Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente?
Die Hinterbliebenenrente sichert Ihnen ein Einkommen, sollten Sie Ihren Partner ΓΌberleben. Doch bei der sogenannten Witwenrente gibt es vieles zu beachten.
Stirbt der Ehepartner, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. Damit nicht auch finanzielle Sorgen folgen, gibt es die Hinterbliebenenrente. FrΓΌher war sie ΓΌberwiegend als Witwenrente oder Witwerrente bekannt.
Doch wer kann die Hinterbliebenenrente beantragen? Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente genau? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist die Witwenrente?
Die Hinterbliebenenrente soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell auffangen β gerade dann, wenn der gestorbene Partner mehr verdient hat. Da das wegen Unterbrechungen im Arbeitsleben fΓΌr die Familie weiterhin ΓΆfter auf Frauen zutrifft, spricht man im Volksmund noch immer von der Witwenrente.
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Die Idee der Hinterbliebenenrente: Der Partner, der noch lebt, erhΓ€lt einen Teil der Rente des Verstorbenen. Wie viel Geld genau es gibt, hΓ€ngt davon ab, ob es sich um eine Witwenrente nach "altem" oder "neuem" Recht handelt. Je nachdem, in welche der beiden Kategorien man fΓ€llt, sind die Zahlungen aus der Hinterbliebenenrente hΓΆher und die Bedingungen fΓΌr ihren Bezug etwas anders.
Witwenrente β das alte Recht:
- Der Ehepartner ist vor dem 1. Januar 2002 gestorben oder:
- die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen, der Ehepartner ist nach dem 31. Dezember 2001 gestorben und einer der Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren
Witwenrente β das neue Recht:
- Die EheschlieΓung fand nach dem 31. Dezember 2001 statt.
Eine Alternative zur Witwenrente ist das sogenannte Rentensplitting. In dem Fall werden die Rentenanwartschaften Ihres verstorbenen Partners Ihnen zu einem bestimmten Teil zugerechnet β und erhΓΆhen so Ihre Anwartschaften. Beachten Sie: Wenn Sie sich fΓΌr das Rentensplitting entscheiden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente.
Gut zu wissen: Die Waisen- oder Halbwaisenrente zΓ€hlt auch zu der Rente fΓΌr Hinterbliebene der Deutschen Rentenversicherung. Diese greift, wenn leibliche als auch adoptierte Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil oder beide Eltern verlieren. Die Waisenrente betrΓ€gt 20 Prozent, die Halbwaisenrente 10 Prozent der Rentenzahlungen, auf die der gestorbene Elternteil Anspruch gehabt hΓ€tte β oder die er bereits bezogen hat. Sie wird unter UmstΓ€nden bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Das kommt einerseits darauf an, ob Sie eine Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht beziehen β und darauf, ob es sich um eine sogenannte kleine oder eine groΓe Witwenrente handelt. Bei der kleinen erhalten Hinterbliebene 25 Prozent der Rente ihres gestorbenen Partners, bei der groΓen Witwenrente nach altem Recht 60 Prozent, nach neuem 55 Prozent.
- Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbstΓ€tig sind und keine Kinder erziehen. Die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente ist im neuen Recht auf 24 Monate begrenzt. Danach sollten Hinterbliebene in der Lage sein, selbst fΓΌr ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
- Die groΓe Witwenrente wird gezahlt, wenn Sie 47 Jahre oder Γ€lter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Allerdings gilt auch hier eine schrittweise Anpassung der Altersgrenze. Im Jahr 2022 liegt diese bei 45 Jahren und 11 Monaten und wird jedes Jahr um einen Monat (ab 2024 um zwei Monate) angehoben, bis die Altersgrenze von 47 Jahren ab 2029 erreicht ist, wie folgende Tabelle zeigt:
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Gut zu wissen: Beim neuen Recht erhΓΆht sich sowohl die kleine als auch die groΓe Witwenrente um einen Kinderzuschlag. Diesen gibt es im alten Recht nicht.
So hoch ist die Witwenrente in den ersten drei Monaten
FΓΌr eine Γbergangszeit von drei Monaten nach dem Todesfall, dem sogenannten "Sterbevierteljahr", zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen an den Partner in voller HΓΆhe aus. Nach diesem Zeitraum kΓΆnnen Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente erhalten.
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Hinterbliebene haben die MΓΆglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Partners einen Vorschuss auf die regulΓ€ren Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen. Der Vorschuss wird auf die spΓ€teren Rentenzahlungen angerechnet.
Dies erfolgt nicht bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern beim Renten-Service der Deutschen Post. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Beachten Sie: Wenn Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen, mΓΌssen Sie zusΓ€tzlich den Antrag auf die Witwenrente bei der Rentenversicherung stellen.
Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente?
GrundsΓ€tzlich gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Verbliebene Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar nach neuem Recht dafΓΌr mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, nach altem Recht gilt eine solche Mindestzeit nicht.
Bei einer kΓΌrzeren Ehedauer geht die Rentenversicherung von einer "Versorgungsehe" aus und nimmt an, dass die Ehe geschlossen wurde, um dem ΓΌberlebenden Ehegatten den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu geben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
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Ausnahmen sind aber mΓΆglich: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, durch eine plΓΆtzliche Erkrankung oder gibt es ein gemeinsames minderjΓ€hriges Kind, so besteht auch bei kΓΌrzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Neben der Ehedauer prΓΌft die Rentenversicherung, ob der oder die Verstorbene vor dem Tod schon die Mindestversicherungszeit von fΓΌnf Jahren erfΓΌllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Ist dies der Fall und hat der oder die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet, so besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Beachten Sie: Eine Sonderstellung nehmen religiΓΆse EheschlieΓungen ohne vorherige standesamtliche Trauung ein. Bei diesen haben Sie keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Wie beantrage ich die Witwenrente?
So schwer die Zeit sein mag, Hinterbliebene sollten unmittelbar nach dem Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.
Den Antrag sowie ErlΓ€uterungen und Formulare fΓΌr die Bescheinigung des Einkommens finden Sie hier auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Um die Witwenrente zu beantragen, mΓΌssen Sie eine Sterbeurkunde sowie die Heiratsurkunde vorlegen. Wenden Sie sich bei Fragen an die DRV.
Beratungsstellen der Rentenversicherung: Hier finden Sie eine Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer NΓ€he. Alternativ kΓΆnnen Sie sich auch telefonisch an die DRV wenden. Die kostenlose Telefonnummer der Rentenversicherung lautet: 0800/1000-4800
Werden Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, auf den Bezug der Hinterbliebenenrente werden die erzielten EinkΓΌnfte angerechnet. Doch Achtung, auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Witwenrente nach altem oder neuem Recht beziehen.
Nach altem Recht werden unter anderem Einkommen aus selbststΓ€ndiger und nicht selbststΓ€ndiger Arbeit und eigene RenteneinkΓΌnfte angerechnet. Nach neuem Recht reduzieren zusΓ€tzlich mΓΆgliche EinkΓΌnfte aus KapitalvermΓΆgen sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder GrundstΓΌcken die Hinterbliebenenrente.
Gut zu wissen: Die Rentenversicherung zieht zur Berechnung das Nettoeinkommen heran. Davon wird wiederum ein Freibetrag abgezogen, dieser betrΓ€gt im Westen 950,93 Euro und im Osten 937,73 Euro im Jahr 2022. Von der Summe, die ΓΌbrigbleibt, rechnet die Rentenversicherung jetzt 40 Prozent auf die Witwenrente an.
In beiden FΓ€llen gilt: Die Anrechnung erfolgt erst nach dem "Sterbevierteljahr", den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (siehe oben).
Wie hoch ist der Abschlag auf die Witwenrente?
Ebenso wie beim frΓΌheren Renteneintritt kann auch bei der Hinterbliebenenrente ein Abschlag fΓ€llig werden. Dieser hΓ€ngt vom Sterbejahr und dem Alter des Verstorbenen ab.
FΓΌr das Sterbejahr 2022 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 8 Monaten. Das heiΓt: Ist der Partner mit 64 Jahren und 8 Monaten oder spΓ€ter gestorben, erhalten Sie die Rente abschlagsfrei. Diese Altersgrenze steigt bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre.
Ansonsten zieht Ihnen die Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, wenn die Witwenrente frΓΌher bezogen wird. Die maximale HΓΆhe des Abschlags, um den die Rente gemindert wird, betrΓ€gt 10,8 Prozent.
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Erhalten Geschiedene auch Witwenrente?
GrundsΓ€tzlich haben nur Paare, die verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Es gibt jedoch zwei Sonderregeln: Wenn eine Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, kΓΆnnen Sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf die kleine oder groΓe Witwenrente haben.
AuΓerdem gibt es noch die sogenannte "Erziehungsrente": Diese greift, wenn Sie zwar geschieden sind, Ihr Partner stirbt, Sie aber noch ein minderjΓ€hriges Kind erziehen.
DafΓΌr mΓΌssen Sie aber etwa fΓΌnf Jahre in der Rentenversicherung versichert sein und dΓΌrfen nicht wieder verheiratet sein. Informieren Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, ob diese MΓΆglichkeit fΓΌr Sie infrage kommt.
Gut zu wissen: Wenn Sie wieder heiraten, endet Ihr Anspruch auf die Witwenrente. Sie kΓΆnnen jedoch die sogenannte Rentenabfindung erhalten. Im Falle der groΓen Witwenrente betrΓ€gt diese Zahlung das 24-fache der monatlichen Zahlung aus der Hinterbliebenenrente.
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung
- Finanztest
- Sozialversicherung-kompetent.de
- Finanztip
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa