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1971 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?


Renteneintritt
1971 geboren – wann kann ich in Rente gehen?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0302179583Vergrößern des BildesRenteneintritt planen (Symbolbild): Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. (Quelle: IMAGO/Paula Berezo Tajadura/imago-images-bilder)
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Sind Sie 1971 geboren? Dann gilt für Sie ein festgelegtes Eintrittsalter. Es gibt aber Ausnahmen. Wir erklären die Regelungen.

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Dabei handelt es sich um das reguläre Renteneintrittsalter. Sind Sie 1971 geboren, liegt Ihr Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Möchten Sie nicht so lange warten und vorzeitig in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen ein Renteneintritt ohne Abschläge bereits früher möglich ist.

Reguläre Rente für den Jahrgang 1971

Sind Sie 1971 geboren, ist 2038 das Jahr für den regulären Renteneintritt. Der Rentenbeginnrechner auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ermittelt anhand Ihres Geburtsdatums, wann genau ein Renteneintritt für Sie möglich ist. Ihre Rente erhalten Sie erstmalig in dem Monat, der auf Ihren Geburtsmonat folgt. Ein Rentenbezug in Ihrem Geburtsmonat ist möglich, wenn Sie am Ersten des Monats Geburtstag haben.

Rente für besonders langjährig Versicherte

Als besonders langjährig Versicherter gelten Sie, wenn Sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren nachweisen können. Ohne Abzüge ist der Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Für den Jahrgang 1971 gilt dann 2036 als Stichjahr. Für die Ermittlung Ihrer Versicherungszeit werden verschiedene Zeiten berücksichtigt:

  • Pflichtbeiträge oder Beiträge bei selbstständiger Tätigkeit
  • Beiträge bei einem Minijob, die Sie und Ihr Arbeitgeber gezahlt haben
  • Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag
  • Wehr-, Zivil- und Pflegedienst
  • Anrechnungszeiten beim Bezug von Sozialleistungen
  • freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden

Rentenbezug mit Abschlägen

Die Regelung, dass Sie als langjährig Versicherter mit einer Versicherungszeit von 35 Jahren bereits mit 65 Jahren Rente beziehen können, gilt für den Jahrgang 1971 nicht mehr. Nach einer Beitragszeit von 35 Jahren können Sie erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Ein vorzeitiger Renteneintritt ist frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich. Pro Monat werden Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Die Abschläge betragen maximal 14,4 Prozent. Für den Jahrgang 1971 ist ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen frühestens 2034 möglich.

Weitere Ausnahmen von der Rente mit 67 Jahren

Sind Sie 1971 geboren und schwerbehindert, ist der abschlagsfreie Renteneintritt ab 65 Jahren möglich. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Bergleute, die langjährig unter Tage beschäftigt waren, dürfen bereits mit 62 Jahren in Rente gehen.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte"
  • ihre-vorsorge.de: "Rentenbeginnrechner: Renteneintrittsalter berechnen"
  • smart-rechner.de: "Tabellen zum Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr"
  • Eigene Recherche
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