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Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt


Rechte bei außergewöhnlichen Umständen
Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt

Hans-Werner Rodrian/SRT

Aktualisiert am 24.10.2017Lesedauer: 2 Min.
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Manchmal hilft ein Taxi als Fortbewegungsmittel, wie hier am Flughafen Berlin Tegel, auch bei Zugausfall weiter.Vergrößern des Bildes
Manchmal hilft ein Taxi als Fortbewegungsmittel, wie hier am Flughafen Berlin Tegel, auch bei Zugausfall weiter. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)

Das Sturmtief "Xavier" ließ zahlreiche Fernzüge ausfallen und Hunderttausende Bahnfahrer ratlos. Die wenigsten wussten, dass sie sich einen Taxischein hätten holen können.

Mal ist es ein Sturm, dann wieder ein technischer Defekt oder einfach die Verkettung unglücklicher Umstände. Und plötzlich steht man als Zugreisender am Bahnsteig und es geht nicht mehr weiter.

Wer Anfang Oktober mit Sturmtief "Xavier" Bekanntschaft gemacht hat, der weiß ein Lied davon zu singen. Doch nur wenige Bahnfahrer wussten, dass sie in vielen Fällen Anspruch auf einen Taxigutschein gehabt hätten.
Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt, hat sie, gut versteckt, selbst auf ihrer Webseite gesagt.

Danach muss die planmäßige Ankunftszeit der Bahnverbindung entweder nachts zwischen 0 und 5 Uhr liegen und die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen. Oder der letzte fahrplanmäßige Zug fällt aus und der Zielbahnhof kann mit der Bahn nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden. Und natürlich darf die Bahn keinen anderen Schienenersatzverkehr zur Verfügung gestellt haben.

Nachdem die Bahn im Fall "Xavier" selbst mitteilte, dass der Bahnverkehr in Norddeutschland eingestellt sei, war zumindest die zweite Bedingung erfüllt. Und wer zum Bahn-Infostand auf dem Bahngleis ging, dem stellte der Auskunftsmitarbeiter in der Regel auch problemlos einen Taxischein aus.

Taxiquittungen werden auch nachträglich erstattet

Und wenn am Bahnhof kein Schalter mehr geöffnet ist? Wer derart strandet oder sich auch einfach nicht in viele Meter lange Warteschlangen einreihen mag, der kann auch ohne Gutschein ins Taxi steigen. Er muss allerdings das Geld vorstrecken und hat hinterher mehr Arbeit: Die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise sind dann eben nachträglich beim Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn einzureichen: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland.

Zu beachten ist noch, dass die Bahn nur Taxirechnungen (oder solche für andere Verkehrsmittel) bis 80 Euro ersetzt. Wenn die Summe überschritten werden könnte, bildet man sinnvollerweise Fahrgemeinschaften. Denn die 80 Euro gelten pro Person und nicht pro Taxi.

Zusätzlich zum Taxi gibt es noch Verspätungsausgleich

Unabhängig von der Kostenübernahme für das Taxi ist die Entschädigungspflicht der Bahn bei Zugverspätungen. Die wichtigsten Fahrgastrechte sind:

  • Ab 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben
  • Ab 60 Minuten absehbarer Verspätung kann man sich den Fahrpreis erstatten lassen und ein anderes Verkehrsmittel wählen
  • Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zurück
  • Ab 120 Minuten Verspätung die Hälfte des Fahrpreises

Die Rechte gelten bei Fehlern der Bahn, bei Streik, Schlechtwetter und anderen außergewöhnlichen Umständen.

Um seine Rechte geltend zu machen, hat man als Fahrgast ein ganzes Jahr Zeit: So lange dauert es, bis der Schadensersatzanspruch verjährt. Spätestens nach drei Monaten müssen die Beschwerden von der Bahn bearbeitet sein. Im Streitfall vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Bahn und Reisendem. In mehreren Bundesländern gibt es zudem regionale Schlichtungsstellen.

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