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Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: DDR-Flüchtlinge können Entschädigung beantragen


Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
DDR-Flüchtlinge können Entschädigung beantragen

Von dpa
24.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein früherer DDR-Flüchtling: Der 56-Jährige darf Anspruch auf Entschädigung erheben.Vergrößern des BildesEin früherer DDR-Flüchtling: Der 56-Jährige darf Anspruch auf Entschädigung erheben. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-bilder)
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Menschen, die aus der DDR geflüchtet sind, können Anspruch auf Entschädigung erheben. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem ehemaligen Flüchtling recht, der bis heute an der Grenzüberschreitung leidet.

Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden (Az. BVerwG 8 C 1.19).

Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde und eine Entschädigung forderte. Zur psychischen Beeinträchtigung lagen den Richtern ärztliche Atteste vor. Mit der Entscheidung des Bundesgerichts kann der Mann nun Anträge bei Versorgungsämtern stellen, in der Folge könnten etwa Behandlungskosten übernommen werden.


Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte in der Vorinstanz die Forderung mit der Begründung abgelehnt, die Grenzsicherung der DDR habe sich nicht individuell gegen den Flüchtenden gerichtet sondern gegen die gesamte DDR-Bevölkerung. Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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