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Legionellen im Leitungswasser: Vorbeugung, Kontrolle und Bekämpfung


Kontrolle ist vorgeschrieben
Gefahr durch Legionellen: Darauf sollten Sie achten

t-online, rw

Aktualisiert am 21.09.2022Lesedauer: 4 Min.
Ein Glas wird mit Leitungswasser gefüllt.Vergrößern des BildesGesundheitsrisiko: Gefährliche Legionellen können sich auch im heimischen Leitungswasser tummeln. (Quelle: PavelRodimov/getty-images-bilder)

Eine zu hohe Legionellen-Konzentration in der Trinkwasseranlage kann ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen. Wie können Sie die Gefahr verringern?

Verbraucherschützer und Behörden warnen immer wieder vor einem Gesundheitsrisiko durch eine zu hohe Legionellen-Konzentration in der hauseigenen Trinkwasseranlage. Die Erreger übertragen die gefährliche Legionärskrankheit (Legionellose), die sogar tödlich verlaufen kann. Beim Duschen ist das Infektionsrisiko besonders hoch. Wie kann man einer gefährlich hohen Legionellen-Konzentration im Trinkwasser vorbeugen?

Wie erfolgt eine Legionellen-Infektion?

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die in nahezu allen Gewässerarten – auch im Grundwasser – vorkommen können. "Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden", erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Menschen infizieren sich mit den Stäbchenbakterien, indem sie – beispielsweise beim Duschen – den Sprühnebel legionellenbelasteten Wassers einatmen, sodass die Erreger bis in die Lunge gelangen.

Wie lässt sich das Infektionsrisiko minimieren?

In kaltem und sehr heißem Wasser ist die Legionellen-Konzentration so gering, dass keine Gesundheitsgefährdung durch die Erreger zu befürchten ist. "Im warmen – vor allem länger stehenden – Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad – können sie sich dagegen vermehren und in hohen Konzentrationen vorkommen", warnt der Bauherrenschutzbund (BSB) in seinem Ratgeber "Legionellen-Risiko in Haus und Wohnung".

Schon bei Wassertemperaturen ab 50 Grad würden sie wieder absterben. "Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet knapp oberhalb von 60 Grad statt", ergänzt das LGL.

Verbraucher sollten daher sicherstellen, dass das Leitungswasser die entsprechenden Temperaturen erreicht. Nur so können Sie eine Verbreitung der Bakterien und somit eine Infektion weitestgehend vorbeugen.

Wann das Infektionsrisiko besonders hoch ist

Die Behörde warnt deshalb davor, die Systemtemperaturen der hauseigenen Trinkwasseranlage herunter zu fahren. Um Energie und Kosten zu sparen, senken viele Menschen die Warmwassertemperatur in den warmen Sommermonaten und schaffen den Legionellen dadurch unbewusst ideale Bedingungen.

Auch wenn sich das Warmwasser auf dem Weg zum Hahn noch in der Leitung zu stark abkühlt, kann es gefährlich werden. "Erwärmtes Trinkwasser mit niedrigerer Temperatur ist nur dann hygienisch unbedenklich, wenn es an der Stelle und zum Zeitpunkt des Verbrauchs erwärmt wird, zum Beispiel über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher", so das LGL.

Neben der Temperatur begünstigt vor allem stehendes Wasser die Vermehrung der Bakterien. "Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle in der Leitung steht", bestätigt das LGL. "Sie können Ihr Risiko senken, indem Sie vorsichtig die ersten Liter ablaufen lassen, insbesondere nach längerer Abwesenheit."

Zudem solle man die Wassertemperatur im Auge behalten, empfiehlt der BSB. "Am Warmwasseraustritt sollten Temperaturen von 60 Grad eingehalten werden. Die Rücklauftemperatur von Zirkulationsleitungen sollte nicht mehr als fünf Grad unter der Auslauftemperatur liegen."

Trinkwasserspeicher erhöhen das Legionellen-Risiko

Risikopotenzial haben überdimensionierte Warmwasserspeicher, in denen das Wasser zu lange steht. "Grundsätzlich sollten Trinkwasseranlagen an den Bedarf der Bewohner angepasst sein", so der BSB. "Dabei sollten vor allem Speichergrößen, Leitungslängen und Entnahmestellen passend zur Anzahl der Nutzer dimensioniert sein, um Stagnationszeiten zu vermeiden."

