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Angaben auf Preisschildern: Verbraucherzentrale verklagt Aldi


"Kavaliersdelikt" im Einzelhandel
Angaben auf Preisschildern: Verbraucherzentrale verklagt Aldi

Von Silke Ahrens

03.05.2021Lesedauer: 2 Min.
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Aldi Nord: Der Discounter soll in einigen Fällen gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.Vergrößern des Bildes
Aldi Nord: Der Discounter soll in einigen Fällen gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben. (Quelle: Symbolbild; Waldmüller/imago-images-bilder)

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage wegen fehlender Grundpreise gegen Aldi eingereicht. Der Discounter soll zahlreiche Verstöße begangen haben.

Neben dem tatsächlichen Preis müssen in Supermärkten laut Preisangabenverordnung auch immer die Grundpreise der Lebensmittel angegeben werden – nur in Ausnahmefällen dürfen diese Informationen fehlen. Der Preis pro Kilogramm oder Liter soll den Kunden einen schnellen Preisvergleich von verschiedenen Produkten ermöglichen.

Doch genau gegen diese Verordnung soll Discounter Aldi laut Verbraucherzentrale Hamburg in einigen Fällen verstoßen haben. Deshalb haben die Verbraucherschützer nun Klage wegen mangelhafter Kennzeichnung von Grundpreisen gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co. KG eingereicht.

Mehr als 100 Verstöße bei Aldi Nord festgestellt

In dem Fall geht es um einen veganen Aufschnitt, der laut Verbraucherzentrale in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft worden sei. Allerdings hätten die Verbraucherschützer insgesamt mehr als 100 weitere Verstöße in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Geschäften von Aldi Nord festgestellt.

"Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", berichtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg in einer Pressemitteilung. "Die Schlampigkeit hat anscheinend System." Da der Händler sich geweigert hätte, eine Unterlassungserklärung für die fehlenden Grundpreise bei dem veganen Aufschnitt zu unterzeichnen, und aufgrund der zahlreichen weiteren Verstöße, werde die Auseinandersetzung nun vor Gericht fortgeführt.

Fehlende Grundpreise nicht nur ein Problem bei Aldi

Die fehlende Auszeichnung von Grundpreisen könne allerdings nicht nur Aldi, sondern auch andere Unternehmen betreffen, befürchtet Valet: "Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt."

Da Lebensmittel in der Europäischen Union seit einer Gesetzesreform nun in allen möglichen Füllmengen verkauft werden dürfen, habe der Grundpreis in den vergangenen Jahren sogar an Bedeutung gewonnen. "Vor diesem Hintergrund ist es besonders dreist, wenn Aldi Nord bei der Kennzeichnung von Grundpreisen eine solche Schludrigkeit an den Tag legt", findet Valet.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Preisangabenverordnung (PAngV)
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