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Militärübung "Steadfast Defender": Wie Sie sich im Ernstfall verhalten


Operation "Steadfast Defender" läuft
Was tun bei einem Militärkonvoi?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 12.02.2024Lesedauer: 2 Min.
"Quadriga 2024": Im Rahmen mehrerer großer Übungen rollen nun öfter Bundeswehr-Konvois über die Autobahn.Vergrößern des Bildes"Quadriga 2024": Im Rahmen mehrerer großer Übungen rollen nun öfter Bundeswehr-Konvois über die Autobahn. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert)
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Im Rahmen einer Nato-Übung werden bei uns große Truppentransporte stattfinden. Autofahrer könnten dabei auf große Konvois treffen. Was dann wichtig ist.

Es ist nicht nur ein Stresstest für die Bundeswehr, sondern auch für unsere Verkehrsinfrastruktur. Und obendrein für manchen Autofahrer. Im Januar begann das größte Nato-Manöver seit dem Ende des Kalten Krieges vor rund 35 Jahren – und in wenigen Tagen beginnt die heiße Phase.

Die Bundeswehr beteiligt sich mit 12.000 Soldaten und 3.000 Fahrzeugen an vier Übungen ("Quadriga 2024"), die Teil des Nato-Manövers sind. Quadriga 2024 ist die größte Übung deutscher Landstreitkräfte seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Im Rahmen der Übungen wird es zu Truppentransporten auf deutschen Straßen kommen, die genauen Termine und Regionen sind derzeit noch nicht bekannt.

Wie verhält man sich bei einer Begegnung mit einem Militärkonvoi? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

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(Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert)

"Steadfast Defender", schnell erklärt

Mit rund 90.000 Soldaten ist die Übung das größte Nato-Manöver seit Jahrzehnten. Die Vorbereitungen laufen seit Januar, die heiße Phase beginnt Mitte Februar. Im Mittelpunkt stehen die Alarmierung und die Verlegung von Landstreitkräften, um auf ein Szenario zu reagieren, das einen russischen Angriff auf Bündnisgebiet simuliert. "Steadfast Defender" (auf Deutsch etwa: "Standhafter Verteidiger") endet am 31. Mai 2024.

Was sollten Autofahrer beachten?

  • Wenn Ihnen der Konvoi entgegenkommt: Lassen Sie ihn vorbeifahren.
  • Wenn Sie an einer Ein- oder Ausfahrt auf einen Konvoi treffen: Warten Sie, bis der Konvoi vorbeigezogen ist. Trennen Sie den Konvoi nicht, indem Sie sich hineinquetschen, sondern warten Sie ab, bis er komplett an Ihnen vorbeigefahren ist.
  • Wenn Sie hinter einem Konvoi fahren und ihn überholen wollen: Überholen Sie nur den kompletten Konvoi. Warten Sie auf eine entsprechende Gelegenheit, die Ihnen ausreichende Sicht bietet. Unterschätzen Sie nicht die Länge des Konvois. Beachten Sie beim Überholen und beim Vorbeifahren, dass die Fahrzeuge teilweise sehr breit sind. Achten Sie auf genügend Abstand und auch darauf, dass die Fahrbahn breit genug ist.
  • Wenn Sie sich von hinten einem Konvoi annähern: Bedenken Sie, dass er unter Umständen deutlich langsamer fährt als Sie selbst. Bremsen Sie deshalb rechtzeitig ab.
  • Wenn Sie an einer Ampelkreuzung auf einen Konvoi treffen: Lassen Sie den gesamten Konvoi passieren, auch wenn Sie in der Zwischenzeit grünes Licht zum Weiterfahren bekommen.
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(Quelle: IMAGO/imageBROKER/Stefan Ziese)

Das Kennzeichen der Bundeswehr

Warum eigentlich ein "Y"? Die Wahl des Buchstabens für die Bundeswehr geht auf das Gründungsjahr 1955 zurück, als viele Buchstabenkombinationen bereits vergeben waren. Aus pragmatischen Gründen fiel die Wahl auf das "Y", da keine größere Stadt in Deutschland mit diesem Buchstaben beginnt.

Wie ist ein Konvoi gekennzeichnet?

Im Gegensatz zu einer zivilen Kolonne muss ein Konvoi aus Einsatzfahrzeugen etwa von Polizei oder Militär besonders gekennzeichnet sein. Eine blaue Flagge an allen Fahrzeugen außer dem letzten signalisiert dem entgegenkommenden Verkehr den geschlossenen Verband.

Am letzten Fahrzeug des Konvois muss eine grüne Flagge angebracht sein. Außerdem müssen alle Fahrzeuge – sofern wie bei der Polizei vorhanden – mit eingeschaltetem Blaulicht und mit Abblendlicht fahren.

Wenn der Konvoi so gekennzeichnet ist, hat er beispielsweise das Recht, auch bei roter Ampel eine Kreuzung zu befahren, sofern das erste Fahrzeug der Kolonne noch bei Grün auf die Kreuzung gefahren ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verkehrsclub ADAC
  • bussgeldkatalog.net
  • presseportal.de
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