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Schleswig-Holstein: Sayn-Wittgenstein zieht sich aus Vorstand der Nord-AfD zurück


Nach Zoff um Parteiausschluss
Sayn-Wittgenstein zieht sich aus Vorstand der Nord-AfD zurück

Von dpa
02.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Doris von Sayn-Wittgenstein: Die Politikerin bezeichnete Ausschluss als Schande.Vergrößern des BildesDoris von Sayn-Wittgenstein: Die Politikerin bezeichnete Ausschluss als Schande. (Quelle: Carsten Rehde/dpa-bilder)
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Der Landesvorstand wollte sie weiter als Vorsitzende – doch nun hat sich Doris von Sayn-Wittgenstein dem Druck des Bundesvorstands der Partei gebeugt. Die aus der AfD geworfene Politikerin will ihre Aufgaben ruhen lassen.

Die bisherige AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, zieht nun doch Konsequenzen aus ihrem Rauswurf aus der Partei durch den Bundesvorstand. "Um diktatorische und willkürliche Strafaktionen des Bundesvorstandes zu vermeiden, habe ich mich bis auf weiteres aus der Vorstandsarbeit zurückgezogen", erklärte sie am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Der Parteivorsitzende Alexander Gauland sagte in Berlin, der AfD-Landesvorstand in Schleswig-Holstein habe nun die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts akzeptiert. Das AfD-Schiedsgericht hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, Sayn-Wittgenstein aus der Partei auszuschließen. "Da kann ich nur sagen, Gott sei Dank, damit wäre das Problem endlich gelöst", fügte er hinzu.

Sayn-Wittgenstein bezeichnete Ausschluss als Schande

Noch am Freitag hatte der Landesvorstand erklärt, er betrachte die wegen rechtsextremer Kontakte aus der Partei ausgeschlossene Sayn-Wittgenstein weiter als Landesvorsitzende – und war damit auf Konfrontationskurs zum Bundesvorstand der AfD gegangen. "Das hat sich mittlerweile geändert", sagte der Co-Vorsitzende Jörg Meuthen im Deutschlandradio.

Sayn-Wittgenstein hatte den Parteiausschluss als Schande und nicht rechtsstaatlich bezeichnet. Sie gab an, gegen das Urteil klagen zu wollen.


Sayn-Wittgenstein war Ende Juni auf einem Landesparteitag trotz des damals laufenden Parteiausschlussverfahrens wiedergewählt worden. Ihr wird von der Spitze der Bundespartei unter anderem wegen einer Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Am Donnerstag bestätigte das Landesverfassungsgericht in Schleswig, dass ihr Ausschluss aus der AfD-Landtagsfraktion im Dezember rechtmäßig war. Sie gehört dem Parlament weiterhin als fraktionslose Abgeordnete an. Ein Niederlegen des Mandats lehnte sie ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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