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Lieferkettengesetz: Kinderarbeit und Ausbeutung sollen aus deutschen Waren verschwinden


Neues Gesetz geplant
Deutsche Firmen sollen nicht mehr von Ausbeutung profitieren

Von dpa, jw

14.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Näherinnen in einer Textilfabrik in Bangladesch: Nicht überall haben Arbeiterinnen menschenwürdige Arbeitsbedingungen.Vergrößern des BildesNäherinnen in einer Textilfabrik in Bangladesch: Nicht überall haben Arbeiterinnen menschenwürdige Arbeitsbedingungen. (Quelle: photothek/dpa)
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Viele Waren deutscher Unternehmen werden im Ausland produziert – nicht immer geht es dabei menschenwürdig zu. Nun soll ein neues Gesetz Unternehmen bei Kinderarbeit und Ausbeutung in die Verantwortung nehmen.

Vor sieben Jahren starben beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 1.135 Menschen. Mehrere Modeketten, wie Primark oder Benetton, die Kleidung in der Fabrik fertigen ließen, gerieten danach aufgrund der Arbeitsbedingungen in dieser und anderer Fertigungsstätten in die Kritik. Für Verbraucher ist es dabei oft unmöglich nachzuvollziehen, ob Waren etwa durch Kinderarbeit oder zu Dumpinglöhnen gefertigt wurden. Ein neues Gesetz soll nun sicherstellen, dass deutsche Unternehmen auch im Ausland menschenrechtliche Standards einhalten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen dazu ein Lieferkettengesetz umsetzen. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen für Sozial- und Umweltverstöße auch ihrer Lieferanten im Ausland verantwortlich machen.

Unklar ist jedoch bisher, wie verbindlich diese Regeln sein werden. Das soll auf Grundlage einer Firmenumfrage festgelegt werden, deren Ergebnisse am heutigen Dienstag vorgestellt werden. Die Umfrage soll zeigen, inwiefern deutsche Unternehmen bereits jetzt freiwillig überprüfen, unter welchen Umständen Güter, die sie importieren, hergestellt wurden.

Wirtschaftsverbänden geht geplantes Gesetz zu weit

Wirtschaftsverbände stören sich jedoch daran, dass nach einem Gesetzentwurf Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden könnten, auf die sie gar keinen direkten Zugriff hätten. Die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit seien wichtige Themen, hieß es dazu in einer Erklärung. Nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen aber müssten vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschaftserholung nicht noch mehr zu verzögern.

Laut Unicef gibt es weltweit etwa 152 Millionen Kinderarbeiter, also Kinder, die unter Bedingungen arbeiten, die ihnen elementare Chancen beraubt – das ist etwa jedes zehnte Kind. Die meisten Kinderarbeiter leben in Afrika (72 Millionen), leben in Afrika, gefolgt von Asien (62 Millionen). Fast die Hälfte aller Kinder, die arbeiten müssen, tun dies unter gefährlichen und/oder ausbeuterischen Bedingungen.

Auch die Befragung selbst wird von Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft kritisiert. Demnach hätten trotz Corona-Pandemie und teilweise sogar existenzieller Sorgen knapp 600 Unternehmen freiwillig den umfangreichen Fragebogen beantwortet, sodass das Quorum deutlich übertroffen worden sei.

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Um aber als "Erfüller" der abgefragten 37 Kriterien zu gelten, habe ein Unternehmen alle diese Kriterien erfüllen und positiv auf die entsprechende Frage antworten müssen: "Dieses Vorgehen des Konsortiums ist, als würde man nur Schülern mit der Note 1+ ein erfolgreiches Abitur bescheinigen, also nur jenen, die zu 100 Prozent alles bestens erledigt haben. Wenn das so wäre, würden so gut wie alle Schülerinnen und Schüler durchs Abitur fallen", heißt es.

Laut Informationen des "Spiegel" haben in der Umfrage weit unter 50 Prozent der Unternehmen "befriedigend darlegen können, ein funktionierendes Überwachungssystem aufgebaut zu haben, um zu dokumentieren, unter welchen Umständen die Güter hergestellt werden, die sie importieren."

Auch Menschenrechtler kritisieren Umfrage – als zu lax

Ein breites Bündnis von Gewerkschaften sowie kirchlichen Verbänden kritisiert hingegen, die Wirtschaftsverbände hätten die Befragung zur menschenrechtlichen Verantwortung von Firmen bei Auslandsgeschäften im Vorfeld stark verwässert – mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums und des Kanzleramts.

Wie eine Studie der "Initiative Lieferkettengesetz" zeige, seien unvollständig ausgefüllte Fragebögen aus der Bewertung herausgenommen worden, obwohl die Unternehmen Anforderungen nicht erfüllten. Dazu gab es keine Stellungnahme von der Bundesregierung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Unicef
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