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Dürfen Lehrer Schülern das Handy wegnehmen?


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Dürfen Lehrer Schülern das Handy wegnehmen?

dpa, hs, t-online.de

Aktualisiert am 24.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Schülerin mit Smartphone: Ob Handys auf dem Schulgelände oder im Unterricht erlaubt sind, entscheiden die Schulen.Vergrößern des BildesSchülerin mit Smartphone: Ob Handys auf dem Schulgelände oder im Unterricht erlaubt sind, entscheiden die Schulen. (Quelle: skynesher/getty-images-bilder)
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Wenn Telefone klingeln oder Schüler andauernd Nachrichten verschicken, stört das den Unterricht. Dürfen Lehrer drastische Maßnahmen ergreifen und die Geräte "beschlagnahmen"?

Ob Handys auf dem Schulgelände oder im Unterricht erlaubt sind, muss die Schule entscheiden. Häufig regeln Schulordnungen, wann die Schüler ihre Mobiltelefone benutzen dürfen. In einigen Schulen dürfen Schüler Handys zwar mitführen, sie aber nicht benutzen.

Lehrer dürfen Schülerhandys nicht durchsuchen

Wenn sich die Schüler nicht an die Vorschriften halten, dann darf die Schule erzieherische Maßnahmen anwenden, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Lehrer können dann die Schulordnung durchsetzen und den Schülern das Handy wegnehmen.

Lehrer dürfen Handys nicht vorbeugend wegnehmen, sondern erst dann, wenn Schüler mit ihnen den Unterricht stören oder eine Störung droht.

Allerdings darf der Lehrer die Handys nur in Gewahrsam nehmen. Er darf auf keinen Fall das Gerät durchsuchen oder überprüfen, ob der Schüler Nachrichten verschickt hat. Damit würde die Lehrkraft gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers verstoßen.

Wie lange darf der Lehrer das Handy verwahren?

Häufig darf der Schüler am Ende der Stunde oder am Ende des Schultags das Telefon bei dem Lehrer oder im Sekretariat wieder abholen. Doch die Schule kann das Handy auch über das Wochenende in der Schule verwahren. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage eines Schülers und seiner Eltern ab. Ein Lehrer hatte dem Jungen das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen. Das Urteil stammt vom April 2017.

Bundesländer regeln die Schulordnung

Was die Schulen verbieten dürfen, ist in den Schulordnungen der Bundesländer geregelt. Die Vorschriften können sich also an den Schulen unterscheiden. Allen Schulen gemeinsam ist aber, dass klingelnde Handys nerven und den Unterricht stören.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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