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ETF und Steuern: Diese Regeln sollten Sie kennen


Wie werden ETFs versteuert? Diese Regeln sollten Sie kennen


Aktualisiert am 21.02.2023Lesedauer: 7 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt

FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Wertsteigerung am Aktienmarkt (Symbolbild): Die Besteuerung von ETFs ist mit dem Investmentsteuerreformgesetz einfacher geworden.Vergrâßern des Bildes
Wertsteigerung am Aktienmarkt (Symbolbild): Die Besteuerung von ETFs ist mit dem Investmentsteuerreformgesetz einfacher geworden. (Quelle: Khanisorn Chaokla/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wenn Sie einen ETF-Anteil kaufen und verkaufen, fallen Steuern an. Wir erklΓ€ren, was Sie beachten sollten und wie Sie Steuern sparen kΓΆnnen.

Wer mehr aus seinem Geld machen will, sollte auf ETFs ("Exchange Traded Funds") setzen, raten Experten. Das sind spezielle Fonds, die einen Aktienindex wie den Dax nachbilden.

Besonders bei BΓΆrsen-Einsteigern sind diese passiven Aktienfonds beliebt. Denn: Man kann mit vergleichsweise wenig Aufwand in Unternehmen auf der ganzen Welt investieren. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.

Weil kein Fondsmanager nΓΆtig ist, fallen zudem keine hohen GebΓΌhren an, was gut ist fΓΌr die ErtrΓ€ge, genannt Renditen. Von denen will der Staat allerdings schon noch etwas abhaben – und holt es sich in Form der sogenannten Abgeltungssteuer.

Was genau das ist, wie Sie die Steuerlast Ihrer ETFs berechnen und was sich seit der Investmentsteuerreform geÀndert hat, zeigt Ihnen unser Überblick zu ETFs und Steuern.

Wann muss ich ETFs versteuern?

Kurz gesagt: Immer dann, wenn Ihre ErtrΓ€ge und Kursgewinne ΓΌber dem Jahresfreibetrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, von 1.000 Euro im Jahr liegen (2.000 Euro bei Paaren). Dann wird – auf die ErtrΓ€ge und Kursgewinne, die ΓΌber den 1.000 Euro liegen – die sogenannte Abgeltungssteuer fΓ€llig.

Sie liegt derzeit bei 25 Prozent. Hinzu kommt der SolidaritΓ€tszuschlag, kurz Soli, von 5,5 Prozent sowie eventuell Kirchensteuer in HΓΆhe von 8 bis 9 Prozent – je nach Bundesland. Sie zahlen also nicht erst dann Steuern, wenn Sie Ihre ETF-Anteile verkaufen.

Der Depotanbieter berechnet die Steuer automatisch und ΓΌberweist sie an das Finanzamt. Bleiben Ihre ErtrΓ€ge unter den 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro, zahlen Sie gar keine Steuer – vorausgesetzt, Sie haben einen Freistellungsauftrag in entsprechender HΓΆhe bei Ihrer Depotbank gestellt (wie das geht, lesen Sie hier). Wenn nicht, kΓΆnnen Sie sich das zu viel gezahlte Geld aber auch noch spΓ€ter ΓΌber die SteuererklΓ€rung zurΓΌckholen.

Was hat sich durch das Investmentsteuerreformgesetz geΓ€ndert?

Mit dem Investmentsteuergesetz von 2018 haben sich die Regeln fΓΌr Steuern auf ETFs geΓ€ndert. Damit hat der Staat die einst sehr komplizierte Besteuerung deutlich vereinfacht. Wichtig wird das fΓΌr Sie nur dann, wenn Sie bereits vor 2018 einen ETF-Anteil gekauft haben. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Alle Fonds werden jetzt nach der gleichen Logik besteuert – mit einer jΓ€hrlichen Vorabpauschale (siehe unten).
  • Anleger kΓΆnnen die Quellensteuer auf auslΓ€ndische Dividenden nicht mehr auf die Abgeltungssteuer anrechnen – stattdessen gibt es die sogenannte Teilfreistellung (siehe unten). Quellensteuer fΓ€llt an, wenn Sie im Ausland KapitalertrΓ€ge erwirtschaften, zum Beispiel Dividenden bei ausschΓΌttenden ETFs. Die Steuer wird dann direkt von den jeweiligen LΓ€ndern eingezogen.
  • Der sogenannte Bestandsschutz fΓ€llt weg. Damit war gemeint, dass Anleger, die Fonds vor EinfΓΌhrung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft hatten, keine Steuern auf Gewinne zahlen mussten. Das ist vorbei. Alle Gewinne, die ab 2018 anfielen, mΓΌssen jetzt besteuert werden. Es gilt allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro, den Sie auf mehrere ETFs aufteilen dΓΌrfen.