Ideal ist ein Heizungssystem, das mit einer Frischwasserstation zur Trinkwassererwärmung kombinierbar ist. Dieses Gerät bringt das frische Trinkwasser mittels Wärmetauscher im Durchflussprinzip über einen vorhandenen Pufferspeicher oder direkt am Wärmeerzeuger auf die notwendige Temperatur, erklärt der BSB.

Ein Nachteil der Trinkwassererhitzung über 55 Grad ist jedoch die vermehrte Ausfällung von gelöstem Kalk. Aus diesem Grund sollte in Regionen mit einem hohen Kalkgehalt im Wasser zusätzlich eine Enthärtungsanlage auf der Basis des Ionentauscherprinzips betrieben werden. Diese unterstützt die Langlebigkeit der Trinkwasseranlage, rät der BSB. Enthärtetes Wasser biete den Legionellen außerdem weniger Nährstoffe.

Legionellen-Risiko bei bestehenden Trinkwasseranlagen senken

Bestehende Anlagen können ebenfalls im Nachhinein noch optimiert werden. Damit sich warmes Wasser bis zum Wasserhahn nicht schon in der Leitung soweit abkühlt, dass ein problematischer Temperaturbereich erreicht wird, können Sie beispielsweise Leitungen und Armaturen nachträglich dämmen lassen.

Verkleinert sich die Anzahl der Hausbewohner, beispielsweise durch den Auszug der Kinder, ist der vorhandene Warmwasserspeicher häufig zu groß für die Personenanzahl. Dieser sollte dann nachträglich an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, rät der BSB. Für Wasserleitungen, in denen sich Stagnationswasser bilden kann, empfehlen die Experten den Rück- oder Umbau.

Gesetzliche Vorschriften für die hauseigene Trinkwasseranlage

Rechtliche Vorgaben zur Qualität des Leitungswassers macht die Trinkwasserverordnung. Demnach muss Trinkwasser generell – auch in kleinen Privathaushalten – so beschaffen sein, "dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein."

Insbesondere müssen bei der Wasserverteilung und -aufbereitung "die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten" werden. Auch deshalb gehören Planung und Installation in die Hände von Fachfirmen, welche die geltenden Normen, Vorschriften und Richtlinien kennen und umsetzen können.

Regelmäßige Prüfpflichten gelten für alle Trinkwasseranlagen, die ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter oder ein Durchflussvolumen von mindestens drei Litern haben und zusätzlich in einem Mehrparteienwohngebäude genutzt werden. Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sind von der Untersuchungspflicht generell ausgenommen, berichtet der BSB.

Vermieter tragen Kosten für die Prüfung

Für die Prüfung der Trinkwasseranlage muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Mieter rechtzeitig über die Probenahme informiert werden. Denn für die Entnahme der Proben muss der Zutritt zur Wohnung ermöglicht werden. Die Kosten für die Trinkwasserkontrolle können als Betriebskosten geltend gemacht werden, erklärt Haus & Grund Westfalen.

Symptome einer Legionellen-Infektion

Legionellen-Infektionen können beim Menschen zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Höhe der Legionellen-Infektionen auf bis zu 36 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Jahr. "Da nicht alle Pneumonien auf eine Legionellen-Infektion getestet werden, ist von einer Untererfassung auszugehen", so das RKI.

Das sogenannte Pontiac-Fieber äußert sich durch grippeähnliche Symptome: Kopf-, Glieder- und Thoraxschmerzen, die von Fieber, Husten, Durchfällen und Verwirrtheit begleitet werden können. Die Krankheit ist gut behandelbar. Todesfälle sind bislang nicht bekannt.

Legionärskrankheit ist besonders gefährlich

Gefährlicher ist die eigentliche Legionärskrankheit (auch Legionellose), weil hier die Lunge massiv mit betroffen ist. Die Krankheit zeigt sich in Form einer schweren Lungenentzündung und ist meldepflichtig. Sie kann – insbesondere bei immun- und altersgeschwächten Menschen sowie bei Patienten mit einer Herz- oder Lungenvorerkrankung – sogar tödlich verlaufen. Die ersten Krankheitssymptome sind dieselben wie beim Pontiac-Fieber.

Verwendete Quellen
  • Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
  • Bauherrenschutzbund (BSB)
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