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Foodwatch kritisiert Hersteller und Behörden bei Wurst-Rückruf


"Fahrlässige" Informationspolitik
Foodwatch kritisiert Hersteller und Behörden bei Wurst-Rückruf

afp, hcy/jm

08.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Foodwatch kritisiert Hersteller und Behörden bei Wurst-RückrufVergrößern des BildesIm Falle des Wurst-Rückrufs der Firma Nocker wirft die Verbraucherorganisation Foodwacht dem Hersteller und den bayrischen Behörden fahrlässiges Verhalten vor. (Quelle: Symobolbild/HandmadePictures/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Firma Otto Nocker rief vor einer Woche mehrere Chargen Lyoner-Wurst zurück, da bakterielle Verunreinigung entdeckt worden waren. Jetzt meldet sich die Verbraucherorganisation Foodwatch zu Wort und kritisiert die Informationspolitik des Herstellers sowie der bayrischen Behörden.

Der Hersteller habe "nur lückenhaft" gewarnt und die Risiken für Verbraucher verschwiegen, erklärt Foodwatch. Die bayerischen Behörden hätten dies geduldet und dadurch "Gesundheitsgefahren in Kauf" genommen.

Hersteller macht wenig konkrete Angaben

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Lyoner-Wurst der Firma Nocker aus dem Allgäu. Das Unternehmen hatte vor einer Woche mehrere Chargen zurückgerufen und von "mikrobiologischen Verunreinigungen" gesprochen. Das Produkt sei "geeignet, gesundheitliche Beschwerden hervorzurufen", hieß es weiter. So formulierten es auch die Landesbehörden bei der Information der Öffentlichkeit.

Erst am Donnerstag wurde offiziell bekanntgegeben, dass es sich um die Bakterienart Listeria handelt, die "schwerwiegende Erkrankungen auslösen kann", moniert Foodwatch. Nach wie vor sei aber nur von möglichen "gesundheitlichen Beschwerden" die Rede. Dieses Verhalten sei "fahrlässig", kritisiert Foodwatch. Die Bakterien könnten bei Schwangeren, Säuglingen und immungeschwächten Menschen die schwere Infektionskrankheit Listeriose auslösen.

"Wenn ein Hersteller völlig unzureichend vor einem belasteten Lebensmittel warnt, bei Nachfragen mauert und auch nach Tagen noch die Gesundheitsgefahren verharmlost, müssen die Behörden einschreiten: Sie können die Menschen selbst warnen oder eine angemessene Information durch den Hersteller anordnen. Die bayerischen Behörden tun beides nicht, sondern verschließen ihre Augen vor dem Unwillen oder der Unfähigkeit des Herstellers – das ist fahrlässig." sagt Oliver Huizinga, Leiter Recherche & Kampagne bei foodwatch in der meldung von Foodwatch.

Forderung nach verbindlichen Standards für Rückrufe

Foodwatch forderte "verbindliche Standards für Rückrufe". Rückrufe und Warnungen seien Sache der Unternehmen, Behörden können aber ebenfalls einschreiten. Allerdings sei bislang nicht geregelt, "wie ein öffentlicher Rückruf genau zu erfolgen hat", kritisierte die Verbraucherorganisation.

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