Wie funktioniert die Steuer auf ETFs konkret?

Wie alle Investmentfonds werden auch ETFs jedes Jahr mithilfe der sogenannten Vorabpauschale besteuert – und zwar nicht nur, wenn Sie ETF-Anteile verkaufen, sondern auch wenn Sie Dividenden erhalten oder Kursgewinne erzielen, der Fondswert am Jahresende also hΓΆher ist als der Fondswert am Jahresanfang.

(Quelle: Getty)

Passende ETFs fΓΌr den Einstieg

ETFs eignen sich besonders fΓΌr AnfΓ€nger an der BΓΆrse, da sie eine einfache MΓΆglichkeit bieten, in Aktien von ganzen MΓ€rkten oder Regionen zu investieren, ohne dafΓΌr einen professionellen Fondsmanager zu beauftragen. Hier finden Sie Anlagetipps und Produkte, mit denen Sie Ihre ETF-Anlage starten kΓΆnnen.

Die Vorabpauschale funktioniert so: Ihre Depotbank schaut sich die Wertentwicklung Ihres ETFs im Laufe des vergangenen Jahres an. Zusammen mit einem von der Bundesbank bestimmten Zins berechnet sie dann die Vorabpauschale. Auf diese Summe fallen dann die Steuern an.

Kaufen Sie erst im Laufe eines Jahres einen Fondsanteil, reduziert sich die Vorabpauschale fΓΌr jeden vollen Monat, der dem Kauf vorausgeht, um ein ZwΓΆlftel. Das gilt auch, wenn Sie einen Sparplan mitten im Jahr starten.

Doch keine Sorge: Es fΓ€llt nichts der Steuer zum Opfer, was nicht auch erwirtschaftet wurde. Das heißt konkret: Wenn der Fondswert Ihres ETF sinkt – oder keine Dividenden ausgeschΓΌttet werden –, wird keine Vorabpauschale besteuert.

Noch einmal fΓΌr den Hinterkopf: Steuern werden nur fΓΌr Ihre KapitalertrΓ€ge fΓ€llig, die hΓΆher als 1.000 Euro sind (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten).

Sie als Anleger sind in der Praxis fein raus: Sie mΓΌssen selbst nichts berechnen, der Depotanbieter erledigt alles fΓΌr Sie – inklusive der Überweisung an das Finanzamt. MΓΆchten Sie trotzdem verstehen, wie Ihre Steuer auf ETF bestimmt wird, erklΓ€ren wir Ihnen das in den folgenden Abschnitten Schritt fΓΌr Schritt.

ZunΓ€chst die gute Nachricht: Die Abgeltungssteuer mΓΌssen Sie nicht auf die komplette Vorabpauschale (und bei ausschΓΌttenden ETFs auf die Dividende) zahlen, sondern nur auf 70 Prozent. 30 Prozent bleiben steuerfrei. Das nennt sich Teilfreistellung.

So funktioniert die Teilfreistellung – zwei Beispiele

  • Beispiel 1: Nehmen wir an, Sie haben in einen thesaurierenden, also wiederanlegenden, ETF investiert und Ihr Depotanbieter hat eine Vorabpauschale von 100 Euro errechnet (Details zur Berechnung finden Sie weiter unten). Weil 30 Prozent davon steuerfrei bleiben, entfΓ€llt Abgeltungssteuer also nur noch auf 70 Euro.
    Nehmen wir weiter an, Sie sind nicht in der Kirche. Dann mΓΆchte der Staat von diesen 70 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Soli haben, zusammen also 26,375 Prozent – macht 18,45 Euro.
  • Beispiel 2: Legen Sie Ihr Geld hingegen in einen ausschΓΌttenden ETF an, wird die Rechnung etwas komplizierter, weil die Dividende noch hinzukommt. Nehmen wir auch hier wieder eine Vorabpauschale von 100 Euro an sowie eine Dividende von 70 Euro. Auch von der Dividende sind wieder 30 Prozent steuerfrei. Das heißt: Die 26,375 Prozent Steuern entfallen nur auf 70 Prozent der Dividende, also auf 49 Euro. Das macht 12,91 Euro Steuern auf die Dividende.

