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Ab Januar 2023: Künftiges Bürgergeld soll 502 Euro betragen


Laut Medienbericht
Künftiges Bürgergeld soll 502 Euro betragen

Von reuters
Aktualisiert am 10.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Münzen (Symbolbild): Das Bürgergeld soll für Alleinstehende 502 Euro betragen.Vergrößern des BildesMünzen (Symbolbild): Das Bürgergeld soll für Alleinstehende 502 Euro betragen. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
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Ab Januar 2023 will die Regierung den Hartz-IV-Satz erhöhen. Jetzt hat das Sozialministerium einen konkreten Entwurf für das künftige Bürgergeld vorgelegt.

Die Bundesregierung wird einem Zeitungsbericht zufolge den Regelsatz für das künftige Bürgergeld auf 502 Euro festlegen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Samstag. Damit würden die bisherigen Hartz-IV-Sätze ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht. Bei der Berechnung sollen die Hartz-IV-Regelsätze – wie vom Koalitionsausschuss beschlossen – auch an die Inflation angepasst werden.

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Im ersten Schritt werden die Regelsätze mit Hilfe eines Mischindexes bestimmt, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Dabei wird auf die Daten aus dem zweiten Quartal des Vorvorjahres und aus dem ersten Quartal des Vorjahres geblickt.

Zuschlag wegen Inflation

Würde man die Erhöhung allein nach diesem Mechanismus berechnen, dann würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro nur auf 469 Euro erhöht. Aber in einem zweiten Schritt wird nun auch ein Zuschlag für die zu erwartende künftige Inflation einbezogen. Dies geschieht auf Grundlage einer Prognose mit Hilfe der aktuellsten verfügbaren statistischen Daten. Dadurch kommt die stärkere Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene auf 502 Euro zustande, ein Plus von 53 Euro im Vergleich zum bisherigen Regelsatz.

Im Gesetzentwurf sind laut RND zudem Erhöhungen für weitere Gruppen aufgeführt: Für volljährige Partner soll es künftig einen Regelsatz von 451 Euro geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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