ZĂ€hlt ein Fernstudium neben dem Beruf fĂŒr die Rente?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann mein Fernstudium, welches ich neben meinem Beruf absolviert habe, auch fĂŒr die Rente anerkannt werden?
Ja, womöglich. Schulische Ausbildungszeiten, die neben der beruflichen TÀtigkeit absolviert wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
"Das ist dann der Fall, wenn der wöchentliche Zeitaufwand fĂŒr die Ausbildung höher war als der Zeitaufwand fĂŒr die daneben ausgeĂŒbte TĂ€tigkeit", so Manthey weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
ZusÀtzlich gilt: Die schulische Ausbildung muss mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch genommen haben, sagt Manthey.
Sein Tipp: Reichen Sie die Unterlagen zu Ihrem Fernstudium bei der Rentenversicherung ein, damit diese eine Anerkennung prĂŒfen kann.