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Rente beantragen: So stellen Sie den Rentenantrag


Wie stelle ich meinen Rentenantrag?


Aktualisiert am 18.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
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FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Γ„lterer Mann mit Unterlagen (Symbolbild): Den Rentenantrag sollte man frΓΌh genug stellen.Vergrâßern des Bildes
Γ„lterer Mann mit Unterlagen (Symbolbild): Den Rentenantrag sollte man frΓΌh genug stellen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Hunderttausende Deutsche gehen jedes Jahr in Rente. Doch die Zahlungen der Rentenversicherung kommen nicht automatisch auf Ihr Konto.

Wenn Sie am Ende Ihres Berufsleben stehen, freuen Sie sich womΓΆglich auf Ihre Rente: Sie haben mehr Zeit fΓΌr Ihre Enkelkinder, den Garten oder Hobbys – und beziehen derweil EinkΓΌnfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Automatisch aber erhalten Sie Ihre Altersrente nicht.

Um die Rente ausgezahlt zu bekommen, mΓΌssen Sie einen Rentenantrag stellen. Das geht, sobald Sie die zwei Voraussetzungen fΓΌr die Altersrente erreicht haben. Sie mΓΌssen einerseits eine bestimmte Altersgrenze ΓΌberschritten, das sogenannte Renteneintrittsalter, erreicht haben. Andererseits mΓΌssen Sie mindestens fΓΌnf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ihren Rentenantrag bearbeiten kann, müssen Sie einige Unterlagen einreichen und verschiedene Formulare ausfüllen. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Überblick.

Wie stelle ich den Rentenantrag?

Wenn Sie in Rente gehen mΓΆchten, mΓΌssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem TrΓ€ger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Das geht ΓΌber verschiedene Wege.

  1. Online: Auf der Internetseite der DRV kΓΆnnen Sie den Rentenantrag online stellen. MΓΆglicherweise mΓΌssen Sie einige Formulare per Post an Ihren TrΓ€ger der Rentenversicherung senden.
  2. Per Post: Sie kΓΆnnen die entsprechenden Formulare hier herunterladen. Diese erhalten Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer NΓ€he.
  3. PersΓΆnlich: Die dritte MΓΆglichkeit ist, dass Sie sich direkt beraten lassen und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung den Rentenantrag ausfΓΌllen. Dazu mΓΌssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten der RentenversicherungstrΓ€ger finden Sie hier.

Die DRV empfiehlt, dass Sie Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt stellen. So haben Sie genug Zeit, Unterlagen, die mΓΆglicherweise noch fehlen, nachzureichen. Wenn Sie den Rentenantrag zu spΓ€t stellen, kann es sein, dass Sie fΓΌr eine kurze Zeit weder Lohn noch die Rentenzahlungen erhalten.

Renteneintritt
Ihr Renteneintrittsalter ist der Zeitpunkt, wenn Sie tatsΓ€chlich in Rente gehen. Das Rentenalter ist aber nicht mit der Regelaltersgrenze gleichzusetzen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie ohne AbschlΓ€ge in Rente gehen kΓΆnnen. FΓΌr alle ab 1964 Geborenen gilt die etwa eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Welche Unterlagen benΓΆtige ich?

Um den Rentenantrag zu stellen, mΓΌssen Sie eine Reihe von Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Dazu zΓ€hlen:

  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Ausweisdokument in Kopie (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • Informationen ΓΌber Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Kontodaten: also die internationale Kontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder – das gilt sowohl bei Mann und Frau
  • Nachweise ΓΌber Ausbildungen

Prüfen Sie auch, ob Ihr Versicherungsverlauf vollstÀndig ist. Der Verlauf zeigt an, wie viel Sie bis zu zum Zeitpunkt des Antrags in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Sie sollten deshalb Nachweise über Zeiten, in denen Sie arbeitslos oder schwer erkrankt waren, ebenfalls mit dem Rentenantrag einreichen. Denn alle Angaben, die Sie machen, fließen in den sogenannten Rentenbescheid hinein.

Wenn Sie schwerbehindert, arbeitslos oder in Altersteilzeit sind, sollten Sie entsprechende Nachweise ebenfalls an die Rentenversicherung senden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei wem bekomme ich Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rente haben, scheuen Sie sich nicht, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer NΓ€he bekommen Sie Informationen. Kontaktdaten finden Sie hier.

Wie hoch ist meine Rente ΓΌberhaupt?

Die genaue HΓΆhe Ihrer Rente hΓ€ngt vor allem davon ab, wie viel Sie verdient haben – und wie viel Sie dementsprechend in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Informationen ΓΌber die voraussichtliche HΓΆhe finden Sie in der Renteninformation oder der Rentenauskunft. Die endgΓΌltige HΓΆhe Ihrer Rente erfahren Sie mit Erhalt des Rentenbescheids – nachdem Sie den Antrag auf Rente gestellt haben.

Tipp: Wenn Sie Fragen zu der RentenhΓΆhe haben, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung. Dort bekommen Sie Einsicht in Ihr Rentenkonto. Das ist die Sammlung der Rentenpunkte, die Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens durch Ihre Beitragszahlungen erhalten haben. Diese bestimmen ΓΌber die HΓΆhe Ihrer Rente.

Was muss ich noch beachten?

Nicht nur fΓΌr die Altersrente mΓΌssen Sie einen Antrag stellen. Auch fΓΌr die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente mΓΌssen Sie dies tun.

Informationen darΓΌber, welche Unterlagen Sie bei diesen RentenantrΓ€gen einreichen mΓΌssen sowie die Fristen, finden Sie hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich den Rentenantrag auch zurΓΌcknehmen?

Ja, das geht – allerdings nur unter einer bestimmten Voraussetzung. Denn der Rentenbescheid, den Sie nach Abschicken des Rentenantrags erhalten, darf noch nicht bindend sein. Bindend ist der Rentenbescheid erst nach einem Monat, nachdem Sie ihn erhalten haben.

Das heißt: In dieser Zeit kânnen Sie den Rentenantrag noch zurückziehen, wenn Sie beispielsweise doch erst etwas spÀter in Rente gehen mâchten. Doch beachten Sie: Wenn Sie aber dann wirklich in Rente gehen mâchten, müssen Sie den Rentenantrag nochmals einreichen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rentenbescheid24.de
  • ihre-vorsorge.de
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