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Spezialgerät gegen Falschparker: Dieses Gerät soll Kontrollen erhöhen


Zwanzigmal mehr Kontrollen
Falschparker müssen nun dieses Spezialgerät fürchten

Von t-online, cc

Aktualisiert am 03.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Strafzettel am Scheibenwischer eines Autos. Strafe für Falschparken (Symbolbild).Vergrößern des BildesEin Strafzettel am Scheibenwischer eines Autos. Strafe für Falschparken (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Ein Mitarbeiter des Ordnungsamt schafft bislang bis zu 50 Fahrzeugkontrollen pro Stunde. Durch ein neues Gerät soll diese Zahl drastisch erhöht werden.

Falschparken ist in vielen Städten Deutschlands ein Problem. Im Kampf gegen die Verkehrssünder wollen die Bundesländer nun eine neue Strategie anwenden. Wie die "Rheinische Post" berichtet, sollen spezielle Kamerafahrzeuge eingesetzt werden, um die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge aufzuspüren und zu erfassen.

Die Zahl der Kontrollen im öffentlichen Raum soll dadurch massiv erhöht werden, wie die Zeitung berichtet. Allerdings braucht es dafür erst eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die Bundesländer haben die Bundesregierung offenbar bereits zu einem entsprechenden Schritt aufgefordert. Die Empfehlung der zuständigen Ausschüsse liegt der "Rheinischen Post" vor.

Die Kamerafahrzeuge erhöhen die Möglichkeiten der Ordnungsämter enorm. Bislang können die Mitarbeiter der Kommunen pro Stunde lediglich bis zu 50 Fahrzeuge kontrollieren. Bei Scan-Fahrzeugen fertigen Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. Die Spezialgeräte können zwanzigmal mehr Fahrzeuge in der Stunde überprüfen als die Mitarbeiter von Ordnungsämtern, wenn sie zu Fuß unterwegs sind.

"Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden", heißt es in dem Papier. Erfahrungen aus Amsterdam und Paris zeigten, dass sich eine "regelkonforme Nutzung" des öffentlichen Parkraums "signifikant" erhöhe.

Verwendete Quellen
  • Vorabmeldung der "Rheinischen Post"
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