Barrierefreiheit Neues Gesetz: Das ändert sich am Geldautomaten

Ab sofort müssen neue Geldautomaten barrierefrei sein. Ein neues Gesetz verändert das Geldabheben für Millionen Menschen in Deutschland.
Seit dem 28. Juni gelten neue Vorschriften für Geldautomaten in Deutschland. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, nur noch Automaten aufzustellen, die Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang ermöglichen.
Die neuen Geräte müssen über deutlich vergrößerte Bildschirme verfügen, auf denen Texte kontrastreicher dargestellt werden. Zusätzlich erhalten sie Kopfhöreranschlüsse für eine Sprachausgabe, die Nutzer individuell in Lautstärke und Geschwindigkeit anpassen können. Auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sollen durch die Anpassungen künftig in der Lage sein, selbstständig Bargeld abheben zu können.
Die Tastatur wird mit ertastbaren Markierungen ausgestattet, während die gesamte Bedienführung auf eine rollstuhlgerechte Höhe ausgerichtet wird. Menütexte müssen in einfacher Sprache verfasst sein und sich vorlesen lassen. Diese Funktionen stehen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Längere Übergangszeit für bestehende Automaten
Deutschland setzt mit dieser Regelung eine EU-Richtlinie um, die Menschen mit Behinderungen bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Das Gesetz betrifft jedoch zunächst nur neu installierte Geräte. Bereits im Betrieb befindliche Automaten genießen einen zeitlich begrenzten Bestandsschutz.
Banken und Sparkassen haben bis zu 15 Jahre Zeit, ihre bestehenden Geräte auszutauschen. Spätestens im Jahr 2040 muss jeder der über 50.000 Geldautomaten in Deutschland die neuen Standards erfüllen.
Kontrolle durch neue Überwachungsbehörde
Eine neu einzurichtende Marktüberwachungsbehörde soll die Einhaltung der Vorschriften überprüfen. Diese Stelle wird sowohl stichprobenartige Kontrollen durchführen als auch konkreten Hinweisen auf Verstöße nachgehen. Bei Missachtung der Regeln drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die Neuregelung beschränkt sich nicht auf Geldautomaten. Auch Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals im Handel und Zahlungsterminals müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Gleichzeitig sind Onlineshops, Apps und E-Book-Reader von den neuen Bestimmungen betroffen.
Angebote, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, sollen nach Angaben der Behörden vom Markt genommen werden.
- barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz"
- bundesregierung.de: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen"