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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verluste vermeiden Raus aus der teuren Lebensversicherung – aber richtig

Lebensversicherungen kosten viel und bringen oft wenig. Doch bevor Sie kündigen, sollten Sie diese Auswege kennen. So holen Sie mehr für sich raus – ohne teure Fehler zu machen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Lebensversicherung?
- Wie kündige ich meine Lebensversicherung?
- Lohnt sich eine vorzeitige Kündigung wirklich?
- Widerruf innerhalb von 30 Tagen
- "Ewiger" Widerspruch möglich?
- Beiträge reduzieren
- Beitragsfreistellung
- Verkauf auf dem Zweitmarkt
- Beleihen der Police
- Beitragsdynamik stoppen
- Zusatzversicherungen kündigen
- Fazit: Besser genau prüfen als vorschnell kündigen
Über 80 Millionen Lebensversicherungsverträge gibt es in Deutschland – statistisch gesehen hat also fast jeder Bundesbürger einen Vertrag. Jahrzehntelang galt das Produkt als maßgeblich für die Altersvorsorge. Doch mag es Fälle geben, in denen Sie Ihr im Vertrag bis zur Rente gebundenes Geld früher benötigen. Oder Sie sind mit dem Vertrag, den Kosten oder der Rendite unzufrieden. Lohnt sich dann eine Kündigung? Die Antwort ist nicht so einfach – und hängt von vielen Faktoren ab. Welche das sind und welche Alternativen es zur Kündigung gibt, erfahren Sie hier.
Was ist eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung ist ein langfristiger Vertrag, der Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen später eine einmalige Auszahlung oder eine Rente sichert. Sie zahlen dafür über Jahrzehnte regelmäßig Beiträge. Die Versicherung zahlt das Geld aus, wenn Sie sterben, in Rente gehen oder ein anderer vereinbarter Zeitpunkt erreicht ist. Lesen Sie hier: Lebensversicherung im Faktencheck und wann sie sich lohnt.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Klassische kapitalbildende Lebensversicherung: Hier legt der Versicherer Ihre Beiträge sicher an, zahlt Ihnen einen garantierten Zins und beteiligt Sie an möglichen Gewinnen (den sogenannten Überschüssen).
- Fondsgebundene Lebensversicherung: Hier fließen Ihre Beiträge hauptsächlich in Investmentfonds. Das Ziel ist, höhere Renditen zu erzielen. Doch Vorsicht: Es gibt keine garantierte Auszahlungssumme. Ihre Auszahlung hängt ganz von der Entwicklung der Fonds ab. Zwar gibt es Varianten mit Mindestgarantie oder Garantiefonds, aber die Risiken bleiben höher als bei klassischen Verträgen.
Viele Menschen haben solche Versicherungen abgeschlossen, um fürs Alter vorzusorgen. Doch heute gelten sie oft als unattraktiv, vor allem fondsgebundene und neuere Verträge. Der Grund: Zu hohe Kosten, zu niedrige Garantiezinsen und wenig Rendite. Ein genauer Blick lohnt sich aber immer – denn bei alten Verträgen mit hohen Garantiezinsen kann es sinnvoll sein, sie weiterzuführen.
Wie kündige ich meine Lebensversicherung?
Sie dürfen Ihre Lebensversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Frist dafür beträgt meistens einen Monat, richtet sich aber nach Ihrem Vertrag. Schauen Sie deshalb in Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Die Kündigung funktioniert einfach: Ein formloses Schreiben reicht aus. Schicken Sie es am besten per Einwurfeinschreiben an die Versicherungsgesellschaft, damit Sie einen Nachweis haben.
Nach der Kündigung wird Ihnen der sogenannte Rückkaufswert mitgeteilt. Das ist der Betrag, den Ihnen der Versicherer auszahlt. Achtung: Der Rückkaufswert liegt oft unter den eingezahlten Beiträgen, vor allem wenn Sie den Vertrag in den ersten Jahren kündigen. Der Versicherer zieht unter anderem diese Kosten ab:
- Abschluss- und Vertriebskosten
- Stornoabschläge
Auch die Entwicklung der Fonds spielt eine Rolle: Haben Ihre Fonds schlecht abgeschnitten, fällt der Rückkaufswert noch niedriger aus.
