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Gerichtsurteil: Kein Anspruch auf Ersatz-Urlaubstage bei Quarantäne


Gerichtsurteil für Arbeitnehmer
Das gilt für in Quarantäne verbrachte Urlaubstage

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 07.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Quarantäne: Auch wenn man während des Urlaubs die eigene Wohnung nicht verlassen darf, gibt es keinen Anspruch auf mehr freie Tage.Vergrößern des BildesQuarantäne: Auch wenn man während des Urlaubs die eigene Wohnung nicht verlassen darf, gibt es keinen Anspruch auf mehr freie Tage. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn-bilder)
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Die Urlaubstage isoliert in der eigenen Wohnung verbringen – echte Erholung sieht anders aus. Ersatz-Urlaub muss der Arbeitgeber aber dennoch nicht gewähren, urteilte nun ein Gericht.

Jedem Arbeitnehmer steht per Gesetz Erholungsurlaub zu. Wer während des Urlaubs allerdings krank wird, kann sich nicht erholen. Nur fair, dass Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Anders verhält es sich für den Quarantäne-Fall.

So können Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, sich den Urlaubsanspruch im Falle einer Quarantäne zurückholen zu können, wie es bei einer Erkrankung der Fall ist. Das zeigt ein Urteil, auf das der DGB Rechtsschutz in Düsseldorf hinweist.

Kein Ersatzurlaub ohne Arbeitsunfähigkeit

Das Arbeitsgericht Neumünster hat kürzlich die Klage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen (AZ: 3 Ca 362 b/21), der genau dieses Recht bei seinem Arbeitgeber einklagen wollte. Denn nachdem der Urlaub des Arbeitnehmers bereits genehmigt worden war, ordnete das Gesundheitsamt für diesen eine Absonderung an, die sich über den gesamten Urlaubszeitraum erstreckte. Der Mann durfte die eigene Wohnung nicht verlassen. Als Kontaktperson hatte sich der Kläger jedoch nicht selbst infiziert.

Weil der Mann nicht arbeitsunfähig war, konnte deshalb die Gesetzesvorschrift, die den Krankheitsfall während des Urlaubs regelt, nach Ansicht des Gerichts keine Anwendung finden. Weil es für den Quarantäne-Fall keine gesonderte Regelung gibt, bekam der Arbeitgeber des Klägers recht.

Dass andere Arbeitsgerichte in einem solchen Fall zu einem abweichenden Urteil kommen, hält Till Bender vom DGB Rechtsschutz für sehr unwahrscheinlich. Insofern könnte das Urteil aus Neumünster als Präzedenzfall wegweisend sein.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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