t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Rückwärts aus der Einfahrt: Bei Kollision droht Alleinschuld


Viel Geld steht auf dem Spiel
Diese Rückfahr-Regel kennen viele nicht

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.05.2025Lesedauer: 2 Min.
Der Schulterblick reicht nicht immer: Wer rückwärts in den Verkehr einfährt, haftet bei einem Unfall in der Regel allein – auch bei schlechter Sicht.Vergrößern des Bildes
Der Schulterblick reicht nicht immer: Wer rückwärts in den Verkehr einfährt, haftet bei einem Unfall in der Regel allein – auch bei schlechter Sicht. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de)
News folgen

Wer rückwärts aus einer Einfahrt fährt, trägt die volle Verantwortung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe – und erinnert daran, wie riskant die falsche Perspektive sein kann.

Ein Urteil, das ins Gedächtnis gehört: Das Landgericht Itzehoe hat klargestellt, was viele Autofahrer nicht wissen – wer rückwärts aus einer Einfahrt fährt, trägt bei einem Unfall in der Regel die volle Schuld.

In dem Fall (Az.: 6 O 336/17) fuhr eine Frau rückwärts aus ihrem Grundstück. Die Sicht war durch Büsche eingeschränkt, auf der Straße näherte sich ein anderes Auto. Es kam zum Zusammenstoß. Beide wollten Schadenersatz – und keiner wollte schuld sein.

Schlechte Sicht? Dann hilft nur Anhalten

Die Rückwärtsfahrende sagt: Sie habe schon gestanden. Die andere sei "reingeschossen". Außerdem sei Tempo 50 an dieser Stelle unverantwortlich. Doch das Gericht ließ kein Argument gelten.

Die Begründung: Beim Rückwärtsfahren gilt die höchste Sorgfaltspflicht. Wer aus einer Einfahrt herausfährt, muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Punkt. Und wer nichts sieht, muss eben warten – oder einen Einweiser holen.

Keine Teilschuld – volle Haftung

Die Autofahrerin auf der Straße fuhr demnach legal. Tempo 50 war erlaubt – und sie hatte keine Chance, das andere Auto rechtzeitig zu erkennen oder auszuweichen. Die Rückwärtsfahrende trägt deshalb die Verantwortung. Und zwar ganz allein.

Das Urteil fiel eindeutig aus: kein Schadenersatz für die Frau aus der Einfahrt. Sie hat die Kollision verschuldet – trotz langsamer Fahrt und vermeintlichem Stillstand. Entscheidend war: Sie hat die Gefahr geschaffen.

Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

0/150

Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.

Rückwärtsfahren ist riskant

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 9 Abs. 5 StVO) darf beim Rückwärtsfahren niemand gefährdet werden. Im Klartext: Wer rückwärts fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Ob aus der Parklücke oder aus der Hofeinfahrt – der Rückwärtsfahrende haftet.

Lieber zweimal schauen – oder stehen bleiben

Beim Rückwärtsfahren sieht man nicht alles. Und was man übersieht, kann teuer werden. Deshalb: Fenster runter, Rückspiegel prüfen, Schulterblick – und im Zweifel jemanden bitten, beim Ausparken zu helfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ruv.de: Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer ist schuld?
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom