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Gewalt gegen Frauen: Bei häuslicher Gewalt nicht weghören


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Nicht weghören: Was Nachbarn bei häuslicher Gewalt tun können

Von dpa
Aktualisiert am 01.03.2013Lesedauer: 4 Min.
Häusliche Gewalt: Was kann man als Zeuge von Gewalt in der Familie tun?Vergrößern des BildesWas kann man als Zeuge von Gewalt in der Familie tun? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Schreie, Schläge, Streitereien: Man kann es nicht ignorieren. Was kann man tun, wenn die Frau von nebenan ständig blaue Flecken hat? Wie kann man helfen, wenn ihr Mann sie und die Kinder offensichtlich schlägt? Bei häuslicher Gewalt fühlen sich viele Nachbarn hilflos. Soll man die Polizei rufen? Macht man sich strafbar, wenn man nichts tut? Dass man überhaupt etwas unternimmt, ist das Wichtigste.

Bloß nicht wegsehen!

Man würde gerne weghören, aber das geht nicht. Plötzlich sind sie wieder da, die Schreie aus der Wohnung nebenan. Er muss sie schlagen - was sollen das sonst für Geräusche sein? Der eigene Kopf sucht Gründe. Heftig gestritten wird schließlich in jeder Beziehung. Nicht gleich die Nerven verlieren.

Aber wenn es doch mehr als ein normaler Streit ist? Da ist dieses ungute Gefühl, man müsse vielleicht etwas tun. Gleichzeitig fühlt man sich hilflos und hat Angst. Nicht wegzuschauen ist allerdings der erste wichtige Schritt, um dem Opfer zu helfen.

Besser einmal mehr eingreifen

"Es ist besser, einmal mehr einzugreifen, als einmal zu wenig", sagt Helmut Rüster vom Weissen Ring. Der Verein aus Mainz unterstützt Opfer von Gewalt und deren Familien. "Viele Leute helfen nicht, weil sie Angst haben, sich zu blamieren. Sie denken: Wie stehe ich da, wenn da überhaupt nichts dran ist?" Bei häuslicher Gewalt seien viele im Zwiespalt zwischen subjektivem Eindruck und rationaler Überlegung: "Ich habe das Gefühl, ich sollte was tun, aber wenn ich das mache, bedeutet das Aufwand." Das führt oft dazu, dass gar nichts passiert.

"Am Anfang hilft es, andere Nachbarn zu fragen, ob sie die gleichen Geräusche gehört haben", erklärt Rüster. Haben sie überhaupt nichts mitbekommen, kann das dafür sprechen, dass die Vermutungen falsch sind. "In aller Regel ist es aber eher umgekehrt, und die Nachbarn sagen: Das habe ich auch schon mal gehört und mir erst mal nichts dabei gedacht." Sich mit anderen zu besprechen, gebe Sicherheit für den eigenen Eindruck und das gute Gefühl, nicht alleine zu stehen mit seinem Verdacht.

Bei Gefahr die Polizei rufen

Grundsätzlich gilt immer: Wenn ein Nachbar das Gefühl hat, dass eine unmittelbare Gefahrensituation für Frau oder Kind besteht, sollte er die Polizei rufen, empfiehlt Paula Honkanen-Schoberth. "Sie hat die Autorität, eine Eskalation schnell zu beenden", erläutert die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes. Auch sie hat sich viel mit häuslicher Gewalt beschäftigt, da Kinder in solchen Haushalten immer direkt oder seelisch betroffen sind.

Ein Anruf bei der Polizei kann zwar helfen - er muss es aber nicht, urteilt Rüster. "Wenn sie in der augenblicklichen Situation nichts feststellt und wieder wegfährt, kann ich mir natürlich nicht einfach sagen, ich habe ja alles getan." Deshalb sei es ganz wichtig, die Situation im Haus weiter zu beobachten und zu schauen, ob sich das Opfer zurückzieht.

Den Täter ansprechen?

Wenn die Frau oft blaue Flecken hat, die Nachbarn aber direkt nichts von den Schlägen mitbekommen, können sie auf den Täter zugehen und sagen: "Ich höre, dass es oft Krach gibt. Das kommt in allen Familien vor, bleiben Sie nicht alleine damit, suchen Sie Hilfe", erklärt Honkanen-Schoberth. Mit einem erhobenen Zeigefinger aufzutreten, führe meist zu nichts - besser sei eine verständnisvolle und einfühlsame Haltung. Das setzt jedoch voraus, dass die Nachbarn den Täter einigermaßen gut kennen und einen Zugang zu ihm haben.

In manchen Wohngebieten sind sich die Nachbarn allerdings komplett fremd. Kontakt oder Austausch gibt es nicht. "Wenn ich den Täter da anspreche, ist die Chance, eine Lösung des Problems zu finden, relativ gering", sagt Rüster. Dann kann es sinnvoll sein, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen. Wie und wann das am besten geht, hänge immer von der Situation ab, erklärt Honkanen-Schoberth. "Hat man zum Beispiel selbst Kinder, bietet sich der Spielplatz für ein Gespräch an." Genauso kann man die Frau im Waschkeller ansprechen.

Große Hemmschwelle für Opfer

Oft sei es für die Opfer eine große Hemmschwelle, über die Gewalt zu sprechen, berichtet die Expertin vom Kinderschutzbund. "Da steckt nicht nur Angst, sondern auch Scham hinter." Aber gerade deshalb brauchten sie Hilfe. "Als Nachbar kann ich der Betroffenen zum Beispiel die Adresse einer Beratungsstelle oder eines Frauenhauses geben, in dem sie Hilfe bekommt."

Keine Patentlösungen

Eine Patentlösung für den Umgang mit häuslicher Gewalt gibt es für Nachbarn allerdings nicht. "Wenn jede Hilfe wie am Reißbrett machbar wäre, würde sicherlich weniger passieren", sagt Rüster. Am schlimmsten ist es aber, wenn überhaupt nichts passiert. "Das hilft niemandem außer dem Täter." Er profitiert davon, wenn alle stillhalten und keiner etwas sagt. "Jeder sollte sich immer selbst die Frage stellen: Was ist, wenn irgendwann etwas wirklich Schlimmes passiert, und ich bin schuld, dass es nicht verhindert wurde?" Auch das Opfer könne diese Frage schließlich einmal stellen.

Machen sich Nachbarn strafbar, wenn sie nichts tun?

Eine Pflicht zur Strafanzeige gebe es bei reiner Körperverletzung nicht, erklärt der Rechtsanwalt Silvio Käsler aus Heidelberg. Nachbarn haben aber eine Hilfspflicht, wenn sie Schläge ganz aktuell mitbekommen. Sie sollten dann die Polizei informieren.

"Unvorsichtiges Draufgängertum ist fehl am Platz." Viele Nachbarn scheuten aber aus Angst ihre Zeugenpflichten. Zwar stehe unterlassene Hilfeleistung unter Strafe. "Behauptet der Nachbar aber, in seinen vier Wänden nichts gehört und die Gefahrenlage nicht erkannt zu haben, ist ein Gegenbeweis nicht zu führen." Deshalb könne man nur an die Zivilcourage eines jeden appellieren: Weghören gilt nicht.

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