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Wieder Unterricht: Die neuen Corona-Regeln an den Schulen


Wiederaufnahme des Unterrichts
Das sind die neuen Corona-Regeln an den Schulen

Von Nicole Sagener

Aktualisiert am 27.04.2020Lesedauer: 5 Min.
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Abiturvorbereitungen in Corona-Zeiten: Schüler mit Mundschutz sitzen in einer zum Schulraum umfunktionierten Turnhalle in Jena.Vergrößern des Bildes
Abiturvorbereitungen in Corona-Zeiten: Schüler mit Mundschutz sitzen in einer zum Schulraum umfunktionierten Turnhalle in Jena. (Quelle: Bodo Schackow/dpa-bilder)

Maskenpflicht ja oder nein? Deutschlands Schulen öffnen wieder – doch die uneinheitlichen Vorgaben in den Ländern zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung irritieren Eltern und Lehrer. Was bedeuten die neuen Hygieneregeln?

Während der Corona-Krise wurden die Schulen im März 2020 bundesweit geschlossen, um die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Nun öffnen sie schrittweise wieder. Bereits vergangene Woche kehrten Tausende Jugendliche in vielen Bundesländern für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitungen an die Schulen zurück, nun folgt der nächste Schwung. Ab dem 4. Mai geht es in den meisten Ländern auch für die ältesten Grundschüler wieder los und für Schüler, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss machen.

Um keinen erneuten Anstieg der Infektionsraten mit SARS-CoV-2 zu riskieren, findet der Unterricht aber unter verschärften Hygieneregeln statt. Wie sieht der Unterricht im Ausnahme-Modus aus?

Wer bestimmt die neuen Hygieneregeln an den Schulen?

Prinzipiell ist das Infektionsschutzgesetz die Grundlage für Hygieneregeln der Schulen. Jedes Bundesland passt seine Hygienevorschriften für seine Schulen in der Corona-Pandemie selbst an. In einigen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht, in anderen nur für den Schulweg in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Tipps zum Thema Maskenpflicht lesen Sie hier.

So gilt etwa in Nordrhein-Westfalen, wo die Schulen bereits seit einigen Tagen schrittweise geöffnet werden, laut dem NRW-Schulministerium: "Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz) verfolgt den Zweck übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern."

Aus dem Gesetz ergebe sich auch für Schulen die Verpflichtung, in Hygieneplänen Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken in der Einrichtung zu minimieren. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und bei Bedarf verändert oder ergänzt werden. Eine Maskenpflicht besteht in NRW nicht.

Wie genau sehen die Regeln in den Bundesländern aus?

Viele Maßnahmen ähneln sich in den verschiedenen Bundesländern, bei einigen gibt es jedoch Unterschiede. So gilt die Maskenpflicht im Unterricht nur in manchen Ländern, in anderen nicht oder nur in bestimmten Situationen. Zwei Beispiele.

Beispiel Hessen: Abstand, verkleinerte Klassen und kein Sport

In Hessen müssen Schulen nach dem Leitfaden des Kultusministeriums jetzt während der Corona-Pandemie einige Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten.

In allen Bereichen muss dazu ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern gewährleistet sein. Tische im Klassenraum sollen weit genug voreinander entfernt stehen, dadurch muss die Klassengröße auf maximal 15 Schüler geschrumpft werden. Zudem fallen Arbeiten zu zweit oder in größeren Gruppen vorerst weg, der Sportunterricht ist untersagt, im Musikunterricht ist Singen verboten, die Pausen sollen idealerweise gestaffelt stattfinden, damit sich nicht zu viele Menschen auf einmal in den Sanitärräumen und auf den Gängen aufhalten.

Wer als Schüler zu einer Risikogruppe zählt oder mit Menschen aus einer Risikogruppe in einem Haushalt lebt, kann sich durch Vorlage eines Attests vom Unterricht befreien lassen. Lehrkräfte im Alter von mehr als 60 Jahren können selbst entscheiden, ob sie unterrichten wollen oder nicht..

Eine Maskenpflicht im Unterricht ist in Hessen nicht vorgesehen. "Unter Beachtung dieser Regeln ist im Unterricht das Tragen von Masken daher nicht erforderlich, gleichwohl selbstverständlich zugelassen", schreibt das Kultusministerium.

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Schulen ab dem 27. April schrittweise wieder öffnen, gilt ein einheitlicher Hygieneplan für die Schulen. Hier gilt das Gebot des Abstandhaltens von mindestens 1,5 Metern. Wer auf dem Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss zudem einen Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt tragen. Ansonsten wird das Tragen einer Maske lediglich empfohlen.

