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Welche Klimaanlage darf ich bei mir zuhause montieren?


Welche Klimaanlage darf ich zu Hause installieren?

Von dpa
Aktualisiert am 02.07.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau schwitzt: Als Vermieter dürfen Sie nur unter bestimmten Umständen eine Klimaanlage installieren.Vergrößern des BildesEine Frau schwitzt: Als Vermieter dürfen Sie nur unter bestimmten Umständen eine Klimaanlage installieren. (Quelle: Zinkevych/getty-images-bilder)
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Wenn der Ventilator nicht hilft, bringt nur eine Klimaanlage Abkühlung. Allerdings sind die Geräte nicht immer gestattet und bieten viel Streitpotenzial.

Nachts ist es zu heiß zum Schlafen, tagsüber im Haus zu warm für jede Bewegung. Wer darüber nachdenkt, eine Klimaanlage zu kaufen, findet verschiedene Optionen im Handel – von mobil bis fest installierbar. Was taugt für wen?

Können Mieter eine Klimaanlage nachträglich installieren?

Ja, aber nur bestimmte Anlagen – es sei denn der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderungen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig um ein fest installiertes Splitgerät anzuschließen, erläutert der Fachverband Gebäudeklima.

Eine solche Splitanlage hat zwei Teile. Einer ist fest im Raum installiert und durch Leitungen für das Kühlmittel mit dem Teil im Außenbereich verbunden. Solche Geräte sind üblicherweise fest verbaut – und daher auch nichts für den schnellen Kauf durch Mieter. Laut dem Fachverband gibt es aber auch einige wenige flexible Splitgeräte im Handel.

Die praktikable Alternative für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Ihre warme Abluft wird mit einem Schlauch durch ein gekipptes Fenster abgeleitet. Nachteil: Sie sind lauter als Splitgeräte, weniger wirkungsvoll und nicht so effizient, erläutert der Tüv Rheinland. Denn durch das gekippte Fenster kommt immer auch etwas warme Luft von außen in den Wohnraum.

Können Hausbesitzer nachträglich eine Klimaanlage einbauen?

Ja, hier kann man ein Splitgerät fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlagen für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblichen Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufwendig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima.

Auch Lüftungsanlagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und die das händische Fensteröffnen zum Luftaustausch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunktion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlage nötigen größeren Luftaustausch ausgelegt. Diese Nachrüstung wird daher in der Praxis nicht umgesetzt, so Mertz.

Können Wohnungseigentümer eine Klimaanlage einbauen?

Auch hierzu sagt der Fachverband: Die Nachrüstung einer echten Klimaanlage im Wohnungsbereich ist sehr kostenaufwendig. Besser seien mobile Mono- oder festverbaute Splitgeräte. Aber letzteres kann problematisch sein, denn bauliche Veränderungen kann auch ein einzelner Wohnungsbesitzer nicht einfach so entscheiden. Sie unterliegen dem Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft.

Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installation ab, informiert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund. Ist zum Beispiel das Splitgerät für eine Wohnung an der Außenfassade so angebracht, dass es gut sichtbar ist, müssen alle Miteigentümer der Wohneigentümergemeinschaft zustimmen (LG Frankfurt/Main, Urteil/Az.: 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14).

Hängt es aber so an der Wand, dass nicht alle Miteigentümer es sehen können, genauso wenig wie Dritte von der Straße, braucht es nicht per se die Zustimmung aller (OLG Düsseldorf, 3 Wx 197/06).


Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Störung durch die Betriebsgeräusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen (OLG Düsseldorf, Az: 3 Wx 179/09)). Aber Haus & Grund stellt auch klar: Wird kein Eigentümer beeinträchtigt, so kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbesitzer verlangen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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