Eine Besonderheit bei ausschüttenden ETFs: Die Dividende reduziert die Vorabpauschale. Ist sie grâßer als die Pauschale, liegt die Vorabpauschale bei 0 Euro und es wird nur die Dividende versteuert.

In unserem Beispiel ist sie jedoch kleiner als die Vorabpauschale. Ihre Pauschale schrumpft von 100 auf 30 Euro (-70 Euro Dividende). Diese 30 Euro sind wieder zu 30 Prozent steuerfrei, also versteuern Sie nur noch 21 Euro davon – macht 5,54 Euro Steuern auf die Pauschale. Zusammen mit der Steuer auf die Dividende (12,91 Euro) ergibt sich so zusammen also ein Betrag von 18,45 Euro.

Ist Ihnen etwas aufgefallen? Genau: Die Depotbank ΓΌberweist letztendlich in beiden FΓ€llen denselben Betrag an Abgeltungssteuer ans Finanzamt: 18,45 Euro.

Steuern beim Verkauf von ETFs

ETFs kann man zwar auch vererben, aber in der Regel werden Sie irgendwann zumindest Teile Ihres ETFs verkaufen wollen. Vor allem wenn Sie einen thesaurierenden ETF besitzen – sonst wΓΌrden Sie ja nie in den Genuss der ErtrΓ€ge kommen.

Dazu sollten Sie wissen: Beim Verkauf von Fondsanteilen mΓΌssen Sie noch einmal Abgeltungssteuer zahlen. Doch keine Sorge: Die Steuern, die von den Vorabpauschalen schon einbehalten wurden, werden vom VerkaufserlΓΆs abgezogen. Sie zahlen darauf also nicht doppelt Steuern. Der restliche ErlΓΆs ist dann wieder zu 30 Prozent steuerfrei (wir erinnern uns: die Teilfreistellung).

So berechnen Sie die Vorabpauschale

Gehen wir noch ein StΓΌck tiefer ins Detail. Sie wissen nun, dass Abgeltungssteuer nur auf einen Teil der Vorabpauschale und gegebenenfalls der Dividende anfΓ€llt. Aber wie genau ergibt sich eigentlich die Vorabpauschale?

Zur Erinnerung: Ihr Depotanbieter ΓΌbernimmt die Berechnung der Vorabpauschale fΓΌr Sie. Sie mΓΌssen sich also eigentlich keine Gedanken darΓΌber machen. Wenn Sie allerdings zum kompletten Experten werden wollen – nur zu!

Um die Vorabpauschale zu bestimmen, muss Ihr Depotanbieter zunΓ€chst den sogenannten Basisertrag berechnen. Und zwar nach dieser Formel:

Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum ersten BΓΆrsentag eines Jahres x Basiszins x 0,7

Ist der Basisertrag niedriger als der Wertzuwachs Ihrer Fondsanteile, dient er direkt als Vorabpauschale. Ist er hΓΆher, gilt der Wertzuwachs als Vorabpauschale.

Den Basiszins (risikoloser Zins) berechnet die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten BΓΆrsentag des Jahres. Die Bundesbank hat folgende ZinssΓ€tze bekannt gegeben:

  • zum 2. Januar 2018: 0,87 fΓΌr Steuerjahr 2019
  • zum 2. Januar 2019: 0,52 fΓΌr Steuerjahr 2020
  • zum 2. Januar 2020: 0,07 fΓΌr Steuerjahr 2021

Rechnen wir es doch einfach einmal für das Jahr 2020 durch. Wir nehmen an, der Wert Ihres ETFs liegt am ersten Bârsentag des Jahres (2. Januar) bei 10.000 Euro. Ihr Basisertrag berechnet sich also folgendermaßen:

Basisertrag = 10.000 Euro x 0,07 x 0,7 = 4,90 Euro

Ob diese 4,90 Euro nun schon die Vorabpauschale sind, hΓ€ngt davon ab, wie sich Ihr ETF im Laufe von 2020 entwickelt.