Das regelmäßige und gründliche Händewaschen – auch vor dem Essen – ist verpflichtend. Auch in diesem Bundesland ist der Sportunterricht ausgesetzt und Lehrer über 60 Jahre können selbst über ihren Arbeitseinsatz entscheiden.

Hygienemaßnahmen – was gilt für Schüler und Lehrpersonal?

Wie werden Lehrer geschützt?

Die zuständigen Ministerien haben entsprechende Arbeitsschutzregeln auch für die Lehrkräfte erarbeitet.

Das Schulministerium von NRW beispielsweise schreibt einen besonderen Schutz von Lehrkräften mit bestimmten Vorerkrankungen vor: "Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden." Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten sowie die Teilnahme an bestimmten Konferenzen und schulinternen Besprechungen sei aber – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben – zulässig, schreibt das Ministerium.

Ab dem 60. Lebensjahr sollen Lehrer unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden – es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig dafür. Auch für schwangere Lehrerinnen sowie Lehrer mit pflegebedürftigen Angehörige mit Vorerkrankungen gilt ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht.

Wie können Eltern ihre Kinder in der Schule vor Ansteckung schützen?

Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder auch in der Schule die allgemeinen Hygienetipps unbedingt einhalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA ) stellt dazu etliche hilfreiche Broschüren zur Verfügung.

Hygiene für Kinder zum Schutz vor Covid-19

Händewaschen

Die BZgA rät unter anderem, das Händewaschen insbesondere bei den folgenden Anlässen zur guten Gewohnheit zu machen:

  • Vor dem Essen
  • Nach dem Toilettenbesuch
  • Wenn Ihr Kind von draußen kommt
  • Nachdem es ein Tier angefasst hat
  • Nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen

Erinnern Sie Ihr Kind zudem daran, sich möglichst nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht – besonders an Mund, Nase und Augen – zu fassen.

Abstand halten und Krankheit zu Hause auskurieren

Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben, um sich auszukurieren und andere nicht anzustecken, rät die BZgA. Kinder mit einer ansteckenden Erkrankung sollten engen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Haushaltsmitgliedern möglichst einschränken. Verschieben Sie auch Besuche von Verwandten und Spielkameraden.

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Die wichtigsten Hygienetipps in der Corona-Epidemie

Die BZgA gibt unter anderem folgende Hygienetipps:

  • Regelmäßig Hände waschen: wenn Sie nach Hause kommen, vor und während der Zubereitung von Speisen, vor den Mahlzeiten, nach dem Besuch der Toilette, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten, nach dem Kontakt mit Tieren
  • Hände gründlich waschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Richtig husten und niesen
  • Im Krankheitsfall Abstand halten: Kurieren Sie sich zu Hause aus. Verzichten Sie auf engen Körperkontakt. Bei hohem Ansteckungsrisiko kann es sinnvoll sein, sich in einem separaten Raum aufzuhalten oder eine getrennte Toilette zu benutzen. Verwenden Sie persönliche Gegenstände wie Handtücher oder Trinkgläser nicht gemeinsam.
  • Auf ein sauberes Zuhause achten: Reinigen Sie insbesondere Bad und Küche regelmäßig mit üblichen Haushaltsreinigern. Reinigen Sie Küchenutensilien mit warmem Wasser und Spülmittel oder in der Maschine bei mindestens 60 Grad und reinigen Sie auch Spüllappen und Putztücher sowie Handtücher, Bettwäsche und Unterwäsche bei mindestens 60 Grad.
  • Regelmäßig lüften: Lüften Sie geschlossene Räume mehrmals täglich für einige Minuten mit weit geöffneten Fenstern.

Tipps für den Besuch öffentlicher Toiletten

Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auch beim Besuch öffentlicher Toiletten dieselben Hygieneregeln einhalten wie zu Hause. Die Schulen müssen darum inbesondere jetzt Sorge tragen, dass ausreichend Toilettenpapier, Flüssigseife und Trocknungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

In öffentlichen Sanitärräumen können Sie nach dem Händewaschen den Wasserhahn mit einem Einmaltuch schließen und beim Verlassen die Türklinke ebenfalls mit einem Einmaltuch anfassen oder den Ellenbogen benutzen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • www.infektionsschutz.de: Informationen zum neuartigen Coronavirus / COVID-19
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