Besonders Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Denn die Auszahlungen bei Renteneintritt sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei und Beiträge wurden vergleichsweise gut verzinst. Bis 2000 lag der Garantiezins bei 4 Prozent – aktuell liegt er bei 1 Prozent. Lesen Sie auch: Wird die Lebensversicherung mit steigendem Garantiezins wieder attraktiv?
Lohnt sich eine vorzeitige Kündigung wirklich?
Eine Kündigung bringt Ihnen sofort Geld, aber meist weniger, als Sie eingezahlt haben. Besonders in den ersten Jahren ist der Verlust oft hoch. Grund: Ein Großteil der Abschluss- und Vertriebskosten wird in den ersten Jahren eines Vertrags vom Versicherer einbehalten. Wenn Sie also sehr früh verkaufen oder kündigen, haben Sie kaum angespartes Guthaben aufgebaut, weil es vor allem dafür verwendet wurde, diese Kosten zu decken.
Doch auch bei alten Verträgen mit hohen Garantiezinsen rechnet sich die Kündigung oft nicht. Denn in Zeiten niedriger Zinsen ist es schwer, eine vergleichbar sichere Rendite zu erzielen.
Ob sich eine Kündigung also wirklich lohnt, hängt von mehreren Fragen ab:
- Wie hoch ist der Rückkaufswert?
- Wie hoch wäre die garantierte Ablaufleistung bei Weiterzahlung?
- Können Sie das ausgezahlte Geld sicherer und besser anlegen?
Gut zu wissen: Eine Kündigung muss nicht die einzige Lösung sein, um die Lebensversicherung loszuwerden. Oftmals ist es auch besser, nicht zu kündigen. Es gibt zahlreiche Wege, wie Sie Ihren Vertrag an Ihre Bedürfnisse anpassen können, ohne ihn gleich aufzugeben.
Widerruf innerhalb von 30 Tagen
Wenn Sie Ihren Vertrag erst kürzlich abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 30-tägiges Widerrufsrecht zu. Das heißt: Sie können den Vertrag rückgängig machen, als hätte er nie existiert. Alle eingezahlten Beiträge erhalten Sie vollständig zurück. Die Frist beginnt einen Tag nach Zugang des Versicherungsscheins sowie der weiteren Vertragsunterlagen. Diese Option ist natürlich nur etwas für frische Verträge, aber dafür die eleganteste Lösung – komplett ohne Verluste.
"Ewiger" Widerspruch möglich?
Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen hat, also die vollständigen Vertragsunterlagen erst nach dem Vertragsabschluss bekam, und dabei nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen.
Das sogenannte "ewige" Widerspruchsrecht beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 76/11) und hat vielen Verbrauchern nachträgliche Rückzahlungen ermöglicht. Entscheidend ist, ob die Widerspruchsbelehrung klar, vollständig und optisch hervorgehoben war – war das nicht der Fall, begann die 30-tägige Widerspruchsfrist nie zu laufen.
Nach einem erfolgreichen Widerspruch können Versicherte ihre gezahlten Beiträge zurückfordern – abzüglich bestimmter Posten wie Risikoschutz, Rückkaufswert oder Fondsverluste. Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und Ratenzuschläge müssen in voller Höhe erstattet werden. Auch mögliche Zinsen stehen dem Verbraucher zu, wenn er belegen kann, dass der Versicherer mit seinen Beiträgen Erträge erzielt hat.
Trotzdem gilt: Das Widerspruchsrecht ist nicht grenzenlos. Wer über viele Jahre Beiträge gezahlt oder den Vertrag aktiv genutzt hat, kann sich unter Umständen nicht mehr darauf berufen – Stichwort: Verwirkung. Außerdem verjährt der Rückzahlungsanspruch drei Jahre nach dem erklärten Widerspruch (BGH, Az. IV ZR 103/15). Deshalb sollten Betroffene ihren Vertrag rechtzeitig prüfen lassen und bei Zweifeln anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Beiträge reduzieren
Kostet Sie Ihr Vertrag auf Dauer zu viel? Dann können Sie die Sparrate oft senken. Zwar mindert das auch Ihre spätere Leistung, doch so halten Sie den Vertrag am Leben und entlasten Ihr Budget. Diese Lösung bietet sich vor allem an, wenn Sie gerade finanziell kürzertreten müssen, aber nicht alles aufgeben wollen.
