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Corona-Krise: So sind Veranstaltungen wieder erlaubt


Großveranstaltungen trotz Corona
Festivals, Konzerte, Partys: Das gilt jetzt in Ihrem Bundesland


09.08.2021Lesedauer: 5 Min.
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Alternatives Musikfestival in Brandenburg: Am ersten von insgesamt vier Festival-Wochenenden auf der Wilden Möhre bei Drebkau haben etwa 1.000 Leute gefeiert.Vergrößern des Bildes
Alternatives Musikfestival in Brandenburg: Am ersten von insgesamt vier Festival-Wochenenden auf der Wilden Möhre bei Drebkau haben etwa 1.000 Leute gefeiert. (Quelle: Reiner Weisflog/imago-images-bilder)

Fast anderthalb Jahre lang waren Konzerte, Festivals oder Volksfeste wegen der Corona-Pandemie nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Jetzt gibt es wieder Lichtblicke für die Branche.

Vor der Corona-Krise war vor allem der Sommer von Großveranstaltungen geprägt: Riesige Festivals mit Tausenden Besuchern, Open-Air-Konzerte und Volksfeste sorgten für Unterhaltung. Im vergangenen Jahr lag die Branche fast vollständig wegen der Corona-Krise brach.

Auch in diesem Jahr wurden bereits viele große Veranstaltungen wie das "Deichbrand"-Festival, der "Schlagermove" in Hamburg oder das "Airbeat One" abgesagt oder auf das kommende Jahr verschoben. Doch einige Festivals und Volksfeste sollen stattfinden.

Und auch die Regeln sind nicht überall so streng wie noch vor einem Jahr. Ein Überblick.

Welche Festivals sollen stattfinden?

Der "Big City Beats World Club Dome" in Frankfurt wurde vom Juni in den September verschoben und soll nun vom 3. bis 5. September 2021 stattfinden.

Das "Fusion"-Festival in Lärz (Mecklenburgische Seenplatte) wurde für dieses Jahr zunächst abgesagt. Unter dem neuen Namen "Planet C" soll ab 20. August trotzdem ein Festival ermöglicht werden. Mit einem umfangreichen Hygienekonzept sollen an drei Wochenenden insgesamt bis zu 30.000 Gäste kommen dürfen.

Das "Open Flair" in Eschwege (Hessen) hält bisher an seinem geplanten Termin vom 11. bis 15. August fest. Mitte September soll es zudem eine abgespeckte Version des "Wacken"-Festivals geben. Die ersten Headliner für die Ersatzveranstaltung vom 16. bis 18. September unter dem Titel "Bullhead City" stehen fest, darunter sind Blind Guardian und Doro.

Was gilt in den Bundesländern?

Achtung: Die einzelnen Regeln in den Bundesländern erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 6. August 2021 aktualisiert. Für tagesaktuelle, ausführliche Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die Behörden vor Ort.

Baden-Württemberg

Das Bundesland hat einen Stufenplan erstellt, der sich nach den jeweiligen Inzidenzen richtet. Bei einer Inzidenz unter 10 Neuinfektionen binnen einer Woche auf 100.000 Einwohner dürfen öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte oder Stadtfeste im Freien mit Maskenpflicht mit maximal 1.500 Gästen stattfinden.

Gilt die sogenannte "3G-Regel", dürfen also nur Getestete, Geimpfte oder Genesene an der Veranstaltung teilnehmen, dürfen 50 Prozent der Kapazität ausgelastet werden und maximal 25.000 Menschen teilnehmen. Steigt die Inzidenz auf 10 bis 35, sind im Freien mit Maskenpflicht bis zu 750 Gäste erlaubt und mit der 3G-Regelung maximal 25.000. Bei einer Inzidenz über 35 werden die Regeln strenger, maximal 500 Menschen dürfen dann zusammenkommen.

Bayern

Seit Mitte Juli gilt in Bayern für sportliche oder kulturelle Großveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50, dass bei privaten Feiern 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. Bei Tagungen, Kongressen oder Messen darf pro zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche nur ein Besucher zugelassen werden.

In Theatern, Kinos, Konzerthäusern oder Opern dürfen maximal 1.000 Gäste in Gebäuden und unter freiem Himmel bis zu 1.500 Menschen zusammenkommen. Für Großveranstaltungen mit "länderübergreifendem Charakter" können Sonderregeln gelten.

Berlin

Kinos, Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser dürfen öffnen, es gelten allerdings besondere Regelungen wie die verpflichtende Registrierung und Testpflicht der Besucher. Es dürfen zudem nicht mehr als 2.000 Menschen gleichzeitig an Veranstaltungen teilnehmen, in geschlossenen Räumen ist die Zahl auf 1.000 beschränkt. Jahrmärkte und Volksfeste dürfen stattfinden, es besteht allerdings eine Maskenpflicht.

Tanzveranstaltungen sind nur im Freien erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 2.000 und bis zu 25.000 Teilnehmern müssen gesonderte Schutzmaßnahmen einhalten und offiziell beantragt und zugelassen werden.

Brandenburg

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Ab 1.000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt. Bei einer dauerhaften Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt.

