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Arbeit trotz Rente: Wie der Hinzuverdienst trotz Ruhestand gelingt


Teilzeit- oder Vollzeit?
Was Sie vor der Weiterarbeit im Rentenalter beachten sollten

Von dpa
Aktualisiert am 24.07.2023Lesedauer: 4 Min.
Weitermachen: Wer trotz Rentenanspruch einen Job hat, muss nicht zwingend auf die Rente verzichten.Vergrößern des BildesWeitermachen: Wer trotz Rentenanspruch einen Job hat, muss nicht zwingend auf die Rente verzichten. (Quelle: IMAGO / Westend61)
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Ob als neue Lebensaufgabe oder als Zuverdienst: Wer trotz Rentenanspruch weiter arbeiten möchte, sollte diesen Schritt gut planen.

Nicht alle Menschen wollen von heute auf morgen in Rente gehen. Der ein oder andere rechnet vielleicht mit einer zu geringen Rente. Manch einer möchte im Alter womöglich noch einmal einen ganz neuen Job ausprobieren. Wer im Rentenalter arbeiten möchte, sollte nicht überstürzt handeln. Es gilt, das Für und Wider abzuwägen.

Arbeitsverhältnis endet nicht überall gleich

Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden nicht automatisch im Alter. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber vorsehen, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens endet, wenn man eine Regelaltersrente beanspruchen kann. Die Regelaltersgrenze wird für Menschen, die nach dem 31.12.1946 geboren wurden, schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

"Das Arbeitsverhältnis endet beispielsweise laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem man das Alter für die gesetzliche Regelaltersrente erreicht hat", erklärt Thorsten Fobbe von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Es gibt Berufe, für die die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen gelten, darunter etwa Justizvollzugsbeamte, Berufssoldaten oder Polizisten. Fluglotsen beispielsweise dürfen laut Birgül Kayin von der Arbeitnehmerkammer Bremen nur bis 55 arbeiten und erhalten dann eine Übergangsversorgung, bis sie mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.

Weiter arbeiten, trotz Rentenanspruch

Das Sozialgesetzbuch regelt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf einigen können, das Arbeitsverhältnis weiter bestehen zu lassen. Die Vereinbarung sollte in Schriftform vorliegen. "Es ist möglich, eine Veränderung der Arbeitsbedingungen festzuhalten, also etwa Teilzeit oder Homeoffice, egal, was im Arbeitsvertrag ursprünglich steht", sagt Kayin. Sie rät, diese Vereinbarung auf jeden Fall vor dem vorgesehenen regulären Altersaustritt zu treffen.

Zuschlag auf den Rentenanspruch bekommen

Wer über die individuelle Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet und keine Rente bezieht, erhält pro Monat 0,5 Prozent Zuschlag auf den gesamten bis dahin erworbenen Rentenanspruch. Dabei sei es egal, ob die Arbeit eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle ist, erklärt Fobbe.

Klärung mit dem Arbeitgeber

Beide Parteien müssen sich einig sein. "Ist arbeits- oder tarifvertraglich eine Austrittsklausel vereinbart und weigert sich der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis weiter fortzuführen, wird es schwierig", sagt Kayin. Besteht keine Austrittsklausel, so endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Eintritt in die Regelaltersrente und der Arbeitgeber ist zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.

Aber wie sieht es mit Menschen aus, die mit 67 Jahren noch mal ganz neu anfangen wollen? "Das ist denkbar", sagt Fobbe. Bei einem neuen Job gelten Kayin zufolge die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, inklusive Anspruch auf Urlaub und Kündigungsschutz. Auch befristete Jobs oder Minijobs können eine Alternative sein.

Hat man die Regelaltersgrenze erreicht, gilt Versicherungsfreiheit. Der Arbeitnehmer muss also keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen, der Arbeitgeber dagegen schon. Das hat allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. "Man kann aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Beiträge zahlen, um zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen weitere Ansprüche zu generieren und die Rente zu erhöhen", sagt Fobbe.

Wie viel darf ich verdienen, wenn ich die volle Rente beziehe?

Seit diesem Jahr ist es möglich, die komplette Rente zu beziehen und gleichzeitig voll dazuzuverdienen – ob man nun vorzeitig in Rente geht oder ab dem vorgesehenen Regelalter. "Man hat dann allerdings zwei Einkünfte, die versteuert werden müssen", so Fobbe. Er rät daher, sich beispielsweise von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein vorab beraten zu lassen.

Gut zu wissen

Wer trotz Vollrente weiter arbeiten geht, hat keinen Anspruch auf Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld.

Teilweise Auszahlung der Rente kann ein Vorteil sein

Eine weitere Variante ist die Teilrente. Das bedeutet, Sie lassen sich Ihre Rente nur zu einem gewissen Prozentsatz auszahlen und gehen trotzdem weiter arbeiten. Möglich ist alles ab zehn Prozent bis 99,99 Prozent.

Das bietet vor allem einen Vorteil für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beantragen möchten: Zwar sind bei vorzeitiger Inanspruchnahme Kürzungen fällig, aber eben auf einen geringeren Betrag. Wenn Sie nur zur Hälfte die Rente in Anspruch nehmen, werden auch nur auf diese Hälfte die Kürzungen berechnet.

Aber auch Rentner, die Angehörige pflegen, können profitieren – wenn sie neben der Pflege maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Denn wer Angehörige pflegt, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, erwirbt vielfach neue Rentenansprüche.

Das gilt aber nicht für pflegende Rentnerinnen und Rentner, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben und die volle Rente beziehen. Mit dem Wechsel von der Voll- in die Teilrente werden sie als Pflegepersonen wieder versicherungspflichtig und können neue Rentenansprüche erwerben, erklärt das Portal "Ihre Vorsorge" der Deutschen Rentenversicherung.

Generell gilt bei der Teilrente: "Der Arbeitnehmer muss Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, das hat den Vorteil, dass Kranken- und gegebenenfalls Kurzarbeitergeld gezahlt wird", sagt Kayin. Allerdings werde die Rente auf das Krankengeld angerechnet. "Das muss man beachten und individuell berechnen lassen."

Es gibt nicht den einen Weg

Binden Sie Ihren Arbeitgeber mit ein und lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, welche Varianten möglich sind. Ab Mitte 50 könne es helfen, sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Rente wäre, rät Fobbe. Ein bis zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze sollte dann eine Entscheidung getroffen werden. Die Rente zu beantragen, macht laut Fobbe allerdings erst drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn Sinn.

Fragen Sie sich: Kann ich weiterarbeiten und wenn ja, wie kann ich es? Geht das gesundheitlich? Komme ich damit zurecht, weniger Freizeit zu haben? "Manche sind auf das Einkommen angewiesen, andere wollen aktiv bleiben oder sich via Minijob beruflich umorientieren, die nächsten ihren Ruhestand genießen", schildert Kayin.

Der Vorteil beim Weiterarbeiten im Rentenalter: Sollten Sie sich schließlich doch mehr freie Zeit wünschen oder es Ihnen unerwartet gesundheitlich schlechter gehen, können Sie das Arbeitsverhältnis beenden und die Rente voll beziehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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