Beitragsfreistellung
Die Beitragsfreistellung ist der Klassiker unter den Alternativen. Sie stellen Ihre Beiträge ein, verlieren aber nicht den kompletten Versicherungsschutz. Ihre Versicherung ruht quasi – mit reduzierter Leistung. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie aktuell kein Geld übrig haben, aber Ihre Police nicht vollständig kündigen möchten.
Doch Vorsicht: Die Beitragsfreistellung hat einige Fallstricke. Erstens können Sie den vollen Versicherungsschutz später nur mit Zustimmung des Versicherers wiederherstellen und gegebenenfalls erneut Abschlusskosten zahlen.
Zweitens sollten Sie genau auf den Mindestrückkaufswert achten. Unterschreitet Ihre Police diesen Wert, kann der Versicherer Ihre Beitragsfreistellung als vollständige Kündigung werten. In diesem Fall verlieren Sie den Versicherungsschutz sofort – und bekommen nur noch den Rückkaufswert ausgezahlt, der meist niedriger ist als erwartet.
Informieren Sie sich daher vorab genau über die Konditionen Ihrer Beitragsfreistellung und prüfen Sie, ob Sie diesen Schritt wirklich gehen möchten.
Verkauf auf dem Zweitmarkt
Schließlich lassen sich Lebensversicherungen auch auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen. Spezialisierte Unternehmen kaufen bestehende Policen auf, führen Ihren Vertrag weiter und kassieren am Ende die Ablaufleistung. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie sofort Geld bekommen – und mehr, als wenn Sie kündigen würden. Allerdings weniger, als wenn Sie die Police bis zum Renteneintritt laufen lassen würden. Die Differenz zwischen dem Ankaufswert und Ablaufleistung ist der Gewinn des Ankäufers.
Besonders geeignet für den Verkauf sind klassische Policen mit einem Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro. Fondsgebundene Verträge oder staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Policen sind dagegen selten gefragt.
- Lebensversicherung verkaufen: Lohnt sich das?
- Lesen Sie auch: So müssen Sie Ihre Lebensversicherung versteuern
Aber Achtung: Nicht jeder Anbieter auf dem Zweitmarkt arbeitet seriös. Es gibt schwarze Schafe, die Ihnen ein scheinbar gutes Angebot machen, aber am Ende versteckte Gebühren einbehalten oder nur einen Teilbetrag zahlen. Vermeiden Sie solche Fallen, indem Sie sich an Anbieter halten, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) sind. Diese Unternehmen verpflichten sich zu fairen und transparenten Bedingungen.
Der Verkaufsprozess läuft in mehreren Schritten ab:
- Sie fordern ein kostenloses und unverbindliches Angebot an,
- prüfen die Konditionen und
- schicken bei Annahme den unterschriebenen Vertrag sowie Ihre Police ein.
Das Geld wird Ihnen dann – seriöse Anbieter zahlen in einer Summe und ohne Abzüge – überwiesen. Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei meist bestehen, weil der Käufer den Vertrag weiterführt. Stirbt die versicherte Person vor Vertragsende, zahlt der Käufer die Todesfallleistung an die ursprünglich benannte Person aus. Prüfen Sie aber genau, ob Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten bleiben oder wegfallen.
Kurz gesagt: Der Verkauf auf dem Zweitmarkt kann sich lohnen, wenn Sie einen seriösen Käufer finden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden.
Beleihen der Police
Brauchen Sie kurzfristig Geld, wollen aber Ihre Versicherung behalten? Dann könnte ein Policendarlehen die passende Lösung für Sie sein. Dabei leihen Sie sich einen Teil des Rückkaufswerts Ihrer Lebensversicherung – bei klassischen Verträgen sind bis zu 100 Prozent möglich, bei fondsgebundenen Verträgen bis zu 60 Prozent. Ihre Versicherung bleibt dabei vollständig bestehen und dient als Sicherheit für das Darlehen.
Doch Achtung: Ein Policendarlehen ist kein Geschenk. Sie müssen das geliehene Geld später vollständig zurückzahlen – inklusive Zinsen. Diese Zinsen fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Vergleichen Sie daher unbedingt die Konditionen: Wie hoch sind die Zinsen? Gibt es versteckte Gebühren? Welche Rückzahlungsfristen gelten?
