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Wegen Beleidigung: Journalist Deniz Yücel zu Geldstrafe in Türkei verurteilt


Beleidigung gegen Staatsanwalt
Journalist Yücel zu Geldstrafe in Türkei verurteilt

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Deniz Yücel: Der "Welt"-Journalist saß ohne Anklage für rund ein Jahr in der Türkei in Haft. (Archivfoto)Vergrößern des BildesDeniz Yücel: Der "Welt"-Journalist saß ohne Anklage für rund ein Jahr in der Türkei in Haft. (Archivfoto) (Quelle: Doris Spiekermann/imago-images-bilder)
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Weil er einen türkischen Staatsanwalt beleidigt haben soll, ist der "Welt"-Journalist Deniz Yücel zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Ermittlungen wurden von der Behörde geleitet, die ihn 2017 ohne Anklage ins Gefängnis brachte.

Der Journalist Deniz Yücel ist in der Türkei ein weiteres Mal verurteilt worden. Ein Istanbuler Gericht verhängte gegen Yücel am Dienstag wegen Beamtenbeleidigung eine Geldstrafe von 7.080 Türkischen Lira (etwa 455 Euro), wie aus der dpa vorliegenden Gerichtsunterlagen hervorgeht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Yücel den Staatsanwalt Hasan Y. im Februar 2019 in einem Tweet beleidigt habe.

Darin schrieb Yücel unter anderem, dass er der Bezeichnung des Juristen Y. als "dümmsten Staatsanwalt" des Gerichts in Caglayan nicht widersprechen könne. Der Staatsanwalt hatte die Ermittlungen geleitet, die 2017 zu Yücels Verhaftung führten.

Ein Jahr ohne Anklage inhaftiert

Der "Welt"-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam Yücel frei und konnte ausreisen – gleichzeitig wurde Anklage erhoben. Im Juli 2020 wurde er in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Im Januar 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen der Inhaftierung Yücels verurteilt und entschieden, dass das Vorgehen seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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