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Down-Syndrom nicht erkannt: Eltern fordern Entschädigung


Behinderung als "Schadensfall"
Eltern fordern Entschädigung für Kind mit Down-Syndrom

dpa, Sabine Dobel

Aktualisiert am 04.02.2016Lesedauer: 3 Min.
Down-Syndrom: Hinweise auf das Down-Syndrom kann in der Frühschwangerschaft das Ersttrimester-Screening liefern. Dabei werden im Ultraschall die Nackenfalte des Ungeborenen gemessen sowie Hormonwerte im Blut der Mutter bestimmt.Vergrößern des BildesHinweise auf das Down-Syndrom kann in der Frühschwangerschaft das Ersttrimester-Screening liefern. Dabei werden im Ultraschall die Nackenfalte des Ungeborenen gemessen sowie Hormonwerte im Blut der Mutter bestimmt. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Darf ein Kind mit Behinderung als "Schadensfall" betrachtet werden? Eltern haben in München Frauenärzte verklagt, weil ihre Tochter mit Down-Syndrom und Herzfehler zur Welt kam - nun hat das Oberlandesgericht München die Klage abgewiesen.

Das Paar forderte von den Frauenärzten Unterhalt sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro, weil diese die Trisomie 21 und einen Herzfehler des Kindes während der Schwangerschaft nicht erkannt hatten. Dem behandelnden Mediziner sei aber kein Vorwurf zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. "Das ist ein schweres Schicksal, über das wir verhandeln", hatte er zu Prozessbeginn gesagt.

Chronisch kranke Mutter wollte kein behindertes Kind

In dem Münchner Fall war die Frau, mit 28 bereits Mutter dreier Kinder, an Multipler Sklerose (MS) erkrankt. Als sie wieder schwanger war, machte sie sich wegen der Medikamente, die sie nehmen musste, Sorgen über mögliche Folgen für das Ungeborene. Die Ärzte berieten und untersuchten sie. Ein Zusammenhang zwischen Down-Syndrom und MS-Medikation ist Experten zufolge nicht bekannt. Da die Mutter jung war, gab es kein besonderes Risiko für die Chromosomenanomalie.

Die Trisomie 21 blieb unentdeckt. Die Mediziner hätten unter anderem von einer Fruchtwasseruntersuchung mit dem Hinweis auf eine Ultraschalluntersuchung abgeraten, ohne darauf hinzuweisen, dass diese nur begrenzt aussagekräftig sei. Bei den Ultraschall-Untersuchungen hatten die Ärzte nichts Auffälliges entdeckt. Hinweise auf ein Down-Syndrom sind aber nur in bis zu 70 Prozent der Fälle im Ultraschall zu erkennen.

Die Eltern argumentieren nun, sie hätten die Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten. Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Behinderungen des Mädchens seien durch eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht erkannt worden. Dagegen hatte das Paar Berufung eingelegt.

Kein Schicksal, sondern Schaden?

Immer öfter müssen Gerichte über mögliche Arztfehler befinden. Unter anderem die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer verzeichnet steigende Antragszahlen.

Was früher Schicksal war, macht die moderne Medizin gerade im Zusammenhang mit Elternschaft steuerbar - von der Empfängnis bis zur Geburt. Ärzte können haften, wenn etwas anders läuft als erhofft, oft mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Ein Kind als "Schaden" - so muss das juristisch formuliert sein, um einen Anspruch durchzusetzen. Ethisch klingt das fragwürdig.

Mal wurde ein Arzt zur Unterhaltszahlung für das ungewollte Kind verurteilt, weil die Verhütung missglückt war. Mal wurden wegen einer schweren Behinderung wegen ärztlicher Fehler bei der Geburt hohe Schadenersatzzahlungen zugesprochen.

Kurzer Weg vom Kreißsaal zum Gerichtssaal

"Es ist durchaus eine höhere Klagebereitschaft da", sagt Karl Oliver Kagan, Leiter der Abteilung für pränatale Medizin an der Universitäts-Frauenklinik Tübingen. Vor allem Rechtsstreitigkeiten wegen Problemen bei der Geburt nähmen zu. Häufig gehe es um Sauerstoffmangel und folgende Hirnschäden. "Die Gerichte müssen dann oft klären, ob die Ärzte richtig reagiert und im Rahmen des Möglichen gesundheitliche Folgen für das Kind verhindert haben", sagt Kagan.

Klagen wegen möglicher Fehler in der Diagnostik während der Schwangerschaft, wie in dem Münchner Fall, seien aber selten erfolgreich. Denn es gebe nur eine begrenzte Zahl von Fehlbildungen, die nach der Betreuungsrichtlinie für schwangere Frauen erkannt werden müssen. "Die Trisomie 21 gehört nicht dazu", sagt Kagan. Jedoch sollte die Patientin über ihr Risiko und die Abklärungsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung nicht das Lebensrecht absprechen

"Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt letztlich bei der werdenden Mutter. Für die Lebenshilfe aber steht fest, dass keinem Menschen aufgrund seiner Behinderung das Lebensrecht abzusprechen ist", sagt Bettina Leonhard, Juristin bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe. "Wir kennen viele Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom, die ihr Leben als glücklich empfinden. Menschen mit Down-Syndrom profitieren von den guten Fördermöglichkeiten und dem medizinischen Fortschritt." Die Lebenshilfe biete Eltern Beratung und Unterstützung.

Wie viel Risiko ist Schwangeren zuzumuten?

Vor einigen Jahrzehnten hatte es in Deutschland einige Klagen gegen Ärzte gegeben, weil sie meist ältere Mütter nicht ausreichend über die Risiken und diagnostischen Möglichkeiten bei Trisomie beraten hatten.

Nicht jedes Risiko sei medizinisch auszuschließen, betont auch Kagan. "Dass ein Kind ein Problem haben kann, dessen darf man sich bewusst sein, bevor man schwanger werden möchte."

Bei Menschen mit dem Down-Syndrom ist das Chromosom 21 ist dreifach anstatt zweifach vorhanden - daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Die Folge können Herzfehler, Seh- und Hörbehinderungen, verminderte Intelligenz und verlangsamte mentale Entwicklung sein. Nicht alle Betroffenen haben gleichermaßen Schwierigkeiten. Manche machen einen Schulabschluss, lernen einen Beruf und leben allein, andere brauchen zeitlebens Hilfe.Die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, steigt mit dem Alter der Mutter. Bei einer 20-Jährigen liegt sie etwa bei 1:1500, bei einer 40-Jährigen bei etwa 1:100. Die Zahl der Betroffenen in Deutschland wird auf 30.000 bis 50.000 geschätzt.Trisomie 21 kann vor der Geburt festgestellt werden. Die sichersten Methoden sind die Fruchtwasseruntersuchung, ein Bluttest oder die Chorionzottenbiopsie. Da die Diagnose Trisomie 21 oft zum Schwangerschaftsabbruch führt, gibt es Kritiker der Diagnostik.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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