Christin darf Pakistan verlassen Oberstes Gericht bestätigt: Keine neue Anklage gegen Asia Bibi
Als Asia Bibi freigesprochen wurde, ging eine Welle der Empörung durch Pakistan – und der Gewalt. Doch nun hat der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigt: Die Christin ist frei.
Die Christin Asia Bibi kann Pakistan verlassen. Das Oberste Gericht in Islamabad hat einen Berufungsantrag gegen den Freispruch Bibis für unzulässig erklärt. Es ordnete gleichzeitig die sofortige Freilassung Bibis an. Somit kann die 51-Jährige nun ausreisen. Als Aufnahmeland für Bibi war auch Deutschland im Gespräch.
Bibi war vor acht Jahren in dem muslimisch geprägten Land wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Ende Oktober hatte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen sie aufgehoben. Dies löste massive Proteste radikalislamischer Gruppen gegen die zweifache Mutter aus. Der radikalislamische Kleriker Khadim Rivzi von der Partei Tehreek-e Labbaik Pakistan (TLP) hatte im Zuge der Proteste die Entlassung der Richter und Bibis Tod gefordert.
Die Parteimitglieder werden nun zur Rechenschaft gezogen
Die Kundgebungen und Blockaden hörten erst auf, nachdem die Regierung und die TLP ein Abkommen geschlossen hatten, das auch einen Revisionsantrag gegen das Urteil vorsah. Seit November ging die Regierung von Ministerpräsident Imran Khan dann vermehrt gegen die TLP vor. Laut Behördenangaben wurden mehr als 3.000 Mitglieder und Funktionäre der Partei festgenommen. TLP-Chef Khadim Rizvi und weitere Parteimitglieder wurden wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt.
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Ungeachtet dessen wurden aus Sorge vor erneuten Protesten am Dienstag Tausende Sicherheitskräfte in die Städte entsandt. Man werde erneute Demonstrationen wie im Oktober von Gruppen wie der TLP nicht mehr zulassen, sagte der Informationsminister der Provinz Punjab, Fayyaz Chohan.
- Nachrichtenagentur dpa