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Vorsicht-Pflicht im Verkehr: Wer nicht für andere mitdenkt, haftet


Für andere mitdenken
Verkehrsvergehen: Fehler anderer entbinden nicht von Vorsichtspflicht

Von dpa
21.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Auto ist einem anderen hinten aufgefahren.Vergrößern des BildesVerkehrsunfall: Einer wendet unerlaubt, ein zweiter fährt hinten auf. Wer haftet nun für die Schäden? (Quelle: Chris Ryan/Getty Images)
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Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss für entstandene Schäden haften. Was aber, wenn man nach dem verbotenen Manöver eines anderen selbst einen Unfall baut?

Wer im Straßenverkehr nicht angemessen reagiert, kann nach einem Unfall für Schäden mit haftbar gemacht werden – auch wenn jemand anders die Gefahrensituation herbeigeführt hat. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 62/22), auf die der ADAC hinweist.

In dem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto auf einer Straße verbotenerweise wenden wollte. Als der Vorgang erst halb abgeschlossen war und er quer zur Straße stand, musste er bremsen, weil Gegenverkehr nahte.

Wenn nur langsamer fahren nicht vorsichtig genug ist

Hinter dem Wendenden sah ein Autofahrer zwar das Manöver, bremste aber nicht ab, sondern wurde nur langsamer. Das reichte aber nicht aus, um einen Zusammenstoß mit dem Wendenden zu verhindern.

Der Hintermann verlangte vollen Schadenersatz. Seiner Meinung nach war der Wendende allein Schuld an der Kollision, da er verbotswidrig gehandelt hatte. Von der gegnerischen Versicherung bekam er aber nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Die Sache ging vor Gericht.

So entschied das Gericht

Die Kammer gab der Versicherung recht: Zwar sei die Gefahr durch das verbotene Manöver entstanden. Doch hätte der Hintermann nicht darauf vertrauen dürfen, dass dieses abgeschlossen sein wird, wenn er die Stelle erreicht.

Die Richter waren vielmehr der Ansicht, dass der Hintermann hätte abbremsen müssen, um sicherzustellen, dass es nicht zum Zusammenstoß kommt. Da er dies nicht getan hatte, müsse sich der Hintermann ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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