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Aldi, Lidl & Co.: Auf einigen Kassenzetteln fehlen diese Angaben


Ist das legal?
Aldi, Lidl & Co: Diese Angaben fehlen auf einigen Kassenzetteln

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 11.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Kassenzettel: Einige Angaben auf dem Kassenzettel sind Pflicht, andere wiederum nicht.Vergrößern des Bildes
Kassenzettel: Einige Angaben auf dem Kassenzettel sind Pflicht, andere wiederum nicht. (Quelle: rarrarorro/getty-images-bilder)

Schauen Sie regelmäßig auf Ihren Kassenbeleg? Dann ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass einige Discounter viele Angaben nicht abdrucken, beispielsweise den Restbetrag. Warum?

Gerade einmal jeder zweite nimmt den Kassenbon mit. Häufig, um nach dem Einkauf zu überprüfen, ob alles korrekt abgerechnet wurde. Dabei sollte jedoch der Blick nicht nur auf die aufgeführte Ware gerichtet werden. Denn bei einigen Kassenzetteln fehlen wichtige Angaben.

Rückgeld wird nicht aufgeführt

Einige Discounter wie beispielsweise Aldi Süd verzichten bei ihren Kassenbelegen darauf, den gezahlten Betrag sowie das ausgezahlte Rückgeld anzugeben. Lediglich die Gesamtsumme für den Einkauf wird abgedruckt. Auf Nachfrage von t-online teilte die Pressestelle von Aldi Süd Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG mit: "Die Berechnung des Rückgeldes erfolgt bei Aldi Süd schon immer anhand eines einfachen Prinzips: Hierbei wird nicht wirklich gerechnet, sondern auf den nächsthöheren, möglichen Betrag, mit dem der Kunde bezahlen könnte, hochgezählt und dabei der Unterschiedsbetrag an den Kunden ausgezahlt."

Wie erfolgt der Ablauf genau? Der Discounter nennt in seinem Blog ein konkretes Beispiel: "Der Einkauf kostet 15,83 Euro. Die Ausgabe des Wechselgeldes ist tatsächlich einfacher als gedacht. Ich runde immer auf den nächsthöheren Betrag auf. Das heißt konkret: Zuerst sieben Cent um auf 15,90 Euro zu kommen, dann zehn Cent um auf 16 Euro zu kommen und schließlich zwei 2-Euro-Münzen für einen Betrag von 20 Euro. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde mit 20 Euro zahlt, ist in diesem Fall am größten. Selbst wenn der Kunde 16 Euro zahlen würde, hätte ich mit den Centmünzen bereits das passende Wechselgeld bereit."

Laut Aldi Süd werde dieses Prinzip von den Kunden gut angenommen und sei darüber hinaus seit Jahren bewährt. Eine Änderung des Systems sei daher nicht geplant. Bei Fragen könne man sich, so die Pressesprecherin, direkt an die Filialmitarbeiter wenden.

Warum verzichten Aldi, Netto und Lidl auf den Restbetrag?

Nicht nur Aldi Süd verzichtet auf den Restbetrag. Bei Testkäufen in einigen anderen Discountern war das Phänomen ebenfalls erkennbar.

Aldi Süd nennt für das System bei Aldi Süd folgenden Grund: die schnellere Abwicklung an der Kasse. Werde der Restbetrag mit auf den Kassenzettel gedruckt, so müsse der Kassierer erst abwarten, mit welchem Betrag der Kunde seinen Einkauf bezahlen möchte. Dieser Betrag müsse anschließend in einem weiteren Schritt in das System eingeben werden. Erst dann würde der Kassenzettel gedruckt werden, so Aldi Süd.

Info
Laut Bundesfinanzministerium muss der Restbetrag nicht mit auf dem Kassenzettel angegeben werden.

Entfällt das Aufdrucken des Restbetrages auf dem Kassenzettel, kann der Kunde nach dem Bezahlen schneller den Kassenbereich verlassen. Der Kassiervorgang ist schneller und der nächste Kunde eher an der Reihe.

Auch bei Lidl arbeiten Kassierer nach einem ähnlichen Prinzip. Isabel Lehmann, Pressesprecherin von Lidl Deutschland, erklärt auf Nachfrage von t-online, dass bei bestimmten Beträgen der Kassierer den Bezahlvorgang bestätigt. Liege der Betrag beispielsweise bei 1,95 Euro und der Kunde bezahlt diesen mit einem 2-Euro-Stück oder einem 5-Euro-Schein, würde der Kassierer bereits im Kopf das Rückgeld ausrechnen. Er erspare sich dadurch das Eintippen in das Kassensystem.

Verwendete Quellen
  • Aldi Süd Inside
  • Lidl Deutschland
  • Bundesfinanzministerium
  • YouGove GmbH: Kassenbon: Nur die Hälfte nimmt ihn mit
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