Tipp für Autofahrer Auf Autobahn-Beschleunigungsstreifen gilt Tempolimit nicht
Von dpa
23.09.2019Lesedauer: 1 Min.

Essen (dpa/tmn) - Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient.
Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (Paragraph 7a StVO) hin. Dabei darf auch rechts überholt werden.
Anders verhält es sich beim Abfahren von Autobahnen: Auf Verzögerungs - und Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Nur bei stockendem Verkehr ist es den Angaben nach erlaubt, vorsichtig am durchgehenden Verkehr vorbeizufahren.
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