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Niederlagen vorm BGH: Jan Böhmermanns Erdogan-Gedicht bleibt verboten


Böhmermanns Erdogan-Gedicht bleibt verboten

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 01.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Jan Böhmermann, TV-Entertainer, darf weiterhin Teile seines Erdogan-Gedichts nicht veröffentlichen.Vergrößern des BildesJan Böhmermann, TV-Entertainer, darf weiterhin Teile seines Erdogan-Gedichts nicht veröffentlichen. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Entertainer Jan Böhmermann muss vorm Bundesgerichtshof eine Niederlage hinnehmen. Teile seines Erdogan-Schmähgedichts bleiben verboten.

Im Rechtsstreit um sein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat der Satiriker Jan Böhmermann eine weitere Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte nach Angaben vom Mittwoch eine Beschwerde Böhmermanns ab, mit der dieser ein Revisionsverfahren erzwingen wollte. Nach Auffassung des BGH ist eine erneute Überprüfung des Falls nicht nötig. (Az. VI ZR 231/18)

Im Mai vorigen Jahres hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ein Verbot wesentlicher Teile des umstrittenen Gedichts bestätigt. Es stufte diese als rechtswidrigen Angriff auf die persönliche Würde ein, der nicht durch die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit gedeckt ist. Eine Revision vor dem BGH ließen die Richter nicht zu, weil sie den Sachverhalt im Rahmen etablierter Rechtsprechung als abgedeckt betrachteten.

Sache für den Satiriker folgenlos

Dem schloss sich der BGH nun an und wies die Beschwerde Böhmermanns gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Der Fall habe weder "grundsätzliche Bedeutung" noch verlange er eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Auch mit Blick auf die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebe es keinen Grund, ein Revisionsgericht erneut damit zu befassen.

Böhmermann hatte am 31. März 2016 in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan in drastischen Worten sexuelle Handlungen wie Pädophilie und Sodomie unterstellt wurden. Dieser ging dagegen juristisch vor, was großes Aufsehen erregte und die deutsch-türkischen Beziehungen belastete. Strafrechtlich blieb die Sache für den Satiriker folgenlos, im zivilrechtlichen Verfahren allerdings unterlag er. Er darf den Text seitdem nicht mehr wiederholen.


Böhmermann könnte in der Angelegenheit abschließend noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nach der Entscheidung vor dem Hamburger OLG im vergangenen Jahr, hatte sein Anwalt Christian Schertz angekündigt, dies notfalls tun zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen afp und dpa
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