Wenn man nach der Heirat mit Schrecken den größten Fehler des Lebens bemerkt, bleibt die Annullierung der Ehe die einzige Möglichkeit, um aus der Sache ganz schnell wieder herauszukommen. Doch es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit man eine Ehe wirklich annullieren kann. Folgendes muss dabei beachtet werden, damit die Annullierung gelingt.
Voraussetzung für eine Eheannullierung
Damit man eine Ehe annullieren kann, müssen schon sehr wichtige Gründe vorliegen. Diese Gründe müssen wiederum von Experten beziehungsweise Gutachtern überprüft und als glaubwürdig eingestuft werden. Auch Zeugen werden in diesem Zusammenhang häufig hinzugezogen, um die Ernsthaftigkeit des Annullierungswunsches zu überprüfen. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Grund nicht ausreichend für eine Annullierung ist, bleibt die Ehe rechtsgültig und kann nur durch eine reguläre Scheidung wieder aufgelöst werden.
Heiratsschwindler, Scheinehe, Zwangsehe
Ein Grund für eine Annullierung wäre beispielsweise der Fall des Heiratsschwindlers, bei dem nach der Eheschließung sofort klar wird, dass nur aus finanziellen Gründen geheiratet wurde. Auch Scheinehen zum Erhalt des Aufenthaltsrechts in Deutschland sind ein Grund zur sofortigen Annullierung, wenn der Ehepartner dies bemerkt. Ein weiterer Grund ist die sogenannte Zwangsehe, bei der einer der Partner zur Hochzeit gezwungen wurde.
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Weitere Voraussetzungen für eine Eheannullierung
Erfährt ein Partner erst nach der Eheschließung davon, dass der Partner unfruchtbar ist und das absichtlich verschwiegen hat, kann man ebenfalls die Ehe annullieren lassen. Auch die verschwiegene Impotenz wäre ein möglicher Grund, um die Ehe wieder aufzulösen. Beides sind schwerwiegende Gründe, die man seinem Partner nicht verschweigen sollte. Sie sollten sich also nicht scheuen Ihrem Partner dergleichen vor der Hochzeit mitzuteilen – Sie sollten Ihre Ehe nicht gleich mit einer Lüge beginnen. Und wenn Ihr Partner Sie wirklich liebt, wird er Ihre Ehrlichkeit bestimmt zu schätzen wissen.