Ein Vorteil ist, dass Sie für ein Policendarlehen oft keine Schufa-Auskunft benötigen. Das kann besonders dann hilfreich sein, wenn Sie bei Ihrer Bank keinen Kredit mehr bekommen würden. Die Rückzahlung erfolgt entweder während der Vertragslaufzeit oder spätestens bei Fälligkeit Ihrer Lebensversicherung. Das bedeutet: Wenn Sie bis dahin nichts zurückzahlen, kürzt der Versicherer Ihre spätere Auszahlung entsprechend.
Wichtig: Lassen Sie sich genau erklären, welche Bedingungen für Ihr Darlehen gelten. Rechnen Sie durch, ob die Zinsen wirklich günstiger sind als bei einem klassischen Ratenkredit. Und klären Sie vorab, ob und wann eine Rückzahlung für Sie machbar ist. Denn das Darlehen verschafft Ihnen zwar kurzfristig finanziellen Spielraum, belastet Sie aber langfristig finanziell.
Beitragsdynamik stoppen
Viele Verträge sehen eine jährliche Beitragserhöhung vor, die sogenannte Dynamik. Sie soll den Versicherungsschutz an die Inflation anpassen. Doch diese Erhöhungen sind teuer – und nicht immer sinnvoll. Was viele nicht wissen: Jede dynamische Erhöhung verursacht neue Abschluss- und Vertriebskosten. Diese Kosten wirken sich über die verbleibende Vertragslaufzeit aus und erhöhen Ihre laufenden Kosten dauerhaft, weil sie auf den erhöhten Beitragsanteil aufgeschlagen werden.
Sie können die Dynamik jedoch stoppen und so Ihre Beiträge stabil halten. Das senkt Ihre langfristigen Kosten. Gerade bei Altverträgen mit hohen Garantiezinsen kann es sich aber lohnen, die Dynamik beizubehalten, weil Sie damit Ihre garantierte Leistung ebenfalls erhöhen. Rechnen Sie genau nach, ob sich die Mehrkosten für Sie wirklich lohnen oder ob eine stabile Beitragshöhe langfristig günstiger ist.
Zusatzversicherungen kündigen
Prüfen Sie, ob Sie wirklich alle Zusatzbausteine in Ihrem Vertrag brauchen. Oft sind sie teuer und bringen wenig. Ein Beispiel ist die Unfalltod-Absicherung. Sie erhöht die Auszahlung bei einem Unfalltod, verteuert aber den Vertrag spürbar. Wenn Sie keinen Hinterbliebenenschutz benötigen, sollten Sie auch diesen Baustein überdenken. Die Kündigung von Zusatzversicherungen spart bares Geld, ohne den Hauptvertrag zu beenden.
- Lebensversicherung plus BU: Wie gut sind Kombiprodukte?
- Monatliche Rente: Wie sinnvoll ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit?
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Fazit: Besser genau prüfen als vorschnell kündigen
Eine Lebensversicherung ist ein langfristiger Vertrag – und eine Kündigung ein großer Schritt. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob eine Kündigung wirklich die beste Lösung ist. Denken Sie auch daran: Sie bekommen bei einer Kündigung zwar oft nur den Rückkaufswert, aber gleichzeitig sparen Sie auch alle künftigen Beiträge.
- Lebensversicherung statt ETF? Was sich mehr lohnt
Dieses Geld könnten Sie alternativ anlegen – zum Beispiel in einen kostengünstigen ETF-Sparplan. Solche Sparpläne bieten oft bessere Renditechancen, geringere jährliche Kosten und den Vorteil, dass Sie jederzeit auf Ihr Geld zugreifen können.
Rechnen Sie vor einer Kündigung genau durch, ob sich diese Alternative für Sie lohnt oder nutzen Sie die anderen Möglichkeiten, wenn Sie den Vertrag anpassen möchten. Und holen Sie sich im Zweifel fachkundige Beratung. So treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft.
- verbraucherzentrale.de: "Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser!"
- finanztip.de: "Wie Du Deine Lebensversicherung zu Geld machen kannst"