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Trade Republic: Zinsen und Steuern im Überblick


Praktische Finanztipps
Zinsen und Steuern bei Trade Republic: Was Anleger beachten sollten

t-online, Ines Richter

24.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau tippt in ihr SmartphoneVergrößern des BildesSmartphone: Nutzer von Trade Republic müssen die Verzinsung ihres Guthabens in der App aktivieren, um von den attraktiven Zinsen zu profitieren. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-bilder)

Beim Onlinebroker Trade Republic können Anleger in verschiedene Anlageklassen investieren. Doch wie steht es dort mit Zinsen und Steuern? Ein Überblick.

Onlinebroker wie Trade Republic eignen sich für private Anleger, die in Aktien, ETFs und andere börsengehandelte Produkte investieren möchten. Anleger sollten daher aber an die Steuern denken, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Auf das Verrechnungskonto werden zudem Zinsen gewährt. Wir erklären, welche Steuern und Zinsen bei Trade Republic gelten.

Welche Steuern gibt es bei Trade Republic?

Trade Republic ist ein deutscher Broker und daher nach deutschem Recht verpflichtet, die Abgeltungssteuer und die Kapitalertragssteuer der Anleger an das Finanzamt abzuführen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent des Gewinns. Zusätzlich ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und – für Anleger, die einer Kirche angehören – die Kirchensteuer zu entrichten. Trade Republic behält die Steuern von den Anlegern ein und führt sie dann an das Finanzamt ab.

Steuern vermeiden mit dem Abgeltungsauftrag

Mit dem Freistellungsauftrag können Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Stand 2024) nutzen. Für zusammen veranlagte Ehepaare beträgt der Sparerpauschbetrag 2.000 Euro. Wenn Sie bereits bei einer Bank oder einem Broker einen Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie den Betrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro bis zur maximalen Höhe entsprechend auf mehrere Banken verteilen. Nur der Teil des Gewinns, der den Höchstbetrag von 1.000 Euro übersteigt, muss versteuert werden.

Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen in der Steuererklärung

Anleger können beim Handel mit Aktien und ETFs nicht nur Gewinne erzielen, sondern auch Verluste erleiden. Diese Verluste können mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Hierfür hat Trade Republic zwei Verlustverrechnungstöpfe eingerichtet. Nach deutschem Recht dürfen Gewinne und Verluste aus verschiedenen Kapitalanlagen nicht miteinander verrechnet werden. Daher ist der eine Verlustverrechnungstopf für Verluste aus Aktien und der andere für Verluste aus anderen Kapitalanlagen vorgesehen.

Tipp: Um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen, können Sie in der Anlage KAP der Steuererklärung Ihre Kapitalerträge und die Verluste eintragen.

Zinsen bei Trade Republic

Wer sich bei Trade Republic anmelden und ein Depot eröffnen möchte, muss auch ein Verrechnungskonto einrichten. Um mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren beginnen zu können, benötigen Sie die Trade Republic App und ein ausreichendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Lesen Sie auch: Das sind die besten Depots für Anfänger.

Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto wird derzeit mit 3,5 Prozent pro Jahr verzinst. Um die Zinsen zu erhalten, müssen Sie Geld von Ihrem Girokonto auf das Verrechnungskonto von Trade Republic überweisen. Auch hier gilt: Auch Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Mit einem Freistellungsauftrag bis maximal 1.000 Euro vermeiden Sie, dass Zinsen bis zu diesem Betrag pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Soli versteuert werden müssen.

Verwendete Quellen
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