  • Beispiel 1: Große Wertsteigerung. Wir nehmen an, Ihr ETF ist um 100 Euro im Wert gestiegen. Das ist deutlich mehr als der Basisertrag von 4,90 Euro. In diesem Fall dient der Basisertrag als Vorabpauschale.
  • Beispiel 2: Kleine Wertsteigerung. Wir nehmen an, Ihr ETF ist nur um 4 Euro im Wert gestiegen. Das ist etwas weniger als der Basisertrag von 4,90 Euro. In diesem Fall dient der Wertzuwachs als Vorabpauschale.
  • Beispiel 3: Keine Wertsteigerung. Wir nehmen an, Ihr ETF ist im Wert gleich geblieben oder gar gefallen. Dann betrΓ€gt die Vorabpauschale null Euro. Sie zahlen keine Steuern.

Vorabpauschale = Basisertrag, wenn Basisertrag < Wertsteigerung;
Vorabpauschale = Wertsteigerung, wenn Basisertrag > Wertsteigerung;
Vorabpauschale = 0, wenn keine Wertsteigerung

Thesaurierender oder ausschΓΌttender ETF: Was ist steuerlich besser?

Da alle Fonds seit 2019 nach der gleichen Logik versteuert werden, spielt es – was den Aufwand bei der Steuer angeht – keine Rolle mehr, ob ein ETF Dividenden ausschΓΌttet oder diese automatisch wieder anlegt (thesauriert). Alle Fonds sind jetzt gleichermaßen "steuereinfach", wie es im Fachjargon heißt.

Das bedeutet auch, dass Sie jetzt jeden ETF-Typ ohne Probleme fΓΌr einen Sparplan nutzen kΓΆnnen. Solange Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank stellen, macht Ihnen das nicht mehr Arbeit (siehe oben). Lesen Sie hier, wie ein ETF-Sparplan genau funktioniert.

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Unterschiede nur gering

Aber nicht nur der Aufwand ist der gleiche, auch fΓΌr die tatsΓ€chlich zu zahlenden Steuern macht es langfristig so gut wie keinen Unterschied, ob Sie in einen thesaurierenden oder einen ausschΓΌttenden ETF investieren. Sie zahlen hauptsΓ€chlich nur zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich hohe Anteile der Steuer. Das liegt an der jeweils anderen Logik der ETFs.

Bei "Thesaurierern" schlΓ€gt nΓ€mlich der Zinseszinseffekt stΓ€rker zu, weil ErtrΓ€ge direkt wieder investiert werden, wΓ€hrend "AusschΓΌtter" keine Zinseszinsen auf die ausgezahlten Dividenden ansparen. Der Gewinn von thesaurierenden ETFs ist dadurch hΓΆher.

Allerdings fallen bei Thesaurierern nur Steuern auf die sogenannte Vorabpauschale an, wohingegen bei AusschΓΌttern – wie oben erklΓ€rt – entweder Steuern auf die Dividende und auf die Differenz zwischen Vorabpauschale und Dividende anfallen oder – wenn die Dividende hΓΆher ist als die Vorabpauschale – nur auf die Dividende.

Tipp: Haben Sie das Ziel, die Steuerzahlung hinauszuzΓΆgern, fahren Sie derzeit geringfΓΌgig besser mit thesaurierenden ETFs. Ob das fΓΌr Sie sinnvoll ist, hΓ€ngt allerdings von Ihrer persΓΆnlichen Situation ab. Es kann vorteilhaft sein, ErtrΓ€ge schon frΓΌher mitzunehmen, um den Steuerfreibetrag ideal auszunutzen.

ETF-Steuerrechner

Zugegeben: Die Berechnung der Steuern auf ETF ist kompliziert. Gut, dass Ihre Depotbank das automatisch fΓΌr Sie erledigt.

Wenn Sie dennoch selber nachrechnen mΓΆchten, kΓΆnnen Sie sich helfen lassen: Diverse Onlineportale bieten ETF-Steuerrechner, in die Sie nur noch wenige Kennzahlen eintragen mΓΌssen – die HΓΆhe eventueller AusschΓΌttungen (Dividenden), den Fondswert am Jahresanfang, den Fondswert am Jahresende und die Art des Fonds.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • justetf.com
  • Finanztip
  • Wiso Steuersparbuch
  • Deutsche Bundesbank
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