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Armin Laschet: Wenn Biergärten offen sind, verdienen auch Kinder Betreuung


Geplante Kita-Öffnungen
Laschet: Wenn Biergärten offen sind, verdienen auch Kinder Betreuung

Von dpa
20.05.2020Lesedauer: 2 Min.
NRW-Landeschef Armin Laschet: Laschet hat in der Sendung "ARD Extra" für den in Nordrhein-Westfalen geplanten eingeschränkten Start des Regelbetriebs in Kitas geworben.Vergrößern des BildesNRW-Landeschef Armin Laschet: Laschet hat in der Sendung "ARD Extra" für den in Nordrhein-Westfalen geplanten eingeschränkten Start des Regelbetriebs in Kitas geworben. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)
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NRW-Landeschef Armin Laschet hat für den in Nordrhein-Westfalen geplanten eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas geworben. Wenn in Bayern die Biergärten wieder geöffnet haben, verdienten laut Laschet auch Kinder Betreuung.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat für den in seinem Bundesland geplanten Start eines eingeschränkten Regelbetriebs in den Kitas geworben. "Und wenn man sieht, dass inzwischen in Bayern Biergärten geöffnet haben, dann finde ich, haben auch die Kinder wieder Betreuung verdient", sagte der CDU-Politiker am Mittwochabend in der Sendung "ARD Extra". Er habe immer dafür plädiert, abzuwägen, "welche Schäden richten wir auch an, wenn Kinder jetzt seit über acht Wochen nicht mehr in den Kitas waren. Und dem versuchen wir jetzt, ein wenig Rechnung zu tragen".

In NRW sollen Kinder ab dem 8. Juni wieder in Kitas dürfen

In Nordrhein-Westfalen sollen alle Kinder ab dem 8. Juni wieder in ihre Kitas und die Tagespflege zurückkehren können – in einem eingeschränkten Regelbetrieb. So sollen die Jungen und Mädchen nur in einem reduzierten Umfang betreut werden, 15 bis 35 Stunden pro Woche.

Laschet verwies auf die Forderung mehrerer medizinischer Fachgesellschaften nach einem Ende des in der Corona-Krise verhängten Notbetriebs der Kitas. Der Ministerpräsident hob geplante Hygienemaßnahmen hervor und betonte zudem: "Man muss natürlich das auf jede einzelne Kita anpassen." Er führte aus: "Und da werden sie die Kitas im ländlichen Raum anders erleben als in verdichteten Großstädten. Da braucht man individuelle Antworten."

Regelungen in jedem Bundesland anders

Die Rückkehr der Kinder in ihre Kitas nach der Corona-Zwangspause ist in jedem Bundesland anders geregelt. In Baden-Württemberg gilt etwa bereits ein eingeschränkter Regelbetrieb, allerdings dürfen maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig betreut werden. In Bayern sollen schrittweise mehr Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen – Mitte Juni nach den Pfingstferien soll es dort Betreuungsmöglichkeiten für rund 80 Prozent der berechtigten Kinder geben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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