Festivals können unter Auflagen mit höchstens 7.000 Feiernden stattfinden, solange die Inzidenz nicht über 35 liegt. Sonst liegt die Grenze bei maximal 5.000 Gästen.

Bremen

Mit einem umfassenden Hygienekonzept sind in Bremen Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmern wieder möglich. Ab 5.000 Teilnehmern müssen die Veranstaltungen allerdings zuvor genehmigt werden.

Spezial-, Jahr- und Flohmärkte dürfen wieder stattfinden und auch Freizeitparks sind wieder geöffnet. Und auch Diskotheken und Clubs dürfen mit einem Hygienekonzept wieder öffnen.

Hamburg

In Hamburg sind Veranstaltungen im Freien mit höchstens 500 Teilnehmern mit festen Sitzplätzen und ohne Sitzplätze mit 250 Gästen möglich. Innen sind es jeweils 100 beziehungsweise 50 erlaubte Teilnehmer. Höhere Teilnehmerzahlen brauchen eine Sondergenehmigung.

Hessen

Bei einer Inzidenz unter 35 gilt für Hessen, dass Veranstaltungen wieder mit maximal 750 Menschen in Innenräumen und im Freien mit maximal 1.500 Gästen stattfinden dürfen.

Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten bei gastronomischen Angeboten erfasst werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Veranstaltungen sind in Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 200 Gästen innen und 600 im Freien erlaubt. Auf Antrag sind bis zu 1.250 Gäste innen und maximal 2.500 Gäste im Freien möglich. In Ausnahmefällen können auch Großveranstaltungen mit bis zu 15.000 Teilnehmern genehmigt werden, wenn es ein Hygienekonzept gibt.

Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen Clubs, Diskotheken und Shisha-Lokale mit Testpflicht wieder öffnen. Private Feiern sind mit 50 Gästen im Freien und 25 in Innenräumen erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern müssen genehmigt werden und richten sich nach dem Hygienekonzept.

Nordrhein-Westfalen

Seit Ende Juli gelten in Nordrhein-Westfalen wieder verschärfte Regelungen, da die Inzidenzen gestiegen sind. Schützen- und Volksfeste sowie Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie der Betrieb von Diskotheken und Clubs ist zunächst bis Ende August wieder verboten.

Großveranstaltungen sind mit bis zu 500 Gästen erlaubt, Freizeiteinrichtungen dürfen bis zu 2.000 Besucher pro Tag empfangen. Ab Ende August sind dann auch wieder Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern erlaubt.

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Rheinland-Pfalz

Diskotheken und Clubs in Rheinland-Pfalz können bis zu 350 Besucherinnen oder Besucher gleichzeitig einlassen. Die gleiche Begrenzung gilt auch für öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen.

Mehr Teilnehmer können möglich werden, wenn die Inzidenz niedrig genug ist und strenge Auflagen erfüllt werden. Im Freien sind bis zu 500 Gäste erlaubt, wenn es feste Sitzplätze gibt. In besonderen Fällen sind bis zu 5.000 Teilnehmer erlaubt.

Saarland

Öffentliche und private Veranstaltungen sind im Saarland immer mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent des Veranstaltungsortes möglich. Im Freien sind maximal 500 Teilnehmer erlaubt, in Innenräumen bis zu 250.

Sachsen

Bis Ende August gilt in Sachsen, dass für Clubs, Musikclubs, Diskotheken und Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern die Pflicht besteht, ein Hygienekonzept zu erstellen. Zusätzlich gelten Testpflichten und die Pflicht Kontakte zu erfassen.

Sachsen-Anhalt

Im Privaten sind in Sachsen-Anhalt Veranstaltungen mit bis zu 50 Gästen erlaubt. Sind es mehr Gäste, braucht es eine professionelle Organisation, dann sind bis zu 1.000 Gäste im Freien und 500 in Innenräumen möglich.

Diskotheken dürfen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Test vorweisen können. Zudem dürfen die Räume nur bis zu 60 Prozent ausgelastet sein.

Schleswig-Holstein

Im Norden sind Konzerte mit begrenzter Personenzahl erlaubt, es gilt dann keine Testpflicht, die Kontaktdaten werden allerdings erfasst. Gleiches gilt für Festivals und den Kinobesuch. Aktuell dürfen draußen mehr als 2.500 Menschen an sogenannten "Events" teilnehmen, bei denen die Erfassung der Teilnehmer schwer möglich ist. Märkte sind wieder mit unbegrenzter Teilnehmerzahl erlaubt.

Thüringen

Öffentliche Veranstaltungen sind in Thüringen unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 Teilnehmern erlaubt, in geschlossenen Räumen sind maximal 500 Gäste in Ordnung. Werden mehr Gäste erwartet, ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig.

Verwendete Quellen
  • Internetseiten der Landesregierungen
  • Landesverordnungen der Bundesländer
  • RND: "Hurricane, Wacken und Co.: Welche Festivals sind abgesagt – und welche sollen stattfinden?", 4. August 2021.
  • worldclubdome.com
  • fusionfestival.de
  • open-flair.de
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