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Sonderausgaben
Riester-Förderung: Diese Steuervorteile gibt es

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Steuervorteil sichern: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat an der privaten Altersvorsorge.Vergrößern des Bildes
Steuervorteil sichern: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat an der privaten Altersvorsorge. (Quelle: FotoDuets/Getty Images)

Wer viel verdient, profitiert bei der Riester-Rente vor allem vom Steuervorteil. Denn den Beitrag können Sie als Sonderausgaben geltend machen.

Wer einen Riester-Vertrag abschließt, spart monatlich fürs Alter und kann vom Staat Zulagen und Steuervorteile erwarten. Während von den Zulagen vor allem Familien mit mehreren Kindern profitieren, kommen die steuerlichen Vergünstigungen insbesondere kinderlosen Sparern mit hohem Einkommen zugute. Warum das so ist und was Sie für den Steuervorteil tun müssen.

Riester-Rente: Steuervorteil nutzen

Wer auf ein Riester-Konto einzahlt, kann den Anlagebetrag in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das ist bis zu einer Summe von 2.100 Euro möglich. Die Riester-Zahlungen senken dann Ihr zu versteuerndes Einkommen – Sie zahlen also weniger Steuern.

Dabei gilt: Je mehr Sie verdienen, desto größer fällt der Steuervorteil in absoluten Zahlen für Sie aus. Das liegt am progressiven Einkommensteuertarif, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Verdienst steigt. Die genaue Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Wo trage ich die Riester-Rente in der Steuererklärung ein?

Die Angaben zur Riester-Förderung gehören bei der Steuererklärung als Sonderausgaben in die Anlage AV (Altersvorsorge). Dazu zählen sowohl die eigenen Beiträge als auch die staatlichen Zulagen. Da Banken und Versicherungen inzwischen verpflichtet sind, Riester-Beiträge automatisch an das Finanzamt zu übermitteln, können Sie bei einer Online-Steuererklärung den Belegabruf nutzen. Dann trägt das Programm die Daten automatisch an der richtigen Stelle ein.

Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung noch auf Papier erledigen, können Sie die Felder für die Riester-Rente frei lassen. Diese sind mit einem "e" für "elektronische Übermittlung" gekennzeichnet.

Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Das heißt: Es schaut sich an, ob Ihr Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug in der Summe höher ist als die staatlichen Zulagen. Ist das der Fall, wird Ihnen die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulagen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben. Das trifft vor allem auf kinderlose Besserverdiener zu. Denn diese zahlen mehr eigenes Geld ein, erhalten dafür aber nur die Grundzulage.

Ist der Steuervorteil hingegen kleiner als die Förderung durch die Grund- und gegebenenfalls Kinderzulagen, profitieren Sie nur von den staatlichen Zulagen. Das betrifft in der Regel kinderreiche Familien. Wer keine Kinder hat und nur durchschnittlich verdient, profitiert weder in besonderem Maße vom Steuervorteil noch von den Zulagen.

Rechenbeispiel zur Günstigerprüfung

Nehmen wir an, Sie haben 2022 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 erzielt. Um die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten, mussten Sie im Jahr 2023 1.025 Euro selbst in den Riester-Vertrag einzahlen (lesen Sie hier, warum). Insgesamt macht das also einen Riester-Beitrag von 1.200 Euro (1.025 Euro + 175 Euro), den Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können.

Nehmen wir weiter an, das Finanzamt hat aufgrund Ihrer Steuererklärung für 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro ermittelt. Dieses reduziert sich durch die 1.200 Euro an Sonderausgaben auf 48.800 Euro. Im Grundtarif der Einkommensteuer für 2023 zahlen Sie dadurch nur noch 10.901 Euro an Steuern statt 11.343 Euro. Macht eine Ersparnis von 442 Euro und damit mehr als die Grundzulage von 175 Euro.

Als zusätzliche Steuerersparnis erhalten Sie aber nur die Differenz aus der Steuerermäßigung und der erhaltenen Zulage. Sprich: 267 Euro (442 Euro - 175 Euro).

Verwendete Quellen
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