MenΓΌ Icont-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereGehalt

Teilzeit oder Minijob: Was ist besser? Was ist der Unterschied?


Teilzeit oder Minijob – was ist der Unterschied?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 12.12.2022Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt

FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden hΓ€ufig Teilzeitstellen angeboten.
Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden hΓ€ufig Teilzeitstellen angeboten. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen
Symbolbild fΓΌr einen TextΓ–lpreis stΓΌrzt abSymbolbild fΓΌr einen TextSchΓΌsse auf FDP-Politiker bei StuttgartSymbolbild fΓΌr einen TextKopftuchverbot: Hohe EntschΓ€digungen
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Wer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will, kann vor der Frage stehen, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle das Richtige ist. Was sich fΓΌr wen eignet.

Das Wichtigste im Überblick


  • Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied?
  • Was ist besser – Teilzeit oder Minijob?
  • Lohnt sich Teilzeit oder Minijob mehr?

Geld verdienen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu mΓΌssen, klingt verlockend. Und mit einem Minijob ist das auch machbar. Doch wie lohnenswert ist es wirklich, einer geringfΓΌgigen BeschΓ€ftigung nachzugehen? WΓ€re ein Teilzeitjob nicht die bessere Alternative?

Wir erklΓ€ren, wie sich Minijob und Teilzeit unterscheiden, was fΓΌr und was gegen die beiden Modelle spricht und was vor allem Frauen bedenken sollten.

Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied?

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfΓΌgige BeschΓ€ftigung wie der Minijob ist eine TeilzeitbeschΓ€ftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede.

Denn wer maximal 520 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber mΓΌssen lediglich BeitrΓ€ge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Davon kΓΆnnen sie sich aber befreien lassen. Kranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und mΓΌssen Sozialabgaben leisten. Bis zur Verdienstgrenze von 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) zahlen Sie allerdings reduzierte BeitrΓ€ge. Das nennt sich dann Midijob, eine weitere Art der TeilzeitbeschΓ€ftigung.

Dabei gilt: Je nΓ€her Sie mit Ihrem Verdienst an die Obergrenze rΓΌcken, desto stΓ€rker gleichen sich die Abgaben an die regulΓ€ren BeitragssΓ€tze an. Nehmen Sie in Teilzeit mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag ein, werden neben den VersicherungsbeitrΓ€gen auch Steuern fΓ€llig.

Was ist besser – Teilzeit oder Minijob?

Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrer Arbeit bezwecken. Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschΓ€ftigt und suchen eine zusΓ€tzliche Einnahmequelle, bietet sich ein Minijob an, weil keine Sozialabgaben anfallen.

Auch Menschen, die noch nicht oder nicht mehr voll im Berufsleben stehen, wie Studierende, Schüler oder Rentner kânnen über einen Minijob nachdenken. Wer allerdings im erwerbsfÀhigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen.

Minijobbern droht die Altersarmut

Denn er bringt Ihnen mit der Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat keine finanzielle Sicherheit. Schon gar nicht langfristig: Denn bei einem solchen Niedriglohn dΓΌrfte es nicht nur unmΓΆglich sein, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, Sie erwerben auch nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch. Lesen Sie hier, wie Sie Teilzeit und Minijob kombinieren kΓΆnnen.

Lassen Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, haben Sie ΓΌberhaupt keine AnsprΓΌche aus dieser BeschΓ€ftigung. Die Altersarmut ist vorprogrammiert.

Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, sind Sie zudem nicht kranken- und pflegeversichert. Sie mΓΌssen sich anderweitig krankenversichern – zum Beispiel freiwillig gesetzlich oder privat oder ΓΌber eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch gibt es kein Arbeitslosengeld und bei Schwangerschaft lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro.

Sobald Sie 520,01 Euro verdienen, kommen Sie hingegen in den Genuss von Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • mehr Mutterschaftsgeld
  • und hΓΆhere RentenansprΓΌche, je mehr Geld Sie in Teilzeit verdienen.

Zudem stehen die Chancen auf die RΓΌckkehr in einen Vollzeitjob bei BeschΓ€ftigungen oberhalb der Minijob-Grenze deutlich besser. Minijobs haben laut einer Studie des Familienministeriums hingegen eine "schnell einsetzende und hohe Klebewirkung". Sprich: einmal Minijob, fast immer Minijob.

Lohnt sich Teilzeit oder Minijob mehr?

Ein Problem bei der Entscheidung zwischen Teilzeit oder Minijob: Finanziell lohnen sich mehr Arbeitsstunden nicht immer. Denn vom zusΓ€tzlichen Verdienst bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft kaum etwas ΓΌbrig.

"Das Zusammenwirken im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem trΓ€gt dazu bei, dass viele Frauen und MΓΌtter sowie zahlreiche BeschΓ€ftigte insbesondere im Niedriglohnsektor in Kleinstjobs, geringfΓΌgiger BeschΓ€ftigung oder Teilzeit mit niedriger Stundenzahl gefangen sind – ein Mehr an Arbeit lohnt sich finanziell hΓ€ufig nicht", heißt es in einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Meistgelesen
Schlecht gelaunt: Bayern-Trainer Julian Nagelsmann erlebte keinen angenehmen Abend in Leverkusen.
Nagelsmann gibt skurriles Interview
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Zwar gibt es demnach keine Konstellation, in der der Staat den kompletten Hinzuverdienst einkassiert, je nach Ihrer persΓΆnlichen und familiΓ€ren Situation wird der Mehraufwand eines Teilzeitjobs aber nicht angemessen honoriert. Ein Beispiel aus der Studie zeigt das:

  • Die Forscher nahmen an, dass bei einem Ehepaar mit zwei Kindern nur der Mann arbeitet und 48.000 Euro im Jahr verdient. Unterm Strich bleibt dem Ehepaar damit ein Haushaltseinkommen von gut 38.700 Euro.
  • Nimmt die Frau nun einen Minijob auf, bei dem sie pro Stunde 10 Euro verdient, mΓΌsste sie etwas mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten, um 450 Euro im Monat zu verdienen (die Verdienstgrenze wurde inzwischen auf 520 Euro angehoben). Das jΓ€hrliche Haushaltseinkommen erhΓΆht sich um 5.400 Euro, weil die Frau keine Steuern und Abgaben zahlen muss.
  • Beginnt die Frau hingegen, fΓΌr den gleichen Stundenlohn 20 Wochenstunden in Teilzeit zu arbeiten, erhΓΆht sich das Haushaltseinkommen unterm Strich um 6.300 Euro – gerade einmal 900 Euro mehr als im Minijob, in dem sie nur halb so viel arbeitet.

FΓΌr MΓΌtter kommt bei Teilzeitjobs, die ΓΌber einen Minijob hinausgehen, erschwerend hinzu, dass sie aufgrund der lΓ€ngeren Arbeitszeit mehr Geld fΓΌr Kinderbetreuung ausgeben mΓΌssen. Zumindest bei Teilzeitstellen im Niedriglohnsektor geht die Rechnung dann gar nicht mehr auf.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • hermoney.de: "Minijob oder Teilzeit – Was ist besser?"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
GastronomieTeilzeit
Alle Aktien der Indizes



Indizes Deutschland








t-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
StrΓΆer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlΓ€ngerung FestnetzVertragsverlΓ€ngerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website