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Corona | Quarantäne-Regeln: Geboosterte haben künftig diesen Vorteil


Geboosterte haben künftig einen großen Vorteil

Von Sandra Simonsen

Aktualisiert am 13.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Quarantäne (Symbolbild): Nicht nur Infizierte müssen sich isolieren, es kann jeden treffen.Vergrößern des Bildes
Quarantäne (Symbolbild): Nicht nur Infizierte müssen sich isolieren, es kann jeden treffen. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)

Die Bundesregierung hat wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante neue Quarantäne-Regeln beschlossen. Doch die sind noch komplizierter als zuvor. Was gilt nun für die Isolation?

Mit den neuen Corona-Regeln hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag auch Änderungen bei den Quarantäne-Maßnahmen beschlossen. Damit in der Omikron-Welle nicht zu viele Menschen gleichzeitig ausfallen, wurde die Quarantänezeit verkürzt, bestimmte Personengruppen müssen zudem gar nicht mehr in Quarantäne. Die neuen Regeln sind allerdings gleichermaßen kompliziert. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Achtung: Die einzelnen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gelten jeweils auf Bundesebene. Regional kann es zusätzliche, abweichende Quarantäne-Regeln geben. Ihr zuständiges Gesundheitsamt informiert Sie im individuellen Fall, was zu tun ist.

Wer muss künftig in Quarantäne?

Grundsätzlich müssen natürlich Infizierte, aber auch ihre Kontaktpersonen in Quarantäne. Auch wer von einer Reise aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss sich zunächst in Quarantäne begeben.

In allen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, wann die Quarantäne beispielsweise verkürzt oder ganz aufgehoben werden kann.

Was gilt für Reiserückkehrer?

Wer ungeimpft ist und sich in den letzten zehn Tagen vor der Rück- oder Einreise nach Deutschland in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss sich direkt nach der Ankunft isolieren. Bei Virusvariantengebieten gilt die Quarantänepflicht auch für Geimpfte und Genesene.

Wer in einem Hochrisikogebiet war, muss zehn Tage in Quarantäne, bei Virusvariantengebieten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.


Bei Hochrisikogebieten kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Corona-Test vorliegen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal übermittelt werden, die Quarantäne endet dann mit dem Zeitpunkt der Übermittlung.

Bei Virusvariantengebieten hingegen kann die Quarantäne nicht vorzeitig beendet werden. Eine Ausnahme gibt es: Ändert sich während der Quarantäne-Zeit der Status des Urlaubslandes, ist es also kein Virusvariantengebiet mehr, kann die Quarantäne beendet beziehungsweise bei der Herabstufung zum Hochrisikogebiet entsprechend der Regelung für diese Regionen verkürzt werden.

Wer muss künftig nicht mehr in Quarantäne?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen, wenn sie entweder geboostert sind oder "frisch" doppelt geimpft oder "frisch genesen" sind oder aber genesen und zusätzlich geimpft sind.

"Frisch" geimpft oder genesen bedeutet, dass die letzte Impfung oder die Genesung weniger als drei Monate zurückliegt. Danach wird ein Booster notwendig, weil der Immunschutz nachlässt.

Wie lange gilt die Quarantäne?

Auch für die Dauer der Quarantäne wurden jetzt neue Regelungen beschlossen, die sich danach unterscheiden, zu welcher Personengruppe Sie gehören. Grundsätzlich gilt: Die Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne einen Test. Mit einer Corona-Testung kann sie jedoch auch früher beendet werden.

Allgemein können sich sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen nach frühestens sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest aus der Quarantäne "freitesten". Ist der Test negativ, darf die Quarantäne beendet werden.

Etwas strenger ist die Regel für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Institutionen: Sie dürfen sich nach einer Infektion nach frühestens sieben Tagen ausschließlich mit einem PCR-Test freitesten – und nur dann, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Für Kontaktpersonen aus diesen Berufen gilt das gleiche wie für alle anderen: Nach frühestens sieben Tagen dürfen sie sich mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten.

Wieder anders sieht es bei Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen aus. Bei infizierten Kindern gilt das gleiche wie für alle anderen: Nach frühestens sieben Tagen kann ein negativer PCR- oder Schnelltest die Quarantäne beenden. Wenn sie allerdings nur Kontaktperson sind, kann die Quarantäne bereits nach frühestens fünf Tagen per Test beendet werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Informationen der Bundesregierung zu den aktuellen Maßnahmen
  • Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022
  • Bundesgesundheitsministerium: "Aktuelle Informationen für Reisende"
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