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Fall Lübcke: Gericht erklärt Freilassung von Waffenhändler


Gericht erklärt Entscheidung
Waffenhändler im Fall Lübcke entlassen

Von dpa
27.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Der tatverdächtige Neonazi Stephan E. bleibt weiter in Untersuchungshaft: Er soll den CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen haben.Vergrößern des BildesDer tatverdächtige Neonazi Stephan E. bleibt weiter in Untersuchungshaft: Er soll den CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen haben. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Der mutmaßliche Waffenhändler im Fall Lübcke wurde überraschend aus der U-Haft entlassen. Jetzt gab der BGH bekannt: Es gibt Zweifel an seiner Schuld. Der Hauptverdächtige Stephan E. bleibt in Haft.

Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan E. auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn weiter für dringend mordverdächtig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Dagegen ist der dritte Beschuldigte, der Waffenhändler Elmar J., wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der U-Haft freigekommen. Der BGH sieht keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe.

Die Richter hatten am 15. Januar überraschend den Haftbefehl gegen J. aufgehoben. Warum, war unklar. Nun wurde die Begründung veröffentlicht.

J. soll E. 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben. Die Frage ist, inwieweit er damals schon wissen konnte, was E. damit vorhatte. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war Anfang Juni 2019 auf seiner Terrasse aus nächster Nähe erschossen worden. E. hatte zunächst gestanden, stellt die Tat aber inzwischen als Unfall dar. Zudem soll mit Markus H. noch eine weitere Person am Tatort gewesen sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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