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Mietendeckel in Berlin: Bundesinnenministerium sieht Verstoß gegen Grundgesetz


Vorhaben des Berliner Senats
Innenminister hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 16.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Wohnungen in Sichtweite des Berliner Fernsehturms: Der Bund entscheide darüber, wie Mieten geregelt werden, schreibt das Innenministerium. (Archivbild)Vergrößern des BildesWohnungen in Sichtweite des Berliner Fernsehturms: Der Bund entscheide darüber, wie Mieten geregelt werden, schreibt das Innenministerium. (Archivbild) (Quelle: Jörg Carstensen/imago-images-bilder)
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Für fünf Jahre will Berlin die Mieten in der Stadt einfrieren. Doch darf der Senat das überhaupt? Am Ende muss das ein Gericht entscheiden. Für das Bundesinnenministerium ist die Antwort schon klar.

Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei kompetenzrechtlich gehindert Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund umfassend und abschließend geregelt worden.

Das Ministerium schrieb zudem, solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes verfälscht werden. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder sei daher in dieser Hinsicht "gesperrt". Das Bundesinnerministerium hatte die Mail bereits am 31. Oktober verschickt, am Samstag veröffentlichte die Berliner CDU das Schreiben.

"Am Ende wird ein Gericht entscheiden"

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit: "Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat."

Die Juristen im Bundesinnenministerium halten aber auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Berlin will die Mieten für fünf Jahre einfrieren

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein.

Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.


Wegner kritisierte jetzt: "Rot-Rot-Grün produziert ein verfassungswidriges Gesetz mit Ansage." Wenn erst später ein Gericht den Mietendeckel kippen würde, drohe Chaos. Auf die Mieter kämen hohe Nachzahlungen zu. Berlin wäre über Jahre ohne einen rechtssicheren Mietspiegel. Schon jetzt richte das geplante Gesetz Schaden an, weil Mieten erhöht und Sanierungen zurückgestellt würden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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