Überschuldung Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Das sollten Sie wissen

Eine Privatinsolvenz ist ein entbehrungsreicher Weg. Sie dient dem Schuldenabbau, trotzdem können Sie einen bestimmten monatlichen Geldbetrag behalten.
Für die Verwertung Ihres monatlichen Einkommens gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Pfändung. Was Sie behalten dürfen, regelt die Pfändungstabelle. Darüber hinaus ist es möglich, dass Eigentum in die Insolvenzmasse einfließt. Werden die Schulden nicht vollständig getilgt, erfolgt am Ende der Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung.
Die Pfändungsfreigrenze
Für das monatliche Einkommen gilt bei einer Privatinsolvenz eine Pfändungsfreigrenze von 1.559,99 Euro, wenn keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Diesen Betrag dürfen Sie in jedem Monat behalten, da er zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Sind Sie unterhaltspflichtig, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze abhängig davon, für wie viele Menschen Sie Unterhalt zahlen.
Abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen dürfen in jedem Monat die folgenden Beträge nicht gepfändet werden:
- ein Unterhaltsberechtigter: 2.149,99 Euro
- zwei Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro
- drei Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro
- vier Unterhaltsberechtigte: 3.119,99 Euro
- fünf Unterhaltsberechtigte: 3.449,99 Euro
Verdienst über der Pfändungsfreigrenze
Der Betrag Ihres monatlichen Einkommens, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird Ihnen bei einer Privatinsolvenz nicht komplett gepfändet. Die Pfändungstabelle regelt, welcher Betrag Ihnen abhängig vom Einkommen bleibt. Die Pfändungstabelle berücksichtigt auch Unterhaltspflichten.
- Lesen Sie auch: Hat die Privatinsolvenz auch Nachteile für Verbraucher?
- Überschuldung: Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz: Das ist wichtig
Das ist nicht pfändbar
Bei einer Privatinsolvenz dürfen bestimmte Einkommensbestandteile nicht gepfändet werden:
- Studienbeihilfen
- Gefahrenzuschläge
- Aufwandsentschädigungen
- Erziehungsgelder
Bedingt pfändbar sind Renten- und Unterstützungszahlungen. Kommt es während einer Privatinsolvenz zu einer Erbschaft, ist es erlaubt, die Hälfte davon zu behalten.
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Regelungen beim Eigentum
Bestimmte persönliche Gegenstände sind bei einer Privatinsolvenz ebenfalls nicht pfändbar:
- Kleidung, Möbel, Haus- und Küchengeräte, die zu einer angemessenen Lebensführung dienen,
- Geräte zur Informationsbeschaffung wie Fernseher und Radio, wenn es sich nicht um Luxusgüter mit hohem Wert handelt,
- Brillen, Hörgeräte und Hilfsmittel bei körperlichen Einschränkungen,
- Kleintiere wie Kaninchen, Hühner oder Enten in geringer Anzahl.
Ein Auto oder Motorrad dürfen Sie behalten, wenn der Wert nicht höher als 2.500 Euro ist, wenn Sie es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen oder wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung den Alltag erleichtert.
Immobilien bei einer Privatinsolvenz
Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Häuser gelten als verwertbares Vermögen und fließen bei einer Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse ein. Der Insolvenzverwalter kann die Immobilie pfänden. Diese wird dann zwangsversteigert.
- finanztip.de: "Wie viel Dir bei Pfändung von Lohn und Gehalt bleibt"
- schuldnerberatung.de: "Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Geschütztes Vermögen & Gehalt"
- schulden-insolvenzberatung.de: "Was darf ich behalten bei Privatinsolvenz?"
- Eigene Recherchen