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Wann verjährt Steuerschuld? Das bedeutet die Verjährungsfrist


Fristen und Regeln
Wann verjährt eine Steuerschuld?


26.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Besorgte Schuldnerin: Wer dem Finanzamt Geld schuldet, kann in der Regel nicht auf eine Verjährung hoffen.Vergrößern des Bildes
Besorgte Schuldnerin: Wer dem Finanzamt Geld schuldet, kann in der Regel nicht auf eine Verjährung hoffen. (Quelle: mactrunk/getty-images-bilder)

Steuerschulden sind für viele ein unangenehmes Thema. Doch wer darauf hofft, dass sie einfach verjähren, wird oft enttäuscht. Was Sie zu den Fristen wissen sollten.

Manche Dinge erledigen sich von selbst, indem man sie einfach aussitzt. Bei Steuerschulden ist das in der Regel aber nicht möglich. Und das, obwohl es durchaus Verjährungsfristen gibt. Woran das liegt und was passiert, wenn Sie auf Mahnungen des Finanzamts nicht reagieren.

Wann verjährt eine Steuerschuld?

Grundsätzlich gelten auch für Steuerschulden Verjährungsfristen. Laut § 228 der Abgabenordnung (AO) verjähren Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis nach fünf Jahren. Gehen diese auf eine Straftat wie Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Hehlerei zurück, beträgt die Frist für die sogenannte Zahlungsverjährung zehn Jahre. In der Praxis dürfte Ihnen das aber wenig nützen, denn die Verjährungsfrist kann wieder von vorne beginnen.

Wann verlängert sich die Verjährungsfrist für Steuerschulden?

Sobald Ihnen das Finanzamt eine Mahnung schickt, beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Gleiches gelte, "wenn es einen Vollstreckungsaufschub genehmigt, die Vollziehung der Steuerschuld aussetzt oder Ermittlungen aufnimmt, um Ihren Wohnsitz in Erfahrung zu bringen", schreibt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Sollten Sie selbst eine Stundung beantragen, ein Insolvenzverfahren anmelden oder einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen, starte die Verjährungsfrist ebenfalls von Neuem.

Wie berechnet sich die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beginnt immer nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch des Finanzamts entstanden ist. Für Steuerschulden im Jahr 2024 läuft die Frist für die Zahlungsverjährung ab 1. Januar 2025. Bei der Fünf-Jahres-Frist wären die Steuerschulden also mit Ablauf des 31. Dezember 2029 verjährt.

Hören Sie vorher aber etwas vom Finanzamt, etwa indem es Ihnen eine Mahnung schickt, verlängert sich die Frist um weitere fünf Jahre – also bis 31. Dezember 2034.

Was passiert, wenn ich auf Mahnungen nicht reagiere?

Auf Mahnungen nicht zu reagieren, ist keine Lösung. Unter Umständen kann das zur Pfändung führen. Diese kann das Finanzamt selbst veranlassen und muss – anders als private Gläubiger – nicht erst den Umweg über das Amtsgericht gehen. Als Grundlage für die Pfändung dient der Steuerbescheid, aus dem die Steuerschuld hervorgeht.

Verwendete Quellen
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