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Anfrage im Bundestag: Rentner zahlen immer mehr Steuern


Anfrage der Linke im Bundestag
Rentner zahlen immer mehr Steuern

Von dpa
Aktualisiert am 01.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft jedes Jahr mehr Ruheständler.Vergrößern des Bildes
Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft jedes Jahr mehr Ruheständler. (Quelle: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Rentner zahlen von Jahr zu Jahr mehr Einkommensteuer. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat.

Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Im Jahr davor waren es 31,44 Milliarden Euro, 2013 rund 29,15 Milliarden Euro und im Jahr davor 27,13 Milliarden Euro. 2005 hatten Rentner erst 15,55 Milliarden Euro gezahlt.

Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die Entwicklung der Rentenbesteuerung als problematisch. "Wenn hier nichts geändert wird, werden immer mehr Renten steuerlich empfindlich belastet werden", sagte Bartsch der dpa. "Für niedrige Renten brauchen wir einen besonderen Schutz." Bartsch forderte eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, "damit nicht ohnehin schon schmale Renten faktisch weiter sinken", wie Bartsch sagte.

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft jedes Jahr mehr Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten.

Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab - neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträgen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Fällig wird sie, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9168 Euro im Jahr/Verheiratete 18.336 Euro) liegen.

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