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Eltern eines behinderten Kindes werden: Beratung ist wichtig


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Eltern eines behinderten Kindes werden – Beratung ist wichtig

ah (CF)

Aktualisiert am 03.03.2017Lesedauer: 3 Min.
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Viele Familien mit behinderten Kindern führen ein erfülltes Leben.Vergrößern des Bildes
Viele Familien mit behinderten Kindern führen ein erfülltes Leben (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für werdende Eltern ist es oftmals ein Schock, wenn sie die Nachricht erhalten, dass sie ein behindertes Kind zur Welt bringen. Die überwältigende Mehrheit von ihnen entscheidet sich in solch einer Situation für eine Abtreibung. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil trifft den Entschluss, das Kind dennoch zu bekommen – und obwohl die Anforderungen an die Eltern sehr hoch sind, bereuen viele von ihnen diese Entscheidung nicht.

Studie: Glücklich trotz Behinderung

Zu diesem Ergebnis kam eine 2012 im Fachblatt "Pediatrics" veröffentlichte Studie, die von Forschern der Universität Montreal erhoben wurde. Sie befragten Familien von insgesamt 272 Kindern mit dem Gendefekt Trisomie 13 und 18 nach ihrer Lebenszufriedenheit. 97 Prozent der Familien gaben an, ein erfülltes Leben zu führen und glaubten, dass ihr Kind glücklich sei und eine Bereicherung der Familie darstelle. Damit eine Familie jedoch mit aufkommenden Problemen – so auch finanzieller Natur – fertig wird, sind Beratungsstellen wichtig. Sie helfen dabei, das Dickicht an Fördermaßnahmen und Ansprechpartnern zu durchblicken. (Neuer Trend: Mutter werden mit 40)

Ein behindertes Kind aufziehen: Fördermaßnahmen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an staatlichen Leistungen, um Eltern mit einem behinderten Kind unter die Arme zu greifen. Gerade in den ersten Jahren ist beispielsweise eine Frühförderung ratsam, zu der eine therapeutische Behandlung und eine Beratung der Eltern zählen. Die Eltern müssen sich an diesen Kosten nicht beteiligen – den entsprechenden Antrag reichen Sie entweder bei Ihrer Krankenkasse oder dem örtlichen Sozialamt ein.

Gerade im schulpflichtigen Alter ist es außerdem hilfreich für Eltern, dass ein behindertes Kind Anspruch auf Fördermaßnahmen zur Eingliederung in den Alltag hat. Hier sind die Kompetenzen in Deutschland allerdings nicht einheitlich definiert. Die Zuständigkeit ist abhängig ist von der jeweiligen Maßnahme und unterscheidet sich zudem je nach Bundesland. Beispielsweise können die Kosten von speziellen Hilfsmitteln, die für den Schulbesuch notwendig sind, von der Krankenkasse übernommen werden. Geht das Kind nicht auf eine Sonderschule, sondern auf eine Regelschule, und benötigt eine Person als persönlichen Assistenten, werden die Kosten hingegen vom örtlichen Sozialamt übernommen. Im Zweifel ist das Sozialamt auch für die Beratung für weitere Hilfestellungen die richtige Anlaufstelle. (Eltern werden: Tipps für Alleinerziehende)

Finanzielle Hilfe möglich

Daneben gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten – denn auf Eltern, die ein behindertes Kind aufziehen, kommen zahlreiche Zusatzkosten zu. Je nach Grad der Behinderung kann beispielsweise das Kindergeld ohne Alterbeschränkung gewährt werden. Eine Haushaltshilfe oder außerordentliche Krankheitskosten können zudem von der Steuer abgesetzt werden – allerdings in Abhängigkeit von dem Behinderungsgrad des Kindes. Gesetzliche Krankenkassen ermöglichen es außerdem, dass ein behindertes Kind ohne Alterseinschränkung bei den Eltern mitversichert werden kann. (Eltern werden: Behördengänge vor und nach der Geburt)

Wichtig: Beratung suchen

Wichtig bei alledem ist, dass Sie den Mut aufbringen und eine Beratung aufsuchen – so können Sie erfahren, welche Ansprechpartner es im Behördendickicht gibt, wie andere Eltern mit der Situation umgehen, auf welche Probleme sie stoßen und wie sich diese lösen lassen. Informieren Sie sich daher beispielsweise über Selbsthilfegruppen für Eltern mit behinderten Kindern in Ihrer Umgebung. Erster Ansprechpartner hierfür ist das Jugendamt. Zudem gibt es gerade in größeren Städten oftmals Servicestellen bei Behörden und anderen wichtigen Institutionen, die Ihnen gerne weiterhelfen. (Checkliste: Erstausstattung fürs Baby)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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