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Grundbuchauszug beantragen: So geht's | kostenloses Muster


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Beim Amtsgericht
Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern


Aktualisiert am 17.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Einfamilienhaus: Wer eine Immobilie verkaufen will, muss einen Grundbuchauszug vorzeigen können.Vergrößern des Bildes
Einfamilienhaus: Wer eine Immobilie verkaufen will, muss einen Grundbuchauszug vorzeigen können. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa)
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Wer alles über ein Grundstück oder eine Immobilie wissen will, sollte einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Wo es den gibt, wer ihn bekommt und was er kostet.

Ob für den Kauf eines Hauses oder den dazugehörigen Kredit bei der Bank – ohne Grundbuchauszug wird es schwierig. Denn dieser enthält wichtige Informationen zu Grundstück und Immobilie, die nicht nur Sie, sondern auch Ihr Kreditgeber kennen sollte.

Doch wie kommt man an einen solchen Auszug, welche Kosten kommen auf einen zu und darf jeder, der möchte, einen Grundbuchauszug beantragen? Wir haben die Antworten.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Über den Grundbuchauszug können Sie das Grundbuch einsehen. Das ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und darauf stehenden Gebäude eines bestimmten Bezirks dokumentiert sind. Jedes Grundstück hat dafür eine Seite im Grundbuch, das sogenannte Grundbuchblatt.

Dieses Blatt enthält wichtige Informationen wie zum Beispiel die Flurnummer des Grundstücks. Zudem gibt es Auskunft darüber, wem das Grundstück oder die Immobilie gehören. Auch Rechte und Lasten wie Hypotheken, Nießbrauch- oder Grundpfandrecht sind dort aufgelistet. Der Grundbuchauszug ist letztlich nur die Abschrift des Inhalts dieses Grundbuchblatts.

Wozu benötigt man einen Grundbuchauszug?

Wer eine Immobilie verkaufen will, muss potenziellen Käufern einen Grundbuchauszug vorzeigen können. Nur so können sie sich ein umfassendes Bild von dem Haus oder der Wohnung machen.

Womöglich hat außer dem Verkäufer noch jemand anderes einen Anspruch an der Immobilie. Oder die Nachbarn haben ein Wegerecht und dürfen über das Grundstück laufen. Legt der Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug vor, informiert er die potenziellen Käufer nicht nur, er schafft auch Vertrauen.

Außerdem benötigen Sie einen solchen Auszug, wenn Sie für den Kauf ein Bankdarlehen aufnehmen wollen. Die Bank, die Ihnen die Immobilie finanzieren soll, will schließlich ebenfalls gut informiert sein.

Sowohl beim Immobilienverkauf als auch bei der Immobilienfinanzierung und der dazugehörigen Beleihungsprüfung benötigen Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug. Wünschen Sie den Auszug hingegen nur für Ihre Unterlagen, reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug völlig aus.

Wer ist berechtigt, einen Grundbuchauszug anzufordern?

Einen Grundbuchauszug können Sie nicht einfach so anfordern. Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich können Sie ihn beantragen, wenn ...

  • sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befinden,
  • Sie Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind
  • oder der Grundstückseigentümer Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.

Ist das nicht der Fall, erhalten Sie einen Grundbuchauszug nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Erbe der Immobilie sind und Sie sich mithilfe des Auszugs entscheiden wollen, ob Sie das Erbe antreten.

Berechtigtes Interesse haben außerdem Gläubiger des Eigentümers, Mieter, die wissen wollen, ob ihr Vermieter tatsächlich der Eigentümer ist, sowie Behörden, Gerichte und Notare.

Je nach dem, welche Gründe Sie vorlegen können, kann Ihnen das Grundbuchamt auch nur Einblick in einzelne Abteilungen des Grundbuchs gewähren. Insgesamt gibt es drei Abteilungen (Bereiche): Die erste führt die Eigentumsverhältnisse auf, die zweite Rechte, Belastungen und Beschränkungen und die dritte Grundschulden und Hypotheken.

Wo und wie beantragt man einen Grundbuchauszug?

Sie können den Grundbuchauszug in unbeglaubigter oder beglaubigter Form beim örtlichen Grundbuchamt beantragen. Das findet sich im Amtsgericht. Auf dem Justizportal des Bundes und der Länder finden Sie das Gericht, das für Sie zuständig ist. Den Auszug gibt es auch online.

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • persönlicher oder schriftlicher Antrag mit der Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer) und, falls bekannt, Angaben zum Eigentümer
  • eventuell Vollmacht
  • eventuell weitere Nachweise, die Ihr berechtigtes Interesse belegen (etwa Mietvertrag, Kreditvertragsentwurf, Kaufvertrag, Vollstreckungstitel, Klageschrift gegen den Eigentümer)

Wie schreibe ich einen Antrag auf Grundbuchauszug?

Um einen Grundbuchauszug zu bekommen, müssen Sie diesen beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. In den Antrag gehören Ihre persönlichen Daten sowie die Grundstücksbezeichnung, das heißt Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens aber Straße und Hausnummer. Damit findet die Behörde das richtige Grundstück im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.

Idealerweise nennen Sie auch die Gemarkung und die Flurstücksnummer. Beides finden Sie in den Unterlagen zur Immobilie oder zum Grundstück, beispielsweise im notariellen Kaufvertrag. Ein Flurstück ist ein amtlich vermessenes Stück Land, das im Liegenschaftskataster eine eigene Flurstücksnummer hat. Mehrere Flurstücke oder auch zusammenhängende Grundstücke bilden eine Gemarkung, zum Beispiel eine Gemeinde oder einen Stadtteil.

Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse am Grundbuchauszug haben. Das gilt grundsätzlich für Eigentümer, aber auch Käufer von Immobilien und Grundstücken.

Muster für Antrag auf Grundbuchauszug

Unser Musterschreiben zeigt Ihnen, wie ein solcher Antrag aussehen könnte:

Antrag auf Grundbuchauszug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen einfachen / amtlichen Auszug aus dem Grundbuch von (Grundbuchbezirk), (Blattnummer).

Genaue Anschrift: X

Daten zum Antragsteller:
Name: X
Adresse: X

Antragsberechtigt bin ich aus folgendem Grund: X

Die notwendigen Belege füge ich Ihnen bei.

Für die Kosten komme ich auf.

Mit freundlichen Grüßen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Wie viel ein Grundbuchauszug kostet, kommt darauf an, welche Art von Auszug Sie wünschen. Die Preise sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Demnach ist die einfache, unbeglaubigte Form bereits für 10 Euro zu haben. Benötigen Sie die beglaubigte Variante, sind meist zwischen 15 und 20 Euro fällig.

Verwendete Quellen
  • katasteramt.org
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