Neue Regelungen machen es möglich Jetzt leuchten auch noch die Autologos
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nachts die Autos verschiedener Marken auseinander halten – das ist mitunter schwierig. Eine neue Regelung macht es einfacher.
Lichtleisten zwischen den Frontscheinwerfern oder ein beleuchteter Kühlergrill – die Autohersteller denken sich immer neue Methoden aus, um ihre Autos auch im Dunkeln einzigartig wirken zu lassen. Die sparsame LED-Technik macht es ihnen einfach: Solche Module brauchen wenig Wartung und verbrauchen dazu minimal Energie.
Doch die Logos blieben bislang dunkel – zumindest in Europa. Während China und die USA diese Form der Auto-Selbstdarstellung zuließen, fehlte hier die rechtliche Grundlage. Das hat sich ab dem 4. Januar 2023 geändert – unter bestimmten Bedingungen:
Das sind die Vorschriften für Leuchtlogos
Das Leuchtlogo darf mit den Außenmaßen maximal 100 Quadratzentimeter groß sein – das sind rund zehn Zentimeter Durchmesser. Und es darf nicht mehr als 7,5 Zentimeter von der nächsten beleuchteten Fläche entfernt sein.
Die dafür geänderten UN-ECE-Regeln R48 und R148 sind übrigens Vorschriften zur Genehmigung, Installation und zum Betrieb von Positionsleuchten und entsprechend streng: Die Logos müssen symmetrisch sein – was zum Beispiel für VW, BMW oder Mercedes unproblematisch ist. Am Heck ist vorgeschrieben, dass das Logo rot leuchtet – wie normale Rückleuchten.
VW bringt leuchtendes Logo am Heck des Facelift-Touareg
Mit dem anstehenden Facelift des großen SUV Touareg bringt VW die Beleuchtung des Markenemblems in Serie. Allerdings nur am Heck, denn aufgrund der Regulierungen bezüglich der Größe ist das vordere Markenzeichen dafür zu wuchtig. Offizielle Prototypenfotos zeigen zudem noch nicht die Lichtleisten, die das Logo einrahmen.
Beleuchtetes Markenlogo nachrüsten: Geht das?
Schwierig bis unmöglich. Wie "Auto Motor und Sport" schreibt, wird laut der UN-ECE-Regeln R48 und R148 alles, was während der Fahrt Licht abgibt, als System abhängiger Leuchten eingetragen.
Das bedeutet, dass auch die beleuchteten Logos in der Typgenehmigung eines Fahrzeugs eingetragen werden und dadurch nicht so leicht verändert werden können – das heißt, die Hersteller werden die Technik nicht so leicht in bestehende Fahrzeuge integrieren können. Und selbst wenn die technische Grundlage vorhanden ist, wie etwa beim VW ID.4, kann ein zu großes Logo einem solchen Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen.
Hinzu kommt, dass ein Leuchtlogo technische Komponenten hat, die ebenfalls Platz brauchen. Lassen Sie daher die Finger von Nachrüst-Sets aus dem Internet, die nicht zugelassen sind – bei einer Verkehrskontrolle droht Ihnen sonst Ärger, wenn Sie mit ungenehmigten Bauteilen am Straßenverkehr teilnehmen.
Solche Sets sind in der Regel nur für Ausstellungszwecke gedacht. Laut § 49a StVZO drohen mindestens 20 Euro Bußgeld, wenn keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Im schlimmsten Fall kann auch die Betriebserlaubnis Ihres Autos erlöschen.
- automobilwoche.de: "VW bringt beleuchtetes Logo in Serie"
- auto-motor-und-sport.de via msn.com: "Neues Gesetz machts möglich : Erstmals leuchtendes Logo beim neuen Touareg"
- volkswagen-newsroom.com: "Finale Tests des neuen Touareg in Polarkreisnähe"
- bussgeldkatalog.net: "§ 49a StVZO (Lichttechnische Einrichtungen)"