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Nach Kritik: Bayern will geplantes Psychiatriegesetz lockern


Nach heftiger Kritik
Bayern will geplantes Psychiatriegesetz lockern

24.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Plenarsaal des bayerischen Landtags: Nach heftiger Kritik am geplanten Psychiatriegesetz von Ministerpräsident Markus Söder, will die Regierung nun Änderungen vornehmen.Vergrößern des BildesDer Plenarsaal des bayerischen Landtags: Nach heftiger Kritik am geplanten Psychiatriegesetz von Ministerpräsident Markus Söder, will die Regierung nun Änderungen vornehmen. (Quelle: Chiara Puzzo/dpa-bilder)
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Die Kritik am bayerischen Psychiatriegesetz war groß. Besonders eine geplante Kartei, in der in eine Psychiatrie eingewiesene Menschen zentral erfasst werden sollten, empörte die Opposition. Nun will die Söder-Regierung am Gesetz nachbessern.

Nach heftiger Kritik am Entwurf für das geplante Psychiatriegesetz in Bayern hat die CSU-Regierung von Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München, dass auf die sogenannte Unterbringungsdatei "vollständig verzichtet" werde. Darin sollten ursprünglich Daten von Menschen gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden. "Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst", betonte Schreyer.

Mit dem Gesetzentwurf, der vergangene Woche in erster Lesung im Landtag behandelt wurde, will die bayerische Landesregierung im Kern die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen ausbauen. Ein Schwerpunkt ist ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst, um Betroffene frühzeitig aufzufangen. Dadurch sollen stationäre Unterbringungen, vor allem sogenannte Zwangseinweisungen, deutlich verringert werden.

Verbände: Kartei setze Kranke mit Straftätern gleich

Für Empörung sorgte allerdings vor allem die geplante Unterbringungsdatei. Dort sollten für mindestens fünf Jahre von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen Daten gespeichert werden, darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung. Dies sollte auch zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden können.

Verbände und Parteien liefen Sturm gegen den Gesetzentwurf. Kritiker warnten, damit würden Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt. Anhand der gespeicherten Daten könnten die Behörden auch feststellen, ob jemand zum Beispiel wegen Depressionen in der Klinik gewesen sei, hieß es.

Änderungen gehen durch den Landtag

"Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren", erklärte die Sozialministerin. Die Änderungen sollten nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Am Dienstag gab es dazu im Landtag zunächst eine Expertenanhörung.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung, im Volksmund auch Zwangseinweisung genannt, betrifft nur einen kleinen Kreis von psychisch kranken Menschen, die eine erhebliche Gefahr für sich und andere darstellen und von Behörden oder der Polizei in ein Krankenhaus gebracht werden. Eine solche Unterbringung ist nur auf richterliche Anordnung zulässig.

Verwendete Quellen
  • afp
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