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EU-Lieferkettengesetz gescheitert: Staaten stimmen dagegen


Deutschland enthält sich
EU-Staaten stimmen dagegen: Lieferkettengesetz scheitert

Von t-online
Aktualisiert am 28.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Hafenarbeiter (Symbolbild): Mit dem geplanten Gesetz sollen Unternehmen zu verpflichtet werden, ihre Lieferketten offenzulegen.Vergrößern des BildesHafenarbeiter (Symbolbild): Mit dem geplanten Gesetz sollen Unternehmen zu verpflichtet werden, ihre Lieferketten offenzulegen. (Quelle: imago/imago-images-bilder)
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Eigentlich hatte es bereits einen Kompromiss gegeben, trotzdem findet sich keine Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz. Deutschland enthielt sich – eine der Ampelparteien lehnt das Gesetz ab.

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen." Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch einmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen den Unterhändlern des Europäischen Rats und des Parlaments gegeben hatte.

Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Staaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Neinstimme. In der Bundesregierung hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen könnten. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampelkoalition geführt.

EU-Gesetz geht über deutsche Bestimmungen hinaus

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssten zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Darüber hinaus wären mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen als vom deutschen Gesetz.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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