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Corona-Krise: So verändern sich Beerdigungen


Abschied auf Distanz
Wie die Corona-Krise Beerdigungen verändert

dpa-tmn, Annika Natus

08.02.2021Lesedauer: 3 Min.
Beerdigungen in der Corona-Krise: Grundsätzlich finden in der Pandemie sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen statt.Vergrößern des BildesBeerdigungen in der Corona-Krise: Grundsätzlich finden in der Pandemie sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen statt. (Quelle: GreenAppleNZ/getty-images-bilder)
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Der Tod eines geliebten Menschen ist in der Regel schon hart genug. In Zeiten der Corona-Pandemie ist aber auch die Trauer anders: Wo Nähe nötig wäre, muss vieles in Distanz geschehen.

Die Corona-Pandemie fordert viele Menschen zurzeit auf vielfältigste Weise. Besonders schlimm ist es, wenn in dieser Situation ein geliebter Mensch stirbt. Denn die Regeln, mit denen die Pandemie eingedämmt werden soll, verändern auch die Trauer.

Welche Vorschriften zurzeit für Bestattungen und Trauerfeiern gelten, kann sich je nach Bundesland, Landkreis, Kommune oder Stadt bis hin zum Friedhofsamt unterschieden. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) hat auf seiner Internetseite eine Übersicht für Angehörige zusammengestellt.

BDB-Sprecherin Elke Herrnberger empfiehlt Angehörigen, sich deshalb direkt an die Bestattungsunternehmen vor Ort zu wenden. Diese wüssten am besten über die regionalen Regelungen Bescheid.

Trauerituale ändern sich

Grundsätzlich finden sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen statt. Jedoch müssten die Trauerrituale geändert werden. Trauerfeiern verlagerten sich in den digitalen Raum. "Das ersetzt es natürlich nicht, dabei zu sein oder sich in den Arm zu nehmen, aber es ist ein möglicher Weg, Abschied zu nehmen."

Bestattungen selbst können meist nur im engsten Kreis stattfinden und die Hygieneregeln müssten grundsätzlich eingehalten werden, erklärt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Oft hänge von der räumlichen Situation vor Ort ab, was möglich sei. "Die Trauerbewältigung zum Beispiel mit Gesprächskreisen fällt natürlich auch größtenteils weg", sagt Helbach. "Alles, wo es im Kern um Nähe und Gespräche geht, ist stark eingeschränkt."

Umfeld muss aufmerksam sein

Aeternitas stellt im Internet Angehörigen spezielle Tipps zur Verfügung. Hier geben Experten Ratschläge für Trauernde und deren Bezugspersonen. Ein Tipp: Mindestens einmal täglich eine vertraute Person anrufen. In dieser belastenden Situation sei es für Angehörige besonders wichtig, weiterhin Kontakte über Telefon, E-Mails oder Messenger-Dienste zu pflegen, sagt Helbach.

Ältere Menschen hätten damit jedoch oft Schwierigkeiten. "Viele haben nicht einmal einen Computer", sagt er. Diese Menschen könnten sich telefonisch an Trauerbegleiter oder die Seelsorge wenden. "Auch das Umfeld von Trauernden muss sehr aufmerksam sein", erinnert Helbach.

Neue Abläufe bei Bestattern

Auch bei den Bestattungsunternehmen haben sich die Abläufe stark verändert. Unter den Verstorbenen seien Personen, die "ganz sicher" – also von Krankenhäusern – als infektiös gekennzeichnet, oder "möglicherweise" an oder mit Corona verstorben seien. "Viele Menschen sterben im Kreis der Familie oder im Alters- und Pflegeheim ohne Symptomatik", erinnert BDB-Sprecherin Herrnberger. Ein Corona-Test werde nur bei Verdacht gemacht.

Daher setzten die Bestattungsunternehmen auf hohe Sicherheitsmaßnahmen. "Ganz besonders in Privathaushalten schützt man sich präventiv so, als ob die Person an Covid verstorben wäre", erklärt Herrnberger.

Sorgfältige Bestattungsvorsorge kann helfen

"Das ist nicht schön für die Angehörigen, weil Bestatter in der Regel auch Ansprechpartner und Seelsorger sind", sagt sie. Aber nahezu alle Bestattungsunternehmen hätten ihre Häuser gemäß aktueller Hygienekonzepte umgerüstet, um trotzdem persönliche Gespräche zu ermöglichen – wenn auch oft beschränkt auf ein oder zwei Personen.

Herrnberger empfiehlt eine sorgfältige Bestattungsvorsorge. "Es ist für jeden Menschen unglaublich schwierig, sich dem Thema zu nähern. Deshalb ist es gut, seinen Willen frühzeitig zu klären und möglichst auch schriftlich darzulegen", sagt sie. Dies könne beispielsweise im Rahmen einer Bestattungsverfügung geschehen.

Eine Bestattungsverfügung empfiehlt auch Alexander Helbach. Diese Notizen müssten nicht notariell beglaubigt werden. "Wer eine intakte Familie hat und darüber spricht, kann vielleicht auch darauf verzichten, aber es ist nie verkehrt, etwas aufzuschreiben, und wenn es nur zwei Zeilen sind", so Helbach.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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