Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu

Der Todesfall eines nahen AngehΓΆrigen ist meist eine emotionale Stresssituation. Um sie zu bewΓ€ltigen, haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub. Wie viel Ihnen zusteht.
Stirbt ein geliebter Mensch, mΓΌssen Sie oft nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern sich auch um die Beerdigung und FormalitΓ€ten wie Erbschaftsangelegenheiten kΓΌmmern. Um Ihnen diese Situation etwas zu erleichtern, gewΓ€hrt der Gesetzgeber Sonderurlaub. Allerdings steht Ihnen dieser nicht per se zu.
Wir erklΓ€ren, in welchen FΓ€llen Sie mit Sonderurlaub rechnen kΓΆnnen, was der Verwandtschaftsgrad damit zu tun hat und ob Sie weiter Ihren Lohn erhalten.
Wann steht mir Sonderurlaub im Todesfall zu?
Arbeitnehmer haben gemÀà Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 616) einen Anspruch auf Sonderurlaub in besonderen FÀllen. Der Todesfall eines nahen Angehârigen ist ein solcher Fall und wird im Gesetz als Grund für "eine vorübergehende Verhinderung" bezeichnet.
Anspruch auf einen Sonderurlaub haben Sie allerdings oft nur, wenn Sie mit dem Verstorbenen sehr eng verwandt waren. Zu diesem ersten Verwandtschaftsgrad zΓ€hlen:
- die eigenen Eltern,
- die eigenen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder)
- und der Ehepartner.
Bei Verwandten zweiten Grades gewΓ€hren Unternehmen nicht immer einen Sonderurlaub. Zu diesem Verwandtschaftsgrad gehΓΆren:
- GroΓeltern,
- Geschwister,
- Enkel
- und die Schwiegereltern.
Stirbt ein Verwandter dritten Grades, ist Sonderurlaub eher unΓΌblich. Dazu zΓ€hlen:
- Onkel/Tante,
- Neffe/Nichte.
Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, ob er bezahlten Urlaub gewΓ€hrt.
Wie lange bekomme ich Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist im BGB nur grob geregelt. Es hΓ€ngt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie viele Tage Urlaub Sie bei einem Todesfall bekommen. In der Regel sind Sie bei einem Todesfall zwei Tage freigestellt β einen Tag fΓΌr den Todestag und einen weiteren fΓΌr die Beerdigung. WΓ€hrenddessen erhalten Sie eine Lohnfortzahlung.
Wenn Sie schon lange in einem Betrieb arbeiten und einen kulanten Arbeitgeber haben, kann der Sonderurlaub in einem Trauerfall auch lΓ€nger als zwei Tage ausfallen.
- Kein Ehevertrag: Was Sie dann erben
- Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wie viel?
Neben dem BGB regelt auch der Arbeitsvertrag das Recht auf Sonderurlaub. Oft ist hier genau festgehalten, wie viel Sonderurlaub Sie bekommen, wenn ein AngehΓΆriger stirbt. Auch in einem Tarifvertrag kann es entsprechende Vereinbarungen geben.
So regelt der Tarifvertrag fΓΌr den ΓΆffentlichen Dienst Β§ 29, dass Arbeitnehmer beim Tod des Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes zwei Tage Sonderurlaub bekommen.
Bundesbeamten stehen ebenfalls zwei Arbeitstage Sonderurlaub zu, wenn der Lebenspartner, ein Kind oder Elternteil verstirbt. Die Besoldung wird dabei weiterhin gezahlt.
Wie beantrage ich Sonderurlaub im Todesfall?
In der Regel gibt es kein spezielles Verfahren, wie Sie einen Sonderurlaub beantragen mΓΌssen, wenn ein AngehΓΆriger gestorben ist. Sprechen Sie den Fall am besten mit Ihrer Vorgesetzten ab und reichen Sie den Sonderurlaub so ein, wie es im Unternehmen bei der Urlaubsplanung ΓΌblich ist. Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung, ob es dazu eine besondere Regelung gibt.
Gut zu wissen: Sollte der Arbeitgeber den Antrag abweisen, kΓΆnnen Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Sollte eine bezahlte Freistellung tatsΓ€chlich nicht mΓΆglich sein, haben Sie auch die MΓΆglichkeit, regulΓ€ren Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen.
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Das deutsche Arbeitsrecht gewΓ€hrt Arbeitnehmern, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, als Aushilfe, als Praktikant oder als Auszubildender angestellt sind, einen Urlaubsanspruch. In welchem Umfang der Arbeitgeber Ihnen diese Erholungstage gewΓ€hren muss, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt.
GemÀà § 3 Abs. 1 BUrlG betrÀgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, wobei der Gesetzgeber von einer Sechstagewoche ausgeht. Arbeiten Sie fünf Tage pro Woche, berechnet sich der Mindesturlaub pro Kalenderjahr anteilig.
Demnach steht Ihnen, sofern nichts anderes in einem Tarifvertrag oder einer innerbetrieblichen Fassung vereinbart ist, eine Mindesturlaubszeit von 20 Werktagen zu (bei einer Viertagewoche 16, bei einer Dreitagewoche 12, bei einer Zwei-Tage-Woche 8 und bei einer Eintagewoche 4 Arbeitstage).
Das Entgelt, das Sie wΓ€hrend des Urlaubs erhalten, bemisst sich nach Ihrem durchschnittlichen Arbeitsverdienst wΓ€hrend der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. In der Regel erhalten Sie wΓ€hrend der Urlaubszeit einfach Ihr normales Gehalt weiter, so als wenn Sie tatsΓ€chlich arbeiten wΓΌrden.
- Eigene Recherche
- Bundesministerium der Justiz und fΓΌr Verbraucherschutz: "Verordnung ΓΌber den Sonderurlaub fΓΌr Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte"